@think-twice Gerichtsmedizinische Obduktionen können staatsanwaltschaftlich bzw. gerichtlich angeordnet werden, wenn eine nicht-natürliche Todesursache, also ein Tötungsdelikt, Suizid oder Unfalltod vermutet wird oder feststeht und eine weitere Klärung notwendig erscheint. Ist auf dem Totenschein „Todesart ungeklärt“ angekreuzt wird, erfolgt in der Regel ebenfalls eine gerichtlich angeordnete Sektion. Die rechtliche Grundlage sowohl für die strafprozessuale Obduktion, als auch für die Exhumierung (Ausgrabung) ist in Deutschland der § 87 (ff) der Strafprozessordnung (§ 159 i. V. m. §§ 87 ff. StPO).[3] Diese Sektionen müssen von zwei Ärzten durchgeführt werden, wovon einer in der Praxis ein Facharzt für Rechtsmedizin ist.
Klinische Obduktionen hingegen werden fast ausschließlich von einem Pathologen durchgeführt. Hierbei werden die Todesursache und die vorbestehenden Erkrankungen eines verstorbenen Patienten durch eine innere ärztliche Leichenschau festgestellt. Anders als bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung wird der Antrag auf Obduktion meist durch den zuletzt behandelnden Arzt des Patienten gestellt. Voraussetzung für eine klinische Sektion ist, dass der Patient eines natürlichen Todes (z.B. Herzinfarkt, Krebs, Lungenentzündung) gestorben ist und seine nächsten Angehörigen damit einverstanden sind. Sie dient nicht nur der Qualitätssicherung in der Medizin, sondern kann auch für Angehörige entlastend sein (z.B. Selbstvorwürfe, man habe Symptome nicht rechtzeitig bemerkt). Weiterhin kann eine Obduktion gelegentlich Hinweise auf familiäre Risikofaktoren geben (z.B. Krebs oder Erbkrankheiten) und wird manchmal bei Versicherungsfragen (z.B. Berufserkrankungen, die zum Tode beigetragen haben könnten) durchgeführt.
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Du wirst also nicht quasi automatisch obduziert, wenn zum Beispiel bei einem Unfall nicht klar ist, warum der Unfallverursacher überhaupt von der Strasse abgekommen ist, dann kann es zu einer Obduktion kommen, um zu klären, ob ein Herzinfarkt oder ähnliches vorlag. Wenn aber klar ist (z.B. vereiste Strasse) wie es zu dem Unfall kommen konnte, dann nicht.