@einar:
Das man es beachten sollte, ist eine Frage. Das man es nicht tut, bei der Jagd oder beim Umgang mit "überzähligen" Tieren oder "Schädlingen" ist eine andere Sache.
Ich darf erinnern:
"Natürlich kriegt jede Kuh noch einen Namen, aber den streicht man aus der Liste, wenn die liebe Berta nicht mehr genügend Milch gibt und sie zu Hundefutter verarbeitet wird.
Natürlich kauft man sich ein teures Sportpferd, aber wenn es nicht mehr genügend Leistung bringt, kommt es in die Pferdewurst.
Bocklämmer bei Schafen werden vor Eintritt der Geschlechtsreife zum Arbeiten an den Dönerspiess geschickt. Auch wenn man sie mit der Flasche als Familienmitglied aufgezogen hat.
Ist der Jagdhund zu alt zum Jagen, wird er erschossen.
Hat die Katze zuviele Junge, werden sie ertränkt oder vergast.
Legt das Huhn nicht mehr, wird es geschlachtet.
Beisst des Kaninchen, landet es im Römertopf."
Bis auf die Sache mit den Katzenbabies und dem alten Hund wird allerdings in allen Fällen das Tierschutzgesetz eingehalten.
Wenn Du einem Kaninchen oder Geflügel mit der Axt den Kopf abschlägst, geht das sehr schnell. Tiere dieser Grössenordnung, wenn sie dem Eigenverzehr dienen, unterliegen auch nicht besonderen Schlacht-Vorschriften. Ausser, dass sie schnell und schmerzlos sein sollen. Und das ist so ein gezielter Axthieb durchaus.