@rocketfingerHast du einen Lösungsansatz bereits im Hinterkopf ?
Dannverlautbare ihn !
Ich bin noch von soviel Justizinkompetenz geplättet , daß mir dazunicht sonderlich viel einfällt.
Erfreulich , daß das Wort 'Vergewaltigung ' viel ,daß wird nämlich strafrechtlich vernünftig verfolgt , die "Verniedlichung" wie 'sexuellerÜbergriff ' oder 'Mißbrauch'an Kindern geht oft mit Bewährung aus.
Ergo : EineEinladung an alle pädophil veranlagten Sexualstraftäter sich an unter 14 Jährigen zuvergehen, bis zu dieser Altersklasse wird Vergewaltigung mit sexuellem Übergriffumschrieben und das geht ohne Freiheitsentzug aus.
Seit Jahren ärgern mich dieseGerichtsurteile wie : Vater mißbrauchte eigene Tochter über mehrere Jahre - achtmonate-auf Bewährung !
DAS ist der Faustschlag , den das Opfer am allerwenigsten braucht ,nachdem man sich nun schon minderwertig fühlt und sich selbstzweifelnd die Frage stellt :Warum habe ich das mit mir machen lassen , fühlt man sich nach so einem Urteilsspruchvöllig wertlos.
Die Dunkelziffer aller Vergewaltigungsdelikte dürfte erschreckendgroß sein , mein Bekanntenkreis ist zwar nicht repräsentiv , aber da befinden sich 75% Opfer dieser Straftaten.
Die allermeisten schweigen , was für ein Wunder ....