50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw
25.09.2010 um 13:30Anhang: ag-kaiserslautern-quote.pdf (267, KB)Die PDF Datei enthält einen Strafbefehl der vom Amtsgericht Kaiserslautern verhängt wurde. Der Strafbefehl folgt dem Zitieren zweier Liedtexte von "K.I.Z" und "Prinz Porno" auf dem Social Networking Portal "wer-kennt-wen.de", was nach Ansicht des Amtsgerichts den öffentlichen Frieden störte und "billigend in Kauf" genommen wurde.
Der Empfänger des Strafbefehls wird zu einer Strafe von EUR 500,- oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt.
Weiterhin wurde der Empfänger des Strafbefehls weder über eine Anzeige informiert, noch zu dem Fall gehört. Das wer-kennt-wen.de Portal scheint die Daten des Nutzers ohne eine Benachrichtung weitergegeben zu haben.
Auch muss der Empfänger die Kosten eines Verfahrens tragen über das er nicht informiert und an dem er nicht beteiligt wurde.
Richter Seeberger am Amtsgericht Kaiserslautern kann erreicht werden unter: Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631 / 3721-0.
Meine einfache Frage dazu lautet:
Was haltet ihr davon?
Der Empfänger des Strafbefehls wird zu einer Strafe von EUR 500,- oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt.
Weiterhin wurde der Empfänger des Strafbefehls weder über eine Anzeige informiert, noch zu dem Fall gehört. Das wer-kennt-wen.de Portal scheint die Daten des Nutzers ohne eine Benachrichtung weitergegeben zu haben.
Auch muss der Empfänger die Kosten eines Verfahrens tragen über das er nicht informiert und an dem er nicht beteiligt wurde.
Richter Seeberger am Amtsgericht Kaiserslautern kann erreicht werden unter: Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631 / 3721-0.
Meine einfache Frage dazu lautet:
Was haltet ihr davon?