nairobi schrieb:Du kannst Dich schlecht gleichzeitig um einen Hund und um einen Kranken kümmern.
Ich rede von ausgebildeten Hunden um diese muss man sich nicht kümmern (Im Einsatz)
nairobi schrieb:Wieso? Im Auto kann der Hund doch höchstens bellen und ein bisschen wackeln.
Meinem Schwiegervater wurde vor Jahren mal im Urlaub das Auto aufgebrochen, obwohl ein Schäferhund drin war (der war allerdings schon alt).
Wie gesagt ausgebildeter Hund z.b. Wach / Schutzhund.
Oder war euer Hund ein Wachhund mit Ausbildung.
Also unser Hund von meinen Opa der war ein Jagdhund und hatte eine Schutzhund Ausbildung.
Er hat mal das Auto im Wald bewacht 12 Stunden hat Sie sich nicht von der Stelle bewegt hat keinen Ran gelassen nicht mal die Jagd Kollegen von meine Opa die was aus den Auto holen wollten. -> Köderenten für den Weiher.
Meinen letzten Hund (aus dem Tierheim) konnte man vergessen die Hätten mir die Bude leer machen können.
Der alte Hunde da nicht gut die wären ins Grundstück gekommen aber nicht mehr raus hätten Sie es versucht war mein alter Hund auf die Hand gegangen.
nairobi schrieb:Notwehr ist m.M.n. immer zulässig.
Ist Situationsabhängig wenn es aber zu einen Einsatz mit Lebensbedrohlichen zustand geht, dann auf jeden fall.
Das Leben der die den Notruf gewählt haben hat für mich dann einen Höhere Priorität als die Gesundheit der Angreifer auf den Rettungsdienst von da her ist für mich der Einsatz von Abwehrspray legitiem.