Haben Behinderte wirklich das Recht dazu...
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Behinderung, Belästigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Haben Behinderte wirklich das Recht dazu...
06.03.2012 um 16:11@Pallas
Nun ich denke eher, daß dieser Wangenpikse allenfalls eine kurzfristige Rötung hervorgerufen
hat und die eigentliche Körperverletzung, in der Verletzung der Gefühle stattgefunden hat, möglicherweise würde Kiyo auch keine besondere Belästigung empfinden, wenn sie diesen
Bernd nicht schon von früher kenn würde, wo er ihr als besonder bedrohlich erschienen
war, denn immerhin ist sie 5 Jahre jünger und in der Schule ist das schon ein großer Unterschied
als 10 jährige von einem 15 jährigen Bedrohungen mit zu erleben, die zwar nicht unbedingt ihr
gegolten haben müssen, aber erlebt hat sie diese nunmal,
lg.
MdW
Nun ich denke eher, daß dieser Wangenpikse allenfalls eine kurzfristige Rötung hervorgerufen
hat und die eigentliche Körperverletzung, in der Verletzung der Gefühle stattgefunden hat, möglicherweise würde Kiyo auch keine besondere Belästigung empfinden, wenn sie diesen
Bernd nicht schon von früher kenn würde, wo er ihr als besonder bedrohlich erschienen
war, denn immerhin ist sie 5 Jahre jünger und in der Schule ist das schon ein großer Unterschied
als 10 jährige von einem 15 jährigen Bedrohungen mit zu erleben, die zwar nicht unbedingt ihr
gegolten haben müssen, aber erlebt hat sie diese nunmal,
lg.
MdW
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06.03.2012 um 16:12@Jinana
Das ,,Recht auf sexuelle Belästigung" oder auf Bedrohung anderer Menschen gibt es nicht. Auch nicht für Behinderte. Du musst sehen, dass du Zeugen hast oder anderweitig die Belästigungen nachweisen kannst, dann kannst du auch rechtlich dagegen vorgehen. Auch gegen den Chef übrigens, wenn er sexuelle Belästigungen oder Drohungen duldet.
Da ich selbst hörbehindert bin, weiss ich auch sicher, dass Behinderte zwar gewisse, ihren Nachteil ausgleichende Vorteile geltend machen dürfen. Aber das ist kein Freischein, zu machen, was man will und es besteht auch kein Zwang für andere Leute, sich über Gebühr fertig machen zu lassen.
Das ,,Recht auf sexuelle Belästigung" oder auf Bedrohung anderer Menschen gibt es nicht. Auch nicht für Behinderte. Du musst sehen, dass du Zeugen hast oder anderweitig die Belästigungen nachweisen kannst, dann kannst du auch rechtlich dagegen vorgehen. Auch gegen den Chef übrigens, wenn er sexuelle Belästigungen oder Drohungen duldet.
Da ich selbst hörbehindert bin, weiss ich auch sicher, dass Behinderte zwar gewisse, ihren Nachteil ausgleichende Vorteile geltend machen dürfen. Aber das ist kein Freischein, zu machen, was man will und es besteht auch kein Zwang für andere Leute, sich über Gebühr fertig machen zu lassen.
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06.03.2012 um 16:12mir wäre das stundenlange anstarren auch unangenehm!
vor allem würde ich mir ständig gedanken machen"was geht in seinem kopf vor"?!
lg frieda
p.s. selbst bei einem george clooney oder sonst einem adonis wäre mir nach einiger zeit mulmig!
vor allem würde ich mir ständig gedanken machen"was geht in seinem kopf vor"?!
lg frieda
p.s. selbst bei einem george clooney oder sonst einem adonis wäre mir nach einiger zeit mulmig!
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06.03.2012 um 16:18"in der Verletzung der Gefühle stattgefunden hat, möglicherweise würde Kiyo auch keine besondere Belästigung empfinden"
Das musst du sie schon selbst fragen, ich kann übers Inet weder Gedanken noch Gefühle lesen und auch im RL nicht.
@Jinana
Dein Chef sollte eigentlich seine Mitarbeiter beschützen. Wenn du ihm erzählt, was passiert ist, muss er eigentlich etwas unternehmen. Wieviele Leute seid ihr eigentlich am Arbeitsplatz?
Das musst du sie schon selbst fragen, ich kann übers Inet weder Gedanken noch Gefühle lesen und auch im RL nicht.
@Jinana
Dein Chef sollte eigentlich seine Mitarbeiter beschützen. Wenn du ihm erzählt, was passiert ist, muss er eigentlich etwas unternehmen. Wieviele Leute seid ihr eigentlich am Arbeitsplatz?
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06.03.2012 um 16:18Ahiru schrieb:Aber ich finde es schon allein schrecklich, das Behinderten Rechte eingeräumt werden, die nicht-Behinderte nicht haben.Diese Sonderrechte sind aber leider notwendig, um einen behinderten Arbeitnehmer zu schützen. Es geht auch nicht darum, ihn zu bevorteilen, sondern eben ihn zu schützen.
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06.03.2012 um 16:19@Aniara
Nee, diese Sonderrechte sind notwendig und da, um einen Ausgleich zu schaffen, sodass Behinderte nicht behnachteiligt werden. Sie müssen sich aber genauso an gängige Normen und Gesetze halten wie alle anderen.
Nee, diese Sonderrechte sind notwendig und da, um einen Ausgleich zu schaffen, sodass Behinderte nicht behnachteiligt werden. Sie müssen sich aber genauso an gängige Normen und Gesetze halten wie alle anderen.
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06.03.2012 um 16:19Ahiru schrieb:Aber ich finde es schon allein schrecklich, das Behinderten Rechte eingeräumt werden, die nicht-Behinderte nicht haben.Aber ein Recht andere zu bedrohen, gibt es auch für Behinderte nicht.
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06.03.2012 um 16:20Haben Behinderte wirklich das Recht dazu...
06.03.2012 um 16:20pack doch deine mädels einfach mal aus und zeig sie ihm.. Dann legst du ihm 50 euronen auf den tisch und zeigst ihm wo der puff ist.. Wenn das alles nix hilft mußt du ihn halt so scharf machen das fast seine hose platzt.. Wenn das auch nicht hilft würd ich mir ne kamera zwischen die bubus hängen und das mal dokumentieren.. Dann hast du was in der hand..
Du meine Güte.. pack du lieber deine Tastatur weg^^.....
@Jinana
nun, vielleicht ist es für den Mann einfach ungewohnt. Ich schätze er hat wahrscheinlich noch keine Erfahrungen Damit meine ich aber gewiss nicht sexuell^^ :D .. wollen wir mal ausschließen. Daher wird er vielleicht schauen. Schauen ist nichts verbotenes. Hm redet ihr denn nicht ab und an miteinander. Oder ignoriierst du diesen Menschen?
Vielleicht solltest du versuchen eine freundschaftliche Ebene hinzubekommen. Ihm ein Freund sein? Wenn dann dieses Schauen.. das du ja als sexuelle Belästigung ansiehst, aufhört, dann weißt du ja warum.
Ist dem aber so.. das er vielleicht wirklich mehr von dir möchte und dich dann wirklich belästigt, so kannst du da dagegen vorgehen.
Du meine Güte.. pack du lieber deine Tastatur weg^^.....
@Jinana
nun, vielleicht ist es für den Mann einfach ungewohnt. Ich schätze er hat wahrscheinlich noch keine Erfahrungen Damit meine ich aber gewiss nicht sexuell^^ :D .. wollen wir mal ausschließen. Daher wird er vielleicht schauen. Schauen ist nichts verbotenes. Hm redet ihr denn nicht ab und an miteinander. Oder ignoriierst du diesen Menschen?
Vielleicht solltest du versuchen eine freundschaftliche Ebene hinzubekommen. Ihm ein Freund sein? Wenn dann dieses Schauen.. das du ja als sexuelle Belästigung ansiehst, aufhört, dann weißt du ja warum.
Ist dem aber so.. das er vielleicht wirklich mehr von dir möchte und dich dann wirklich belästigt, so kannst du da dagegen vorgehen.
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06.03.2012 um 16:23Ahiru schrieb:Ja, eben. Ich finde der Chef handhabt das ganze total falsch.Das kann ich jetzt nicht so sagen. Sie hat ja geschrieben, dass sie ausgetickt ist, woraufhin er sich beim Chef beschwert hat und dieser sie dann zusammengestaucht hat. Wenn sie dann wieder zum Chef geht und sagt, dass er sie auch tätlich bedroht hat, dann muss dieser Maßnahmen ergreifen.
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06.03.2012 um 16:32Mal by the way zur Information: es geht um Nachteilsausgleiche, wenn körperlich oder geistig Behinderte gewisse Vorzüge genießen. Sie sollen insgesamt ein ähnliches Grundniveau erlangen, wie Nichtbehinderte. Es geht nicht darum, Ausnutzung zu betreiben.
Tussinelda
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06.03.2012 um 16:33@Jinana
jeder Arbeitnehmer hat ein Becshwerderecht, auch gegenüber Behinderten Kollegen und jeder Chef hat die Pflicht, dieser Beschwerde nachzugehen. Es ist natürlich ein "Problem" das nur geschaut wird, dass ist keine sexuelle Belästigung in dem Sinne, der Arbeitgeber müsste dies als belästigung definieren und dann deutlich machen, dass er diese nicht duldet und das es ggf. bestimmte Konsequenzen geben wird (Abmahnung).
Grundsätzlich würde ich erstmal mit dem Kollegen sprechen, ganz normal und ihm sagen, dass es Dich wahnsinnig stört, dass Du verstehst, dass er nicht stundenlang auf seine Arbeit starren kann, aber das er Dich eben auch nicht anstarren soll. Wenn das nix bringt, schilderst Du Deinem Chef das Problem, sagst, es macht Dich nervös und unsicher, Du fühlst Dich belästigt und ein ruhiges Gespräch mit dem Kollegen hätte nichts gebracht. Der Chef muss sich darum kümmern, Lösungen suchen. Aber vielleicht merkt der Kollege ja auch gar nicht, in welchem Ausmass er Dich anstarrt.....vielleicht kann man ihm erklären, dass mal gucken ja ok ist, starren aber nicht.
Allerdings ist die Geschichte, wie Du sie im Eingangspost geschildert hast ja schon etwas....äh....diskrimierend. Es hört sich so an, als ob der Kollege eh nur da ist, weil er da sein muss, nicht weil man ihn als vollwertigen Kollegen sieht, es hört sich so an, als ob Du ihm von vorneherein etwas sehr kritisch gegenüber warst, vielleicht ist er Dir auch unsympathisch und somit wertest Du alles doppelt schlimm. Es kann doch nicht sein, dass tatsächlich nur Du ein Problem siehst, wenn dem so ist dann solltest Du Deine Sicht vielleicht noch einmal überprüfen.....
jeder Arbeitnehmer hat ein Becshwerderecht, auch gegenüber Behinderten Kollegen und jeder Chef hat die Pflicht, dieser Beschwerde nachzugehen. Es ist natürlich ein "Problem" das nur geschaut wird, dass ist keine sexuelle Belästigung in dem Sinne, der Arbeitgeber müsste dies als belästigung definieren und dann deutlich machen, dass er diese nicht duldet und das es ggf. bestimmte Konsequenzen geben wird (Abmahnung).
Grundsätzlich würde ich erstmal mit dem Kollegen sprechen, ganz normal und ihm sagen, dass es Dich wahnsinnig stört, dass Du verstehst, dass er nicht stundenlang auf seine Arbeit starren kann, aber das er Dich eben auch nicht anstarren soll. Wenn das nix bringt, schilderst Du Deinem Chef das Problem, sagst, es macht Dich nervös und unsicher, Du fühlst Dich belästigt und ein ruhiges Gespräch mit dem Kollegen hätte nichts gebracht. Der Chef muss sich darum kümmern, Lösungen suchen. Aber vielleicht merkt der Kollege ja auch gar nicht, in welchem Ausmass er Dich anstarrt.....vielleicht kann man ihm erklären, dass mal gucken ja ok ist, starren aber nicht.
Allerdings ist die Geschichte, wie Du sie im Eingangspost geschildert hast ja schon etwas....äh....diskrimierend. Es hört sich so an, als ob der Kollege eh nur da ist, weil er da sein muss, nicht weil man ihn als vollwertigen Kollegen sieht, es hört sich so an, als ob Du ihm von vorneherein etwas sehr kritisch gegenüber warst, vielleicht ist er Dir auch unsympathisch und somit wertest Du alles doppelt schlimm. Es kann doch nicht sein, dass tatsächlich nur Du ein Problem siehst, wenn dem so ist dann solltest Du Deine Sicht vielleicht noch einmal überprüfen.....
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06.03.2012 um 17:59@grasfux
Ins Schwarze!
Oder wie wäre es mit einem Poncho?!
Def. Figurumspielende Decke mit Loch.
Werd' mir vorsichtshalber auch einen zulegen, man kann ja nie wissen.
Ins Schwarze!
Oder wie wäre es mit einem Poncho?!
Def. Figurumspielende Decke mit Loch.
Werd' mir vorsichtshalber auch einen zulegen, man kann ja nie wissen.
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06.03.2012 um 18:06@Jinana
Der Behinderte bei euch hat doch bestimmt einen Betreuer oder? Wir auf Arbeit haben auch einen Behinderten, und dessen Betreuer kommt regelmäßig vorbei.
Kannst du denn nicht einmal ansprechen?
Der Behinderte bei euch hat doch bestimmt einen Betreuer oder? Wir auf Arbeit haben auch einen Behinderten, und dessen Betreuer kommt regelmäßig vorbei.
Kannst du denn nicht einmal ansprechen?
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06.03.2012 um 18:26@Jinana
Zu der Überreaktion auf deine Beschwerde, ich denke er hat eventuell schon früher mit Anfeindungen, oder gar Mobbing aufgrund seiner Behinderung/Problematik Erfahrung gemacht...
Ich stelle es mir auch an seiner Stelle nicht gerade prickelnd vor, wenn man mitbekommt, dass über einen "geredet" wird. Wenn schon nichtbeeinträchtigte Menschen auf Kritik, oder Gerede überreagieren, dann kommt dies bestimmt auch bei dem ein oder anderen vor, der ein Handycap aufweist...soll keine Entschuldigung für seinen "Wangenbohrer" sein, wäre mir jedoch einleuchtend !
Ich denke generell bei Konflikten am Arbeitsplatz sollte man sich etwas zurückhalten und um eine Deeskalation bemüht sein. Wie gesagt, es wird ja wohl eine Stelle geben an der du deine Beschwerde anbringen kannst, ohne für noch mehr Zoff im Betrieb und Geratsche zu sorgen...
Zu der Überreaktion auf deine Beschwerde, ich denke er hat eventuell schon früher mit Anfeindungen, oder gar Mobbing aufgrund seiner Behinderung/Problematik Erfahrung gemacht...
Ich stelle es mir auch an seiner Stelle nicht gerade prickelnd vor, wenn man mitbekommt, dass über einen "geredet" wird. Wenn schon nichtbeeinträchtigte Menschen auf Kritik, oder Gerede überreagieren, dann kommt dies bestimmt auch bei dem ein oder anderen vor, der ein Handycap aufweist...soll keine Entschuldigung für seinen "Wangenbohrer" sein, wäre mir jedoch einleuchtend !
Ich denke generell bei Konflikten am Arbeitsplatz sollte man sich etwas zurückhalten und um eine Deeskalation bemüht sein. Wie gesagt, es wird ja wohl eine Stelle geben an der du deine Beschwerde anbringen kannst, ohne für noch mehr Zoff im Betrieb und Geratsche zu sorgen...
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06.03.2012 um 18:48@-ripper-
bei uns gibt es keine Betreuer für die Schwerbehinderten, es gibt eine Schwerbehindertenvertretung, die sich um die Belange der Schwerbehinderten kümmern. Ich denke, wenn der Behinderte einen Betreuer hat, dann liegt das wohl an der Art der Behinderung und daran, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer festgelegt hat, weil der Behinderte möglicherweise nicht in der Lage ist, alles alleine zu regeln. Der darf dann aber auch nur bestimmte, festgelegte Dinge regeln und keinesfalls über den Kopf des Behinderten hinweg irgend etwas "klären".
bei uns gibt es keine Betreuer für die Schwerbehinderten, es gibt eine Schwerbehindertenvertretung, die sich um die Belange der Schwerbehinderten kümmern. Ich denke, wenn der Behinderte einen Betreuer hat, dann liegt das wohl an der Art der Behinderung und daran, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer festgelegt hat, weil der Behinderte möglicherweise nicht in der Lage ist, alles alleine zu regeln. Der darf dann aber auch nur bestimmte, festgelegte Dinge regeln und keinesfalls über den Kopf des Behinderten hinweg irgend etwas "klären".
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06.03.2012 um 19:01@Tussinelda
es gibt Zwei Arten von Betreuern.
Der vom Gericht bestellte Betreuer und dann den Pädergogischen Betreuer.. denke mal das der Kollege der TE einen Pädergogischen Betreuer hat <---> das wäre eine Maßnahme den mal anzusprechen.
es gibt Zwei Arten von Betreuern.
Der vom Gericht bestellte Betreuer und dann den Pädergogischen Betreuer.. denke mal das der Kollege der TE einen Pädergogischen Betreuer hat <---> das wäre eine Maßnahme den mal anzusprechen.
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06.03.2012 um 19:24@Jinana
Natürlich hat er dazu KEIN Recht. Was man dagegen tun könnte... Gibt es denn Leute die das bezeugen könnten dass er dir permanent auf die Brust starrt und dir auch schon mal so weh getan hat? Wenn ja dann geh doch mit ihnen zusammen zu deinem Boss. Wenn nicht dann würde ich einfach einen neuen Job (also woanders) suchen. Nur meistens dauert es und du musst dann natürlich einen Weg finden die Zeit bis dahin zu überstehen.
Natürlich hat er dazu KEIN Recht. Was man dagegen tun könnte... Gibt es denn Leute die das bezeugen könnten dass er dir permanent auf die Brust starrt und dir auch schon mal so weh getan hat? Wenn ja dann geh doch mit ihnen zusammen zu deinem Boss. Wenn nicht dann würde ich einfach einen neuen Job (also woanders) suchen. Nur meistens dauert es und du musst dann natürlich einen Weg finden die Zeit bis dahin zu überstehen.
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06.03.2012 um 21:24@Jinana
n neuen job zu suchen ist natürlich nicht so einfach und ich denke auch nicht das du das möchtest.
betrachten wir das ganze jetzt mal objektiv. also lassen wir die behinderung dieses menschen mal weg. "Anstarren" zählt zur belästigung bzw. sogar zu nötigung. Ich würde dir empfehlen eine schriftliche Beschwerde einzulegen.
Gib dabei an das du die entsprechende Person schon mehr als 2 mal mündlich gebeten hast das anstarren zu unterlassen. du solltest in deinem schreiben auch um ein klärendes gespräch aller beteiligten bitten damit die sache konfliktfrei aus dem weg geräumt werden kann.
somit setzt du deinen vorgesetzten unter zugzwang. du solltest in diesem schreiben noch nicht mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen schritten drohen sondern es eher als eine bitte formulieren, da dich der sachverhalt von deiner arbeit ablenkt und du dich aufgrund des verhaltens von hr. soundso nicht mehr auf deine arbeit konzentrieren kannst. er lenkt dich ab und (ich denke mal das ist auch ein gutes argument) verwendet die zeit die er zum arbeiten benutzen sollte dazu, dich anzuschauen.
betone in deinem schreiben das es zu diesem zeitpunkt irrelevant ist das hr. soundso ein mann ist. du würdest dich genauso in deiner privatsphäre gestört fühlen wenn es eine frau währe. es geht um das permanente eindringen in deine privatsphäre.
sollte dein chef darauf nicht reagieren (er muss reagieren, da es sich um eine offizielle beschwerde handelt) kannst du noch nach einer frist ein weiteres schreiben aufsetzen indem du damit drohst, da sich weder dein vorgesetzter noch eine andere instanz damit auseinander gesetzt hast, arbeitsrechtliche schritte einzuleiten. du hast versucht das ganze im sinne des unternehmens ohne streitigkeiten zu klären, doch dann bleibt dir leider keine andere wahl.
im schlimmsten fall (und glaub mir ich will den teufel jetzt nicht an die wand malen) erhälst du die kündigung, die du aber dann in jedem fall anfechten solltest (daher bitte alles schriftlich machen). Jedes gericht wird erkennen das du dann gekündigt worden bist, damit die zwangsbesetzung nicht gefährdet wird.
bitte informiere, bevor du das schreiben deinem vorgesetzten zukommen lässt den betriebsrat über den vorfall. die werden in jedem fall hinter dir stehen und dich ebenfalls beraten. wenn du eine rechtschutzversicherung hast die berufsrecht abdeckt solltest du dich im vorfeld auch mit deinem rechtsanwald darüber unterhalten. er wird dir helfen ein entsprechendes schreiben zu verfassen.
vergiss in deinem ersten schreiben nicht zu erwähnen das es zu "tätlichen übergriffen von hrn. soundso" gekommen ist und das er eine drohung ausgesprochen hat. zu not kannst du auch noch im zweiten schreiben darlegen das du dich mittlerweile eingeschüchtert durch hrn. soundso fühlst. wenns wirklich hart auf hart kommt und du merkst das dein chef in keinem fall reagiert, kannst du ganz einfach zum rechtsanwald gehen und gegen deinen arbeitgeber klagen, da er nichts gegen sexuelle nötigung unternommen hat. behaupte einfach hr. soundso zieht die augenbrauen hoch und streicht sich mit der zunge über die lippen und gibt luftküssen wenn er sieht das es dir auffällt wie er dich anstarrt und du zu ihm schaust. natürlich sieht das keine weil er natürlich auch darauf achtet das ihn keiner dabei entdeckt.
natürlich ist das nicht die feine englische art, aber das was da mit dir gemacht wird, nur um ne zwangsstelle zu besetzen ist auch nicht richtig. wenn schon mit dreck gekämpft wird, dann wirf wenigstens mit dreck zurück.
das ist natürlich keine patentlösung und du musst dich dazu entscheiden genauso arschig zu sein, oder vielleicht das ganze anders zu regeln.
in diesem sinne,
halt uns auf den laufenden
n neuen job zu suchen ist natürlich nicht so einfach und ich denke auch nicht das du das möchtest.
betrachten wir das ganze jetzt mal objektiv. also lassen wir die behinderung dieses menschen mal weg. "Anstarren" zählt zur belästigung bzw. sogar zu nötigung. Ich würde dir empfehlen eine schriftliche Beschwerde einzulegen.
Gib dabei an das du die entsprechende Person schon mehr als 2 mal mündlich gebeten hast das anstarren zu unterlassen. du solltest in deinem schreiben auch um ein klärendes gespräch aller beteiligten bitten damit die sache konfliktfrei aus dem weg geräumt werden kann.
somit setzt du deinen vorgesetzten unter zugzwang. du solltest in diesem schreiben noch nicht mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen schritten drohen sondern es eher als eine bitte formulieren, da dich der sachverhalt von deiner arbeit ablenkt und du dich aufgrund des verhaltens von hr. soundso nicht mehr auf deine arbeit konzentrieren kannst. er lenkt dich ab und (ich denke mal das ist auch ein gutes argument) verwendet die zeit die er zum arbeiten benutzen sollte dazu, dich anzuschauen.
betone in deinem schreiben das es zu diesem zeitpunkt irrelevant ist das hr. soundso ein mann ist. du würdest dich genauso in deiner privatsphäre gestört fühlen wenn es eine frau währe. es geht um das permanente eindringen in deine privatsphäre.
sollte dein chef darauf nicht reagieren (er muss reagieren, da es sich um eine offizielle beschwerde handelt) kannst du noch nach einer frist ein weiteres schreiben aufsetzen indem du damit drohst, da sich weder dein vorgesetzter noch eine andere instanz damit auseinander gesetzt hast, arbeitsrechtliche schritte einzuleiten. du hast versucht das ganze im sinne des unternehmens ohne streitigkeiten zu klären, doch dann bleibt dir leider keine andere wahl.
im schlimmsten fall (und glaub mir ich will den teufel jetzt nicht an die wand malen) erhälst du die kündigung, die du aber dann in jedem fall anfechten solltest (daher bitte alles schriftlich machen). Jedes gericht wird erkennen das du dann gekündigt worden bist, damit die zwangsbesetzung nicht gefährdet wird.
bitte informiere, bevor du das schreiben deinem vorgesetzten zukommen lässt den betriebsrat über den vorfall. die werden in jedem fall hinter dir stehen und dich ebenfalls beraten. wenn du eine rechtschutzversicherung hast die berufsrecht abdeckt solltest du dich im vorfeld auch mit deinem rechtsanwald darüber unterhalten. er wird dir helfen ein entsprechendes schreiben zu verfassen.
vergiss in deinem ersten schreiben nicht zu erwähnen das es zu "tätlichen übergriffen von hrn. soundso" gekommen ist und das er eine drohung ausgesprochen hat. zu not kannst du auch noch im zweiten schreiben darlegen das du dich mittlerweile eingeschüchtert durch hrn. soundso fühlst. wenns wirklich hart auf hart kommt und du merkst das dein chef in keinem fall reagiert, kannst du ganz einfach zum rechtsanwald gehen und gegen deinen arbeitgeber klagen, da er nichts gegen sexuelle nötigung unternommen hat. behaupte einfach hr. soundso zieht die augenbrauen hoch und streicht sich mit der zunge über die lippen und gibt luftküssen wenn er sieht das es dir auffällt wie er dich anstarrt und du zu ihm schaust. natürlich sieht das keine weil er natürlich auch darauf achtet das ihn keiner dabei entdeckt.
natürlich ist das nicht die feine englische art, aber das was da mit dir gemacht wird, nur um ne zwangsstelle zu besetzen ist auch nicht richtig. wenn schon mit dreck gekämpft wird, dann wirf wenigstens mit dreck zurück.
das ist natürlich keine patentlösung und du musst dich dazu entscheiden genauso arschig zu sein, oder vielleicht das ganze anders zu regeln.
in diesem sinne,
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