Marianne Bachmeier
24.05.2009 um 16:06@Seelenglanz
Wo habe ich mich denn FÜR die Todesstrafe ausgesprochen??Ich denke ich habe hier sehr deutlich gemacht, das ich DAGEGEN bin.
Wie alt war denn dein Bekannter zu dem Zeitpunkt? Natrlich ist es kein Verbrechen wenn ein 16 jähriger eine 14 järhige knattert.
vorbestraft im sex. missbrauch in minderschweren fall!!
Soweit ich weiss, wird doch auch im Strafrecht zwischen Kindesmissbrauch und dem Sex mit minderjährigen Jugendlichen(also 14+) unterschieden oder?
Wo habe ich mich denn FÜR die Todesstrafe ausgesprochen??Ich denke ich habe hier sehr deutlich gemacht, das ich DAGEGEN bin.
Wie alt war denn dein Bekannter zu dem Zeitpunkt? Natrlich ist es kein Verbrechen wenn ein 16 jähriger eine 14 järhige knattert.
vorbestraft im sex. missbrauch in minderschweren fall!!
Soweit ich weiss, wird doch auch im Strafrecht zwischen Kindesmissbrauch und dem Sex mit minderjährigen Jugendlichen(also 14+) unterschieden oder?