@GilbMLRSDie Aufhebung auch der letzten Sonderstrafbestimmung scheiterte im November 1996 im
Nationalrat an nur einer einzigen Stimme (91:91), obwohl die vom Justizausschuß des
Nationalrates im Oktober 1995 gehörten Experten eindeutig (11 der 13) die sofortige und
ersatzlose Streichung forderten. Damit ist heute noch ein anti-homosexuelles Strafgesetz
in Kraft:
§ 209 StGB ("Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren") setzt das
Mindestalter für Beziehungen zwischen Männern bei 18 Jahren fest, während es für
Beziehungen zwischen Frauen bzw. Frauen und Männern bei 14 Jahren liegt (§§ 206f
StGB);
http://www.rklambda.at/dokumente/publikationen/209-9_18082003.pdfLetzte Aktaulisierung 2003
@KovuWeißt du wie das bei uns momentan ist? Hat sich da was geändert?