kayleigh schrieb:einar, wenn du also meinst du und dein kumpel habt richtig gehandelt, dann frage ich mich warum du diesen thread überhaupt eröffnet hast, brauchtest du/ihr die bestätigung das ihr in klammern ( helden) seid?
@kayleighWarum ich den Beitrag eröffnet habe geht aus meinem ersten Post hervor. ich wollte wissen ob die Verhältnissmäßigkeit geboten war. Das die Handlung als solche gerchtvertigt war, daran hab ich nie gezweifelt.
Am Monatg habe ich aber bereits geschrieben das ich bezüglich der Verhältnissmäßigkeit wohl keine für mich annehmbare Antwort auf meine Frage finde. Deswegen habe ich auch weiterhin geschrieben überlasse ich die Bewertung der Verhältnssmäßigkeit lieber der ermittelnden Behörde.
Deine Frage soltle damit beantwortet sein.
Realistin schrieb:Lern mal lesen.
Dass du "Helden" ironisch meinst, ist mir durchaus bewußt. Nur sind die "Helden" auch nicht lächerlicher als ihr zwei.
Deine Außerung bzgl der Gleichberechtigung erklärt sich in deinem Kontex vonn selbst - außerdem ist sie (schau mal in den Bundeswehrthread) aufgrund der Tatsache dass sie von dir stammt unglaubwürdig.
Aber ich nehme eh nicht an, dass du in der Lage bist die Sinnlosigkeit von Gewalt zu erkennen.
@RealistinLesen habe ich vor 32 Jahren bereits gelernt.
Ich habe nie behauptet das diese "Helden" lächelicher als wir waren. Lächerlich ist jede Art von Gewalt, aber man muss sich auch nicht verprügeln lassen.
Was ich im Bundeswehrbeitrag geschrieben habe hat überhaupt nix mit dem Beitrag hier zu tun. Dort ging es um ein ganz anderes Thema. Und wenn du den Beitrag der Bundedswehr schon erwähnst, wo habe ich darin jemals die Gleichberechtigung der Frauen angezweifelt oder in Farge gestellt ?
Das Gesetz räumt einem gegenwärtig Angegriffenen die Möglichkeit ein sich angemessen zu verteidigen. Ginge der Gestzgeber davon aus das man jede Gewalt gegen sich durch reden oder weg gehe aus der Welt schaffen könnte, hätte er die Notweh nicht im Strafgesetz als Straffrei verankert.
Man kann nicht jeder Gewalt gewaltfrei entgegentreten. Erst recht nicht einer die unvorbereitet und plötzlich gegen einen angewendet wird.
Im übrigen hat die Frau keinen Strafantrag gestellt. Da auch die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung wegen Körperverletzung bekundet hat, kann getrost davon ausgegangen werden das die Verhältnissmnäßigkeit der Gegenwehr gegeben war.