@H.W.Flieh Bereits verschossenen Hülsen fallen nicht unters Waffengesetz. Eigentlich logisch, weil von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Soweit verständlich?
Die kann man einfach beim Schrott abgeben, Messing ist teuer.
Nicht verschossene Munition fällt unters Waffengesetz.
Und ich hatte ausgeführt, dass
@Apoplexia mit dem Besitz dieser Munition gegen das Waffengesetz verstößt.
Hier geht es also nicht um die Entsorgung sondern um den Besitz.
Es ist also auch unerheblich, ob man nun unwissend ist, oder nicht. Es wurde ja darauf hingewiesen, dass der Besitz gewisser Gegenstände (ob abgefeuert oder nicht ist aufgrund der Unwissenheit ja unerheblich) strafbar ist.
Eine Übereignung an Dritte kann da nicht die Lösung des Problems sein, das sollte jeder selber wissen.
Wir könnten das mal übertragen:
Wir finden in einem Viertel, welches für Drogenhandel und -missbrauch bekannt ist, eine Tüte mit einer weißen pulverförmigen Substanz.
Gehen wir spaßeshalber mal von einer nicht geringen Menge aus.
Von unserem krimiwissen geschult, gehen wir davon aus, dass es Kokain ist. Weils draußen regnet, sind wir erstmal rein und haben jetzt ne Tüte Pulver aufm Küchentisch.
Was machen wir also?
A) Wir wenden uns an die Polizei
B) Wir rufen unseren Hausarzt an, denn er ist in Sachen BTM fachkundig
C) Wir bringen es in die Apotheke, die darf sowas schließlich vertreiben. (zumindest in ähnlicher Form)
Ganz abegsehen davon wird niemand im Schützenverein für sowas Interesse zeigen, weil dort mit scharfer Munition geschossen wird.