Keine Entlassung, wenn Polizist pädophil ist
19.07.2012 um 22:35Entsprechend der dafür vorgesehenen Strafen ist die Handhabe doch völlig im Soll:
„Im Strafrecht gibt es ja auch die Möglichkeit des automatischen Amtsverlustes", sagt Grundböck. Bei der Speicherung von Kinderpornos auf dem PC ist die Höchststrafe zwei Jahre, für den Amtsverlust sind aber zwölf Monate (bedingter) Haft notwendig. Ersttäter bekommen bei Gericht aber meist Strafen zwischen drei und sechs Monaten auf Bewährung – also zu wenig.Aslo gibt's keinen Diskussionsbedarf. Anders sieht es mit dem Beitrag von the.smoger aus.