fish schrieb:"trial and error"
In dem Fall wurden dem Menschen reichlich Fehler eingebaut, möchte ich mal behaupten, NEIN, das ist keine Anklage..aber wäre er ein Android so wie in deiner Welt, dann hätte unser fiktives Beispiel gar nicht stattgefunden haben.
fish schrieb:Wer bestimmt die schwelle, wo es "nicht mehr zum aushalten ist" ? Ich behaupte jetzt mal das wird durch die intelligenz des einzelnen menschen bestimmt.
Und ich gehe mit deiner Behauptung nicht konform.Ich behaupte hingegen, dass man einen hohen Grad an Gelassenheit aufbringen muss, um sich so einem Szenario rational entgegenzustellen.Gelassenheit bedeutet emotional ausgeglichen zu sein, also eine Gefühlsangelegenheit.
fish schrieb:Wer oder was bestimmt ob du von der brücke springst, oder ob gar nichts passiert ?
s.oben
fish schrieb:für den täter ist es zweifelsfrei eine bessere lösung als umgebracht zu werden.
Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass er im normalfall nach 2 jahren wieder freikommt, hat er die möglichkeit seine fehler einzusehen und sich zu ändern.
Weiters hat er die möglichkeit, bzw. ist er verpflichtet für den schaden den er in jeder hinsicht angerichtet hat aufzukommen. Wenn man ihn tötet bleiben die kosten der eigentlich unschuldigen allgemeinheit über.
Wie hoch ist der Preis, um die Beschmutzung durch eine Vergewaltigung reinzuwaschen, mh?Ich finde deine Methode viel zu weich, denk doch mal nach:Er hat nicht bei Aldi ne Tafel Schoko geklaut, sondern ein Mädchen vergewaltig
.Ich empfinde das als besonders schlimm, weißt du?Ich setze es gleich mit Mord, auch wenn das Gesetzbuch etwas Anderes sagt.Also ich bin es ehrlich gesagt leid, dass Kinderschänder, Mörder usw. derart zart behandelt werden vom Staat und u.A. eine Einzelzelle bekommen mit TV und Essen ans Bett, so wie es in Neumünster der Fall ist.Nein, das nehme ich nicht hin und deswegen denke ich an Selbstjustiz.
fish schrieb:Mit dem rücken an der wand stehst du für mein verständniss, wenn der täter dir mit der pistole gegenübersteht und du eine entscheidung treffen mußt.
Nein, vergeht sich der Täter an meinem eigen Fleisch und Blut, meiner Tochter, so richtet er seine Tat gegen mich.Ich sehe das als Notwehr, als Selbstschutz.Das es nach der Tat schon lange keien Affekthandlung darstellt, ist dabei sekundär.