@Eya In Deutschland dürfen Katzen und Hunde von Jägern geschossen werden:
"In Schleswig-Holstein wurden nach Informationen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Jagdjahr 2012/13 zwar kein Hund, aber 5401 Katzen von Jägern erschossen. Allein in Nordfriesland, um ein Beispiel aus einer ländlich geprägten Region zu nennen, waren es nach Informationen der Kreisverwaltung im fraglichen Zeitraum 1200 Katzen.
Als Begründung verweist der Landesjagdverband (LJV) auf die Gesetzgebung, wo das Thema etwas verklausuliert unter dem Begriff „Jagdschutz“ behandelt wird. „Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen ...“, heißt es in Paragraf 23 des Bundesjagdgesetzes. Näher – und mit durchaus unterschiedlichen Details – ausgeführt wird das dann in den Landesjagdgesetzen.
So räumt in Schleswig-Holstein das Gesetz in Paragraf 21 den Jagdschutzberechtigten ausdrücklich das Recht ein: „wildernde Hunde und Katzen zu töten. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen und Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 Meter vom nächsten Hause angetroffen werden“.
– ganzer Artikel und Quelle:
https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/wildernde-haustiere-vom-abschuss-bedroht-id6388876.html