Obdachlosigkeit
13.09.2015 um 14:13fakt ist der der staat alles tut um anträge abzulehnen oder wieder rückgängig zu machen.
hier mal ein renten beispiel;
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Rentner, die ihr Vermögen zu schnell ausgeben, erhalten keine Grundsicherung, entschied das Landessozialgericht Stuttgart (Az. L 2 SO 2489/14). Eine Rentnerin hatte nach einer Trennung auf Unterhalt verzichtet, Ersparnisse von mehr als 100 000 Euro in vier Jahren aufgebraucht und dann Grundsicherung beantragt. Das Sozialamt lehnte ab: Sie hätte besser haushalten müssen. Hungern muss sie aber nicht. Statt Grundsicherung erhält sie Hilfe zum Lebensunterhalt. Allerdings muss diese zurückgezahlt werden – zur Not von den Erben.