Menschenähnlichen Figuren = Pornografie?
06.04.2007 um 09:34Link: www.netzeitung.de (extern) (Archiv-Version vom 23.03.2007)
Deutscher Jurist warnt vor virtuellem Sex in "Second Life"
Darstellung sexuellerBetätigung von menschenähnlichen Figuren falle unter Pornografie!!
VirtuellerSex in Internet-Welten wie "Second Life" kann nach Aussage eines Rechtsexperten ernstestrafrechtliche Folgen haben - zumindest in Deutschland. "Die Darstellung sexuellerBetätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie imSinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch", sagte der Hamburger Jurist Stephan Matheder "Netzeitung" am Dienstag.
Auch die Darstellung von Sex zwischen Tier- undmenschenähnlichen virtuellen Spielfiguren (Avataren) ahnde das Strafrecht, sagte derJurist. "Jeder "Second Life"-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen."Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gelte als "Besitzverschaffung"und könnte strafbar sein. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in "SecondLife" vollzogen werde, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraftwerden. Dies gelte selbst dann, wenn die Figuren von Erwachsenen gesteuert würden.
Wenn ein Jugendlicher sieht, wie zwei MenschenähnlicheFiguren miteinander sex haben, was soll dann noch aus ihm werden ?
Warum solltenvirtuelle Handlungen überhaupt strafbar sein ?
Deutscher Jurist warnt vor virtuellem Sex in "Second Life"
Darstellung sexuellerBetätigung von menschenähnlichen Figuren falle unter Pornografie!!
VirtuellerSex in Internet-Welten wie "Second Life" kann nach Aussage eines Rechtsexperten ernstestrafrechtliche Folgen haben - zumindest in Deutschland. "Die Darstellung sexuellerBetätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie imSinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch", sagte der Hamburger Jurist Stephan Matheder "Netzeitung" am Dienstag.
Auch die Darstellung von Sex zwischen Tier- undmenschenähnlichen virtuellen Spielfiguren (Avataren) ahnde das Strafrecht, sagte derJurist. "Jeder "Second Life"-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen."Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gelte als "Besitzverschaffung"und könnte strafbar sein. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in "SecondLife" vollzogen werde, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraftwerden. Dies gelte selbst dann, wenn die Figuren von Erwachsenen gesteuert würden.
Wenn ein Jugendlicher sieht, wie zwei MenschenähnlicheFiguren miteinander sex haben, was soll dann noch aus ihm werden ?
Warum solltenvirtuelle Handlungen überhaupt strafbar sein ?