Bin da grad zum ersten Mal drauf aufmerksam geworden. Find das zu krass. Sollte mindestens wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Wenn Leute tatsächlich auch mit realen Kettensägen usw. bedroht werden - dann auch als "Bedrohung" - da derjenige es nun mal subjektiv als Bedrohung empfindet.
Das kann ja zu gefährlichen Situationen führen. Für die Opfer: Wenn die irgendwie wegrennen und dann nich aufapssen und dadurch z. B. schnell über die Straße rennen und nen Autounfall verursachen (erleiden selber schäden oder ein Auto muss bremsen und hinten fährt einer auf).
Für Täter: Wenn das Opfer in Notwehr sich wehrt - und wenn derjenige bewaffnet ist muss man da auch nich vorsichtig sein und kann sich schon auch mal stärker wehren. Dass tatsächlich keine Notlage vorliegt (da der Angriff ja nur Scherz ist und nicht wirklich durchgeführt wird) - spielt da keine Rolle.
Siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/33.htmlDer Schrecken sollte zumindest immer zutreffen. Wär ja auch noch schöner, wenn man erst überlegen und fragen müsste ob das jetzt Spass oder ernst ist. (Am Ende nutzen manche es aus und machen tatsächlich ernst, soll auch schon gewesen sein.)
Nen Fixbetrag im 3-stelligen Bereich (200-500 Euro is für manch einen schon viel) und Ordnungswidrigkeit - das halt ich für angezeigt, um es direkt einzudämmen - falls das mal rüber nach Deutschland kommt. (Bisher von USA nur gelesen, aber so Trends schwappen ja schnell über, das wird dann zur "Clown Challenge" und alle machen das plötzlich.)