@Psychoanalyse Eigentlich ist das doch noch nicht relevant, ob du sein Vater bist. Für einen 3 jährigen ist es eigentlich egal, wer da fürsorglich ist und ihn umsorgt. Und den Kleinen anfangs gleich mit zwei Väter zu konfrontieren, finde ich erst passend, wenn eure Verbindung zukünftig stabil und auch im Sinne aller Beteiligten wäre.
Denke, Mütter habe mehr Rechte vor Gericht als Männer, weil sie das Kind geboren haben und meinen, es wäre desshalb ihr Besitztum.
Ich war damals nach der Trennung froh, als der Vater meines Kindes ins Ausland zog. Alleine groß gezogen, war Pa-Ma zugleich, hat gut funktioniert. Als sie 18 war, hat er den Kontakt wieder zu ihr gesucht, heute verstehen sie sich gut. Wenn sie als Kind nach ihrem Vater fragte, was eigentlich selten war, habe ich ihr gesagt, er liebt dich, aber wohnt weit weg und kann dich nicht besuchen. Somit habe ich ihr nie den Weg verbaut, ihm später ohne Vorurteile begegnen zu können.
Möchte damit bekunden, das Kinder an allererster Stelle stehen sollten. Ein Gericht kann zwar Besuchsrecht anordnen, aber ob es letztendlich dem Kind zugute kommt, liegt ja nur im Ermessen der Eltern, wenn sie imstande sind, es befriedigend fürs Kind zu praktizieren.
Und da sehe ich manchmal schwarz. Kinder brauchen nicht unbedingt Vater und Mutter, sie brauche Zuwendung und Angenommenheit und das kann auch ein Alleinerziehender. Besser sind natürlich Vater und Mutter, aber nicht um jeden Preis...zum Nachteil von Kindern