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Internet-Pranger für Sexverbrecher?
19.07.2011 um 08:48Das fordert die Gewerkschaft der Polizei
Osnabrück (dapd). Nach dem Rückfall eines Sexualstraftäters in Dortmund fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft, den Aufenthaltsort entlassener Schwerkrimineller im Internet zu veröffentlichen. «Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo sich entlassene Sexualstraftäter aufhalten», sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Sie müssten wissen, wenn ein Vergewaltiger in ihrer Nachbarschaft wohne.
«Namen, Fotos und Adressen von Gewaltverbrechern sollten für jeden einsehbar auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden», forderte Wendt. Die Politik habe die Pflicht, die Bevölkerung über drohende Gefahren aufzuklären.
Ein als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte Mann war wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden und hatte sich im Januar an einer Siebenjährigen vergangen.
Neuregelung bis Ende August gefordert
Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann forderte die Bundesregierung auf, ihre Pläne für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung bis spätestens Ende August vorzulegen. «Wir brauchen dringend Klarheit, unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Straftäter künftig nach dem Ende ihrer Haftzeit in Gewahrsam bleiben dürfen», sagte er dem Blatt.
Quelle:http://wwwe.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=2&fkcid=2&id=54897
Osnabrück (dapd). Nach dem Rückfall eines Sexualstraftäters in Dortmund fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft, den Aufenthaltsort entlassener Schwerkrimineller im Internet zu veröffentlichen. «Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo sich entlassene Sexualstraftäter aufhalten», sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Sie müssten wissen, wenn ein Vergewaltiger in ihrer Nachbarschaft wohne.
«Namen, Fotos und Adressen von Gewaltverbrechern sollten für jeden einsehbar auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden», forderte Wendt. Die Politik habe die Pflicht, die Bevölkerung über drohende Gefahren aufzuklären.
Ein als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte Mann war wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden und hatte sich im Januar an einer Siebenjährigen vergangen.
Neuregelung bis Ende August gefordert
Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann forderte die Bundesregierung auf, ihre Pläne für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung bis spätestens Ende August vorzulegen. «Wir brauchen dringend Klarheit, unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Straftäter künftig nach dem Ende ihrer Haftzeit in Gewahrsam bleiben dürfen», sagte er dem Blatt.
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