Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der Ehefrau
17.12.2014 um 17:47Rücksichtslosigkeit geht meiner Meinung nach weit über "normalen" Egoismus hinaus. Aber das wäre wirklich OT
„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."http://opinioiuris.de/entscheidung/1659
Kältezeit schrieb:Beschuldigst du hier indirekt die nun - endlich - emanzipierten Frauen, an der heutigen Schnellebigkeit von vielen Beziehungen Schuld zu sein?Jo tut er. Zwar von hinten durch die Brust ins Auge, aber er tuts.
fumo schrieb am 17.12.2014:Ferner wurde sie als triebhaft und triebgesteuert dargestellt und es oblag dem Ehemann, mit allen Mitteln für die sexuelle Treue seiner Frau zu sorgen.Das wusste ich nicht das Frauen als triebgesteuerte Wesen zu sehen waren.
yuva schrieb:Oder willst du einen Namen eines Großen Mannes hören, der dafür gesorgt hat, dass...Ich glaub nicht dass das der verdienst eines Mannes war.
Enttäuschung pur, sorry.