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Bundeswehr oder Zivildienst?

877 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bundeswehr, Zivildienst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 18:07
Wer gerne im Gelände unterwegs ist und rumrödeln will, der sollte zum Truppendienst gehen. Wer allerdings eher eine spezialisierte Aufgabe mit fachspezifischen Auftrag will, der sollte sich für den Fachdienst entscheiden.

Hört sich als Werbung gut an.Du hast aber vergessen zu schreiben,dass man für eine Aufgabe mit fachspezifischen Auftrag gewisse Vorraussetzungen mitbringen muss.
Das betrifft die Bildung genauso ,wie in einigen Fällen den Gesundheitszustand.


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 18:11
Wieso zum Bund gehen, sich von irgendeinem Idioten herumkommandieren lassen, durch den Dreck robben etc etc-
wenn man auch ca 500 Euro Monatlich dafür kriegen kann irgendwelche Omas und Opas durch die Gegend zu fahren?
Über Krieg und Kämpfen kann man da teilweise auch sehr viel lernen... vor allen Dingen wie Sinnvoll sowas ist.
Wenn man sich erst mal mit jemandem unterhalten hat der seine ganze Familie, seine Freunde und Verwandten im Krieg verloren hat, will man dann vll auch nicht mehr unbedingt Schießen üben.


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 18:15
ich hatte das "Glück" mich aus beiden herauswinden zu können.
Vermisse nun auch nichts Besonderes, das mir der Bund oder der Zivildienst hätte grossartig bieten können.

Keineswegs hab ich das Gefühlt, dass mir kameradschaftlich noch sozialkompetent etwas entgangen sein könnte.

Das ganze Leben, egal in welchem Bereich, verlangt dem Menschen ein Mindestmass an Kameradschaft und sozialem Einfühlungsvermögen ab.

Das lernt man, wie es bei mir der Fall war, auf der harten Universität der Strasse, genauso gut, oder vielleicht sogar besser (weil härter), als in solchen staatlichen Einrichtugnen.


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 19:53
Bundeswehr, ganz klar. Ich will meinem Land dienen. Was erleben, das machen was ich kann (Befehle befolgen ^^) Nein, ernsthaft, ich wollte zur BW, allerdings wurde ich ausgemustert. Wollte mich verpflichten lassen, aber der Brief war wie ein Schlag ins Gesicht.

Naja, Zivi muss ich jetzt auch nich machen ^^


Aber BW wär mein Traum, körperlich, geistig fit zu werden. Und mir selbst auch was zu beweisen, nämlich das ich was kann...


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:00
Zitat von shadikeshadike schrieb:Bundeswehr, ganz klar. Ich will meinem Land dienen.
Und als Zivi würdest du Frankreich dienen oder wie?


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:08
Wenn er Zivi bei der Legion macht,ja^^


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:17
@ SHADIKE

Um zu beweisen, was man kann muß man doch nicht unbedingt zum Bund gehen, stell Dir mal den Andrang vor, wenn alle das auf die Weise tun müßten...;)


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:29
"Bundeswehr, ganz klar. Ich will meinem Land dienen. Was erleben, das machen was ich kann (Befehle befolgen ^^)"

"was erleben"

... Da stellt sich mir die Frage: Ist dein Leben sonst so langweilig?
Also ich persönlich kann auch was erleben, ohne Befehle von irgendsonem Idioten auszuführen und mich für den Kriegsfall "trainieren" zu lassen.
Meiner Meinung nach werden Kriege sowieso nicht mehr durch das "Können" der Soldaten entschieden (war das überhaupt jemals so?), sondern durch die Technik und die finanziellen Möglichkeiten der Kriegsführenden. Und natürlich der zur Verfügung stehenden Menschen (die bereitwillig für ihr Land kämpfen)..
Kommt es hart auf hart in unseren Zeiten, gibt es die nukleare Katastrophe (für die gesamte Menschheit), also frage ich mich halt ;wofür Krieg üben ?
Das die Bundeswehr auch etliche andere Dinge tut ist mir durchaus klar (Hilfe bei Katastrophen zB ) nur bräuchte man für diese Dinge keine Armee sondern nur Menschen die für solche Einsätze ausgebildet werden. Naja ich denke da wohl zu Idealistisch..


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:35
Meiner Meinung nach werden Kriege sowieso nicht mehr durch das "Können" der Soldaten entschieden (war das überhaupt jemals so?), sondern durch die Technik und die finanziellen Möglichkeiten der Kriegsführenden.

Im Vietnamkrieg waren die Amis den Vietkongs technisch haushoch überlegen und trotzdem,haben sie die Arschkarte gezogen.
Wenn die Vietnamesen nicht wenigstens Grundkenntnisse von milit.Sachen gehabt hätten,hätte man sie überrant.
Krieg trainieren muss nicht bedeuten,dass man für einen Angriffskrieg trainiert


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:40
"Krieg trainieren muss nicht bedeuten,dass man für einen Angriffskrieg trainiert"+

Klar , ich wollte auch eher mal ganz klassisch über die Sinnlosigkeit von Kriegen allgemein jammern.

"Im Vietnamkrieg waren die Amis den Vietkongs technisch haushoch überlegen und trotzdem,haben sie die Arschkarte gezogen."

Die Frage ist ja ; hätten die Amis den Krieg gewonnen wenn sie noch bessere technische Möglichkeiten gehabt hätten,
hätten sie den Krieg gewonnen wenn sie besser ausgebildete Soldaten gehabt hätten?
Oder hätte der Krieg nicht einfach besser gar nicht stattgefunden :D


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:45
Zudem hast du diesen Satz überlesen ;)

"Und natürlich der zur Verfügung stehenden Menschen (die bereitwillig für ihr Land kämpfen).."


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:51
Zudem hast du diesen Satz überlesen

"Und natürlich der zur Verfügung stehenden Menschen (die bereitwillig für ihr Land kämpfen).."


Nee hab ich nicht überlesen.Die Amis sind den Vietnamesen aber auch auf Grund der Bevölkerungszahl überlegen gewesen.Hinzu kommt noch ,dass die Vietnamesen nicht alle die gleiche Einstellung gegenüber den Amis hatten,sondern teilweise mit ihnen
kollaborierten.
Falls du das jetzt überhaupt meintest


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:51
<"Die Frage ist ja ; hätten die Amis den Krieg gewonnen wenn sie noch bessere technische Möglichkeiten gehabt hätten, ">

Oft hätte es genügt, wenn die Mitglieder der Bodentruppen weniger weit-duftendes Rasierwasser benutzt hätten. Vietcong-Veteranen berichteten man habe die GI's schon gerochen ehe man sie sehen konnte...


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 20:58
Ich meinte damit, dass die Vietkongs einfach unglaublich für ihr Land bereit waren zu kämpfen, dazu kommt natürlich auch noch das der Krieg ja nun mal ein sehr spezieller , weil auf sehr speziellem Terrain geführter war.
Heutzutage wäre die Technik wohl auch noch weiter , und die Amis hätten trotzdem einen Weg gefunden ...
"(war das überhaupt jemals so?)" gut damit lag ich dann wohl nicht so richtig, zugegeben.


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Bundeswehr oder Zivildienst?

30.09.2008 um 21:03
Zurück zum Thema,
ich bin halt dafür das der Wehrdienst (Weltweit natürlich :D ) allgemein, eher in einen Katastrophen/Notsituationsschutzdienst umgewandelt werden müsste.
:o)


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Bundeswehr oder Zivildienst?

01.10.2008 um 14:42
Wow, hier prallen ja echt de Gemüter aufeinander.
Letztendlich wird jeder das, was er "durchgemacht" hat (zivi oder soldat) als die bessere alternative ansehen. Ansonsten hätte er sich ja auch nicht dafür entschieden.
Aber Sprüche wie: ich kann auf Befehle von solchen "Idioten" verzichten; Kameradschaft wie bei der Bundeswehr finde ich auch unter meinem Freundeskreis im normalen Leben; und Worte wie Kameradschaft, Ehre und Verantwortung sind veraltete Begriffe und Klischees;.... sollten echt nicht sein. Man kann Zivildienst und Armee nicht vergleichen. Also kann man sich solche Phrasen gut und gerne schenken. Wir sagen ja auch nicht dass alle Zivildienstleistenden Schwubben sind, oder? Ihr müsst mit euer Entscheidung leben, aber stellt bloß nicht die Armee und ihre Soldaten als nutzlosen Blödelverein dar.
Das hat garantiert keine Armee irgendeines Landes verdient!


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Bundeswehr oder Zivildienst?

01.10.2008 um 14:59
Bin eben ausgemustert worden ;-)

T 5 !!!!

Also weder Bundeswehr noch Zivildienst, ich kann tun und lassen was ich will ;-)

Ich war ca: 4 Monate in einer Psychiatrie, wegen Schizophrenie (hatte ne Psychose), wurde sogar Zwangseingewiesen und durfte 2 Wochen GAR NICHT raus.
Das hat als Grund ausgereicht ^^


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Bundeswehr oder Zivildienst?

01.10.2008 um 17:41
Kurze Frage vielleicht kennt sich jemand damit aus. Kollege von mir ist nun im 3ten Lehrjahr und müsste nach der Ausbildung zum Bund.
Gibt es da die Möglichkeit ihn davor zu wahren, denn das Jahr Bund oder Zivi würde ihn beruflich schon wieder nach hinten werfen, denn in der Zeit des Zivis/Bund würden etliche Neuerungen ihm den Wiedereinstieg fast unmöglich machen.


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Bundeswehr oder Zivildienst?

01.10.2008 um 17:43
in beiden einheiten kann man viel lernen.. muss jeder für sich aus machen was das beste ist...
natürlich muss man manchmal erst erfahrungen machen, um sich ne meinung zu bilden..
aber ändern kann meistens was.


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Bundeswehr oder Zivildienst?

02.10.2008 um 08:54
Link: www.kampagne.de (extern) (Archiv-Version vom 24.09.2008)

@Caps:

Hierzu würde ich Deinem Kollegen raten, sich mal bei einem Anwalt im Fachbereich Verwaltungsrecht schlau zu machen.

"4. Zurückstellung

Wer zurückgestellt ist, unterliegt während des Zurückstellungszeitraums einer Wehrdienst- oder Zivildienstausnahme und kann daher nicht einberufen werden. Eine Zurückstellung vom Wehrdienst bzw. Zivildienst, die eine Einberufung vor dem 23. Geburtstag verhindert, bewirkt automatisch die Anhebung der Einberufungsgrenze auf den 25. Geburtstag, wenn
- die Einberufungshinderungsgründe über den 23. Geburtstag hinaus wirken oder
- den Einberufungsbehörden zwischen Wegfallen des Zurückstellungsgrundes und dem 23. Geburtstag nicht mehr genügend Zeit bliebe, um "ordnungsgemäß" zum Zwangsdienst einzuberufen..

(§ 12 Abs. 1 WPflG und § 11 Abs. 1 ZDG) Ohne Antrag des Wehrpflichtigen wird zurückgestellt, wer


vorübergehend nicht wehr- bzw. zivildienstfähig ist (Tauglichkeitsgrad T4),
eine Freiheits- oder Jugendstrafe, einen Straf- oder Jugendarrest unter einem Jahr verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder auf Anordnung eines Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist.

(§ 12 Abs. 2 WPflG und § 11 Abs. 2 ZDG) Auf Antrag des Wehrpflichtigen erfolgt eine Zurückstellung, wenn er sich auf ein geistliches Amt vorbereitet.

(§ 12 Abs. 3 WPflG und § 11 Abs. 3 ZDG ) Ein Wehrpflichtiger wird zurückgestellt, wenn er sich als Kandidat für eine Landtags-, Bundestags- oder Europawahl aufstellen lässt. Hat er die Wahl angenommen, so wird er für die Dauer des Mandats auf Antrag zurückgestellt.

(§ 12 Abs. 4 WPflG und § 11 Abs. 4 ZDG) Stellt die Heranziehung zum Zwangsdienst eine "besondere" Härte aus persönlichen Gründen dar, soll auf Antrag des Wehrpflichtigen eine Zurückstellung erfolgen.
Eine besondere Härte liegt grundsätzlich dann vor, wenn sie sich von der "allgemeinen Härte", die mit dem Zwansgdienst für jeden Dienstleistenden verbunden ist, unterscheidet. "Härten", die in der Zukunft liegen und geltend gemacht werden, begründen in der Regel keinen Zurückstellungsgrund. Es muss erkennbar sei, dass durch eine Einberufung konkrete, unmittelbare und mehr als nur "allgemeine" Nachteile zu erwarten sind.

Eine Zurückstellung wegen "besonderer Härte" wird auch über die nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 maßgeblichen Altersgrenzen hinaus gewährt (also faktisch vom Dienen freigestellt), wenn


für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwartet sind,
der Wehrpflichtige eine Berufsausbildung unterbrechen oder an der Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich zugesicherten Berufsausbildung gehindert wäre (zur Berufsausbildung zählt auch eine Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker),
der Wehrpflichtige eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung unterbrechen müsste,


der Wehrpflichtige einen dualen Bildungsgang ("Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung") unterbrechen müsste (unter folgenden Einschränkungen: Das duale Ausbildungsgang darf die Regelstudienzeit von 8 Semstern nicht überschreiten und das Studium muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Ausbildungsbeginn aufgenommen werden),

der Wehrpflichtige ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium (dazu zählt auch die Ausbildung im so genannten dualen Studiengang), in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist, unterbrechen müsste,
der Wehrpflichtige eine zu einem Drittel absolvierte "sonstige Ausbildung" unterbrechen müsste.

(§ 12 Abs. 6 WPfG, § 13 Abs. 1 ZDG) Folgende Gründe führen zwar auch zu einer Zurückstellung, aber nur so lange, dass der Wehrpflichtige noch vor Erreichen der für ihn maßgeblichen Altersgrenze einberufen werden kann:


wenn die Versorgung der Familie, Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für die der Wehrpflichtige aus rechtlichen oder sittlichen Gründen verantwortlich ist, gefährdet wäre,
der Wehrpflichtige unentbehrlich für die Aufrechterhaltung des eigenen oder elterlichen Betriebes ist,


der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung des elterlichen Betriebes oder für den Betrieb eines Arbeitgebers bzw. einer Behörde unentbehrlich ist. Entsprechende Anträge sind von den Eltern, dem Arbeitgeber oder der Dienstbehörde zu stellen. Der betroffene Wehrpflichtige muss mit einer Zurückstellung einverstanden sein. Sollte ein solcher Antrag nach Zustellung eines Einberufungsbescheides gestellt werden, muss die Einberufung bis zur Entscheidung ausgesetzt werden.
.
Nur wenn die drei letztgenannten Gründe eine "unzumutbare" Härte und nicht nur eine "besondere" Härte darstellen, wird eine Zurückstellung auch über die letzte Einberufungsaltersgrenze hinaus erteilt.

Der Zurückstellungsantrag wird beim zuständigen KWEA bzw., wenn ein Wehrpflichtiger bereits anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, beim BAZ gestellt.

Auf eigenen Antrag hin können sich Wehrpflichtige, deren Großmutter oder Großvater während der NS-Diktatur aus rassistischen oder politischen Gründen verfolgt wurden, zurückstellen lassen. Es bedarf keiner besonderen Antragsbegründung, wenn jüdische Angehörige verfolgt wurden. Eine solche Zurückstellung ergeht unbefristet.

5. Die Unabkömmlichstellung

(§ 13 WPflG und § 16 ZDG) Im Spannungs- und Verteidigungsfall kann ein Wehrpflichtiger für den Wehr- oder Zivildienst unabkömmlich gestellt werden, wenn ein besonderes "öffentliches Interesse" an der Arbeit oder Tätigkeit des eines Wehrpflichtigen vorliegt. In einem förmlichen Verfahren, Grundlage ist die Unabkömmlichstellungsverordnung (UkV), muss der Antragsteller (Arbeitgeber oder Dienstbehörde) darlegen, dass der Wehrpflichtige für die von ihm ausgeübte Tätigkeit unentbehrlich ist und nicht durch andere Kräfte ersetzt werden kann. Ein solcher Antrag kann erst nach Feststellung des Spannungs- oder Vereidigungsfalles gestellt werden. Der Wehrpflichtige selbst ist formal an diesem Verfahren nicht beteiligt.

Bei abhängig Beschäftigten ist der Antrag auf Unabkömmlichstellung (UK-Antrag) durch den Arbeitgeber bei der vorschlagsberechtigten Behörde (Gemeinde, Landesbehörde etc.) einzureichen. Bei dieser Stelle sind auch die Antragsformulare zu erhalten. Die Behörde holt eine gutachtliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer etc. ein. Die Entscheidung liegt abschließend beim KWEA oder beim BAZ.





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