Vermieter und Mieter
11.12.2013 um 19:35@evaline
Blöd, dass Du keinen Vergleichswert hast.
Sind die Heizkosten in der Vorauszahlung auch enthalten? Das ist ja oft der größte Brocken.
Ist es eine große Wohnanlage? Da können dann oft Entsorgungskosten anfallen, wenn Mieter ihren alten Kram nicht mitnehmen und statt dessen im Treppenhaus entsorgen.
Ist der Vermieter nur Eigentümer einer oder mehrerer Wohnung? Bei mehreren Wohnungen könntest Du vorschlagen, dass die Nachzahlung einer vergleichbaren Wohnung für den Einbehalt zugrunde gelegt wird.
Wenn nur eine Wohnung, könnte bei der WEG-Verwaltung eine vergleichbare Wohnung/Abrechung angefragt werden. Die werden wahrscheinlich aber nur bei einem Eigentümer zu einer Auskunft bereit sein und nicht gegenüber Dir als Mieter.
Wenn das alles nicht fruchtet, wie wär es mit einer 50:50 Lösung? Der Vermieter behält die Hälfte ein.
Evlt. auch mal nachfragen, wie es denn bei den Vormietern war. In welcher Höhe da Nachzahlungen angefallen sind.
Außerdem müsste die Nebenkostenvorauszahlung ja auf diesen Erfahrungswerten beruhen. Der Vermieter soll ja angemessene Nebenkosten verlangen. Es ist also nicht in Ordnung, wider besseren Wissens eine geringe Nebenkostenvorauszahlung anzusetzen, um Mieter zu locken und die trifft bei der Abrechnung dann der Schlag! Vielleicht ein Argument für die Diskussion.
Gibt es bestimmt auch irgendeine Entscheidung dazu, muss ich aber erstmal suchen.
Blöd, dass Du keinen Vergleichswert hast.
Sind die Heizkosten in der Vorauszahlung auch enthalten? Das ist ja oft der größte Brocken.
Ist es eine große Wohnanlage? Da können dann oft Entsorgungskosten anfallen, wenn Mieter ihren alten Kram nicht mitnehmen und statt dessen im Treppenhaus entsorgen.
Ist der Vermieter nur Eigentümer einer oder mehrerer Wohnung? Bei mehreren Wohnungen könntest Du vorschlagen, dass die Nachzahlung einer vergleichbaren Wohnung für den Einbehalt zugrunde gelegt wird.
Wenn nur eine Wohnung, könnte bei der WEG-Verwaltung eine vergleichbare Wohnung/Abrechung angefragt werden. Die werden wahrscheinlich aber nur bei einem Eigentümer zu einer Auskunft bereit sein und nicht gegenüber Dir als Mieter.
Wenn das alles nicht fruchtet, wie wär es mit einer 50:50 Lösung? Der Vermieter behält die Hälfte ein.
Evlt. auch mal nachfragen, wie es denn bei den Vormietern war. In welcher Höhe da Nachzahlungen angefallen sind.
Außerdem müsste die Nebenkostenvorauszahlung ja auf diesen Erfahrungswerten beruhen. Der Vermieter soll ja angemessene Nebenkosten verlangen. Es ist also nicht in Ordnung, wider besseren Wissens eine geringe Nebenkostenvorauszahlung anzusetzen, um Mieter zu locken und die trifft bei der Abrechnung dann der Schlag! Vielleicht ein Argument für die Diskussion.
Gibt es bestimmt auch irgendeine Entscheidung dazu, muss ich aber erstmal suchen.