Schüsse um Mitternacht
06.02.2017 um 15:38scriptum schrieb: Der Erwerb oder Besitz von Schreckschusswaffen (oder Munition) ist frei ab 18 Jahre.Sofern diese Munition PTB zugelassen ist.
Ansonsten ist diese Munition wie scharfe Munition zu behandeln.
Das nun zu beurteilen ist relativ schwer.
Ich persönlich hätte die Dinger nicht aufgehoben. Gab ja damals immer diese Belehrung Anfang des Schuljahres, wo gesagt wurde, dass man weder Munition noch giftige Pilze einsammel soll. Für viele scheint diese Belehrung mit dem Erwachsenenalter zu verfallen. Nunja, muss jeder selber wissen.
Da ich aber scheinbar falsch liege, kann sie die Teile einfach in die Tonne kloppen, oder sie liefert sie trotzdem bei der Polizei ab.
Ein Schützenverein wird dafür keine Verwendung haben und da die Munition angeschmutzt ist, wird auch kein klar denkender Mensch die Dinger noch in seine Waffe stecken.
Also nutzlos.