ShauntheCreep schrieb:Dadurch halten wir bei optimaler Wasserhygiene den Chlorgehalt recht gering, weshalb man bei uns auch keine roten Augen nach dem Schwimmen hat
Ähm...Nö
Das ist definitiv falsch.
Die Din Norm 19643 schreibt einen Grenzwert von einem Milligramm Eintrag pro Liter gechlortem Wasser vor, der nicht überschritten werden darf.
Die Chlorung des Schwimmbeckens ist , selbst wenn die Höchstdosierung von einem Milliliter gefahren wird, nicht in der Lage Augenreizungen hervorzurufen. Erklärt sich eigentlich von selbst. Denn eine Augenreizung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Und wenn Grenzwerte festgelegt werden, legt man diese selbstverständlich so fest, dass eben keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten können.
Die "Roten Augen" nach dem Schwimmen, gehen hauptsächlich auf das Konto von Badegästen, die in das Becken urinieren.
Der Urin reagiert chemisch mit dem Chlorzusatz und bildet Trichloramin.
Gelangt das Trichloramin in die Augen, werden diese stark gereizt.
Trichloramin ist letztendlich auch verantwortlich für den "typischen" Chlorgeruch den wir in Schwimmbädern wahrnehmen.
Ein frisch gechlortes Schwimmbecken ohne "menschlichen Eintrag" entwickelt bei weitem nicht das "Aroma" welches wir aus unseren Bädern kennen.
Also gilt:
Je stärker der Chlorgeruch, desto mehr Leute haben ins Wasser gestrullt.
Viel Spaß beim Schwimmen :-)