@Jinana n neuen job zu suchen ist natürlich nicht so einfach und ich denke auch nicht das du das möchtest.
betrachten wir das ganze jetzt mal objektiv. also lassen wir die behinderung dieses menschen mal weg. "Anstarren" zählt zur belästigung bzw. sogar zu nötigung. Ich würde dir empfehlen eine schriftliche Beschwerde einzulegen.
Gib dabei an das du die entsprechende Person schon mehr als 2 mal mündlich gebeten hast das anstarren zu unterlassen. du solltest in deinem schreiben auch um ein klärendes gespräch aller beteiligten bitten damit die sache konfliktfrei aus dem weg geräumt werden kann.
somit setzt du deinen vorgesetzten unter zugzwang. du solltest in diesem schreiben noch nicht mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen schritten drohen sondern es eher als eine bitte formulieren, da dich der sachverhalt von deiner arbeit ablenkt und du dich aufgrund des verhaltens von hr. soundso nicht mehr auf deine arbeit konzentrieren kannst. er lenkt dich ab und (ich denke mal das ist auch ein gutes argument) verwendet die zeit die er zum arbeiten benutzen sollte dazu, dich anzuschauen.
betone in deinem schreiben das es zu diesem zeitpunkt irrelevant ist das hr. soundso ein mann ist. du würdest dich genauso in deiner privatsphäre gestört fühlen wenn es eine frau währe. es geht um das permanente eindringen in deine privatsphäre.
sollte dein chef darauf nicht reagieren (er muss reagieren, da es sich um eine offizielle beschwerde handelt) kannst du noch nach einer frist ein weiteres schreiben aufsetzen indem du damit drohst, da sich weder dein vorgesetzter noch eine andere instanz damit auseinander gesetzt hast, arbeitsrechtliche schritte einzuleiten. du hast versucht das ganze im sinne des unternehmens ohne streitigkeiten zu klären, doch dann bleibt dir leider keine andere wahl.
im schlimmsten fall (und glaub mir ich will den teufel jetzt nicht an die wand malen) erhälst du die kündigung, die du aber dann in jedem fall anfechten solltest (daher bitte alles schriftlich machen). Jedes gericht wird erkennen das du dann gekündigt worden bist, damit die zwangsbesetzung nicht gefährdet wird.
bitte informiere, bevor du das schreiben deinem vorgesetzten zukommen lässt den betriebsrat über den vorfall. die werden in jedem fall hinter dir stehen und dich ebenfalls beraten. wenn du eine rechtschutzversicherung hast die berufsrecht abdeckt solltest du dich im vorfeld auch mit deinem rechtsanwald darüber unterhalten. er wird dir helfen ein entsprechendes schreiben zu verfassen.
vergiss in deinem ersten schreiben nicht zu erwähnen das es zu "tätlichen übergriffen von hrn. soundso" gekommen ist und das er eine drohung ausgesprochen hat. zu not kannst du auch noch im zweiten schreiben darlegen das du dich mittlerweile eingeschüchtert durch hrn. soundso fühlst. wenns wirklich hart auf hart kommt und du merkst das dein chef in keinem fall reagiert, kannst du ganz einfach zum rechtsanwald gehen und gegen deinen arbeitgeber klagen, da er nichts gegen sexuelle nötigung unternommen hat. behaupte einfach hr. soundso zieht die augenbrauen hoch und streicht sich mit der zunge über die lippen und gibt luftküssen wenn er sieht das es dir auffällt wie er dich anstarrt und du zu ihm schaust. natürlich sieht das keine weil er natürlich auch darauf achtet das ihn keiner dabei entdeckt.
natürlich ist das nicht die feine englische art, aber das was da mit dir gemacht wird, nur um ne zwangsstelle zu besetzen ist auch nicht richtig. wenn schon mit dreck gekämpft wird, dann wirf wenigstens mit dreck zurück.
das ist natürlich keine patentlösung und du musst dich dazu entscheiden genauso arschig zu sein, oder vielleicht das ganze anders zu regeln.
in diesem sinne,
halt uns auf den laufenden