@Aniol also bekommst Du kein Kindergeld mehr, Dein Kind bekommt aber noch......
dann trifft wohl dies hier auf Dich zu, ich zitiere:
Ein Kindergeldanspruch kann auch dann bestehen, wenn Ihr verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn Eure Eltern Euch weiterhin finanziell unterstützen, weil Eure eigenen Einkünfte und Bezüge nicht ausreichen und auch Euer Partner/ Eure Partnerin nicht genug hat, um Euch Unterhalt zu zahlen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Ihr von Eurem Partner getrennt lebt oder von ihm geschieden seid.
Auch wenn Ihr ein eigenes Kind bekommen habt, könnt Ihr nur dann weiterhin mit Kindergeld für Euch selbst rechnen, wenn der Vater des Kindes nicht genug Geld hat, um seiner Unterhaltspflicht Euch gegenüber nachzukommen.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php?seite=2