@buddelmoralisch gesehen (auch wenn es für mich im geningsten nicht nachvollziehbar ist) ist es bestimmt nicht verwerflich sich "aus liebe" für seinen partner selber zu infizieren.
strafrechtlich gesehen wäre es trotzdem besser es nicht zutun. alleine um sich evtl. selber vor einer gefängnisstrafe zu schützen...
du glaubst es vllt. nicht, aber auch schwule streiten sich. und auch schwule lassen sich scheiden...denn auch schwule haben ehestreit und auch schwule ziehen vor gericht. und dann ist es aus mit der liebe, denn auch schwule können andere seiten auffahren.
beispiel: zwei schwule lernen sich kennen und verlieben sich. garkein thema. aber einer davon ist positiv und erzählt es irgendwann seinem partner. da aber die liebe des anderen so groß ist, will er sich "um der liebe und seinem parner willen" auch anstecken.
kaum gesagt ist es auch schon passiert. nun gut, beide leben 2 jahre als positives pärchen glücklich zusammen, bis einer mal aus welchen gründen auch immer einen ausrutscher hat und fremdgeht. der andere erfährt es früher oder später und es kommt zu einem beziehungsstreit, der deren zusammenleben beendet. sie trennen sich im streit. der andere schwule fühlt sich zu tiefst betrogen und kann das fremdgehen des anderen nicht verkraften! der schmerz und er liebeskummer sitzen so tief, die endtäuschung über seinen partner und sich selbst, dass er sich des partners willen anstecken lies, und dieser ihn dann betrogen hatte ist so groß, das er sich rächen will.
er zieht vor gericht. was passiert? der schwule bekommt 5 jahre wegen todschlag!
sehr geil! SEHR GEIL.
denke nach, bevor du in die tasten haust. es ist nicht immer alles gold was glänzt