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Vermieter und Mieter

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieter, Mieter, Kaution ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:16
@evaline

Ich komme gerade nicht darüber hinweg mit wem die Truller da auftauchen will und was das nutzen soll?!

Mexican Standout in Nürnberg oder wie?!^^
Die hat doch nicht mehr alle Ziegel am Bau....pff...einen scheissen würd ich der.

Im übrigen ist es dein Geld, nicht ihres.

Eine Kaution ist wie das Geld bei deiner Bank, die darf auch nicht walten und tun wie Sie es für richtig hält.
Das bedeutet vor allem auch, wenn Sie sich tatsächlich unrechtsmäßig verhält, würde ich nachher über etliche Anzeigen nachdenken! :D
Schadensersatz wegen nicht vorhandener neuer Kaution ... etc...

Achja und das Finanzamt Nürnberg würde ich auch reinster Frackigkeit mal anschreiben, formlos... das die gute Frau sich unversteuertes und verzintes Geld einbehält UND keine Rechnungen schreibt.

Ich würd der so gehörig in die hohle Hand kacken, das die danach Angst hätte jemals neu zu vemieten.
Dumme Sau.... krisch Plaq!


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:17
@intruder
Aber dann muss die Vermieterin ja auch dementsprechend die Nebenkosten ansetzen, da sie ja wissen muss, wie in der Vergangenheit die Abrechnungen aussahen. Sonst würde sie ja absichtlich zu wenig ansetzen, um die Wohnung schnell günstig zu vermieten.

Mieterschutz angerufen, aber nicht wirklich weitergekommen. Wurde erstmal empfangen mit einem Sie müssen Mitgleid sein, sonst kann ich keine Auskunft geben. Nach hin und her hat er dann gesagt, ich solle erstmal versuchen am 21. es in Ruhe mit ihr zu klären. Jeder einen Zeugen bei. Wenn das nicht klappt, soll ich nochmal anrufen, dann machen wir am 31.12. die Übergabe im Beisein von einem Anwalt aus dem Mieterschutz. Außerdem ist der 21. ja ein Samstag meinte er, da arbeitet er ja nicht.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:19
@evaline

Natürlich!

Die ist dazu verpflichtet die einzelnen Positionen der NK zu stückeln!
Und das muss Sie bei Bedarf auch vorzeigen!

Wir sind hier doch nicht in Guadalumpo, in good old Germany hat man gefälligst für alles was Geld kostet einen Nachweis über den Wert zu erbringen!
Den Mietvertrag hast Du wohl nicht in der Tombola oder aufm Flohmarkt gewonnen.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:20
@Hammelbein
Sie kommt mit so vielen Leuten um den Mieter einzuschüchtern. Jeder geht in einen Raum und mault los und man weiß gar nicht zu wem man zuerst gehen soll. Ich lasse nur sie, mit einem Zeigen rein, den darf sie sich dann aus der Meute aussuchen. Ansonsten breche ich ab und am 31. dann mit Anwalt. So einfach ist das.

Habe ja noch keine Abrechnung gesehen, bin schon ganz heiß auf meine :D


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:21
@Hammelbein
ich frag mich ernsthaft, was bei der Frau im Kopf los ist.

Wenn wir schon dabei sind, muss ich überhaupt die Wohnung streichen. Habe alles weiß gelassen und sieht auch noch gut aus. Gabs da nicht mal eine Klausel, die sagt man muss nicht mehr bei Auszug streichen?

Wenn sie absichtlich die Nebenkosten zu nieder ansetzt, ist das sicher auch was, wo ich gegen vor gehen kann? Wer kann sich schon 1000€ Nachzahlung leisten?


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:22
@evaline

Nein und Ja.

Kannste schnell selbst googeln, der Erlaß wurde dieses Jahr verabschiedet.
Das man eigentlich nur noch Besenrein übergeben muss.

ABER - das klären viele momentan vor Gericht ^^


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:23
@Hammelbein
Okay, ich Google dann mal. Das hab ich leider vergessen den Mann vom MSB zu fragen.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:27
Zitat von evalineevaline schrieb:ber dann muss die Vermieterin ja auch dementsprechend die Nebenkosten ansetzen, da sie ja wissen muss, wie in der Vergangenheit die Abrechnungen aussahen. Sonst würde sie ja absichtlich zu wenig ansetzen, um die Wohnung schnell günstig zu vermieten.
Grundsätzlich ja, nur wird sie sich rausreden und ihr arglistige Täuschung nachzuweisen ist dann auch etwas komplizierter. Wenn die Abrechnung kommt kannst du mich aber gerne fragen, ich kenne mich mittlerweile ganz gut damit aus ;)

Neu Streichen nach 9 Monaten erscheint mir auch nicht nötig, kommt aber auf das Wohnverhalten an. Da sollte man sich mit pauschalen Urteilen besser zurückhalten. Was von Gericht verworfen wurde sind starre Fristen für Renovierungen die früher vereinbart wurden. Das man nur Besenrein übergeben muss ist aber nicht korrekt.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:32
@intruder
Okay, wenn ich die Abrechnung habe, dann kannste mal ein Auge drauf werfen ;)

Also ich streich auf jeden fall, die Gebrauchsspuren über, das es halt sauber aussieht. Bad und Küche werden geputzt und rausgewischt. Fenster geputzt und dann gesaugt nochmal die gesamte Wohnung.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:33
@intruder
@evaline

Habe da gerade was interessantes gefunden.

Zwar Bild.de ABER - mit Gerichtszeichen!
Das tritt in diesem Fall nämlich ein

►BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG BIS SILVESTER
Werden die Betriebskosten nach Kalenderjahr abgerechnet, muss der Mieter das Schreiben bis zum 31. Dezember erhalten. Hält ein Vermieter diese Frist nicht ein, bleibt er auf Nachforderungen sitzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. VIII ZR 38/11). Grundsätzlich müssen vereinbarte Vorauszahlungen demnach einmal jährlich abgerechnet werden. Der Mieter müsse die Gelegenheit haben, die Abrechnung zu prüfen.


http://www.bild.de/geld/wirtschaft/mieterrecht/mieter-duerfen-beim-auszug-keine-bunten-waende-hinterlassen-33282630.bild.html


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:34
@Hammelbein
Damit ist aber glaub das Folgejahr gemeint, wäre dann Dezember 2014. Aber bin mir da auch nicht sicher.

Stromabrechnung bekomme ich zb Anfang Januar2014.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:35
@evaline

Wieso?
Die sagt das du deine Rechnung erst im April kriegst, also werden die Betriebskosten erst nach dem Kalenderjahr berechnet.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:37
@Hammelbein
Damit ist der 31.12. des folgenden Jahres gemeint. Eine Abrechnung für das Jahr 2013 bis zum 31.12.2013 zu erstellen ist schlichtweg nicht möglich, da einige Rechnungen, zum Beispiel für Wasser, gar nicht bis zum 31.12 dem Vermieter vorliegen. Ganz zu schweigen von den Heizkkosten


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:38
@intruder

Damn it! :D

Das liest sich aber wirklich anders! :D


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:39
Wollte ich auch grad schreiben @intruder

Sie hat ja die Abrechnungen noch gar nicht. In meiner alten Wohnung habe die Abrechnung auch erst immer um diesen Zeitpunkt bekommen. Weil die Vermieter ja warten müssen, bis alle ihre Rechnung geschickt haben.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:41
Hallo.
Ich hab nur die ersten paar Seiten gelesen, aber mich ärgert das Verhalten der Vermieterin und ich kenn mich (in Österreich) aus. (ich geh mal davon aus das es in Deutschland nicht total anders ist).

Am Besten ist es dem Mieterbund beizutreten (in Österreich kostet das ein paar Euro) und denen die ganze Sachlage schildern. Ich würde sie gleich auch bitten bei der Wohnungsübergabe anwesend zu sein, einfach als Zeuge und auch um nochmals die Kaution anzusprechen.

In Österreich ist es so, dass zusammen mit der Miete ein Betriebskostenakonto überwiesen wird. Dieses zahlt der Mieter so lange er in der Wohnung ist. Achtung: Wenn der Mieter nur von Jänner bis Oktober in der Wohnung ist, muss der Vermieter die Betriebskosten für die Leerstehung zahlen. Das ist später wichtig bei der Betriebskostenabrechnung. Das heißt, wenn du 120 Euro gezahlt hast, muss auch der Vermieter 120 Euro für die restlichen Monate zahlen. Oder eben die ausgemachten 100 Euro, aber dann dein Guthaben berücksichtigen.
Normalerweise gibt es von der Fernwärme (bzw. fast immer bei Zentralheizungen) eine separate Abrechnung. Wenn also Zähler montiert sind (Verdunster oder richtige Zähler) müssen diese bei deinem Auszug abgelesen werden, damit du nur für deinen Verbrauchszeitraum zahlst und nicht ev. ein paar Monate Leerstand wo vielleicht der Vermieter dann die Heizung aufdreht oder die Wohnung von wem andern genutzt wird. Ansonsten ist es in Österreich so, das es gesetzlich festgelegte Betriebskosten gibt, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Wohnungen aufgeteilt werden. (Achtung die Betriebskosten für Leerstehende Wohnungen muss der Vermieter zahlen). Im nächsten Jahr werden dann die gesamten Ausgaben die gesamten Einnahmen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Dieser Betrag wird dann nach dem Aufteilungsschlüssel auf die Wohnungen aufgeteilt. Im Fall einer Nachzahlung hat der Mieter zu zahlen oder das Guthaben zu bekommen (in Österreich ist es übrigens so, dass derjenige der zum Zeitpunkt der Abrechnung Mieter oder Eigentümer ist, das Guthaben erhält oder die Nachzahlung leisten muss.) Ausnahme Zentralheizung
Wie das in Deutschland ist weiß ich leider nicht. Ich gehe mal davon aus, dass in Deutschland der ehemalige Mieter seinen Anteil zahlen muss. Bei uns würde das so funktionieren:
anteilsmäßige Ausgaben Jänner bis Dezember
- anteilsmäßigen Einnahmen Jänner bis Dezember (Leerstand zahlt Eigentümer
= Guthaben oder Nachzahlung

Aber bitte wirklich an den Mieterbund wenden! Zahlt sich auch in Österreich immer wieder aus!


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:41
Bin ja gespannt, ob ich überhaupt Rechnungen zu Gesicht bekomme. Die Vormieter haben ja keine bekommen. Nur ihre Auflistung.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:44
Zitat von evalineevaline schrieb:Okay, ich Google dann mal. Das hab ich leider vergessen den Mann vom MSB zu fragen.
Tatsächlich ist es so, dass manche Formulierungen in den Mietverträgen unwirksam sind. Z.B. eben die Vereinbarung die Wohnung in festgelegten Abständen zu renovieren.
Aber in neueren Mietverträgen sind diese Klauseln in der Regel angepasst. Also einfach mal zu unterstellen, Besenrein genüge, ist ein Fehler.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:47
Die Rechnungen muss die Vermieterin auch nur auf Verlangen herausgeben. @evaline Aber so wie du es bisher schilderst, würde ich mir Kopien geben lassen, selbst wenn du die Kopien zahlen musst.

@A301
Einfache Verdunster sind in Deutschland ab 2014 nicht mehr erlaubt. Wie immer gibt es da Ausnahmen, aber die einfachen Röhrchen sind so weit ich weiß ab 2014 nicht mehr erlaubt.

http://www.bfw-ritter.de/news/bfw-verdunster-zugelassen/ (Archiv-Version vom 11.04.2014)

Ansonsten wird auch hier die Abrechnung zeitanteilig erstellt. Man zahlt nur für den Zeitraum, in dem man Mieter war und der Eigentümer zahlt für Leerstand.


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Vermieter und Mieter

11.12.2013 um 09:49
@intruder
Wow, das ist toll. Wir haben leider noch eine Wohnung mit Verdunstern. Aber die neuen Häuser haben auch alle eigenen Zähler.

@evaline
Bezüglich der Kaution, die ist auf jeden Fall mit Zinsen zurückzuzahlen. Wie gesagt unbedingt mit dem Mieterbund reden. In Österreich vertreten die dann auch die Mieter bei den Ämtern und Behörden und auch vor Gericht. Und die kennen sich normalerweise wirklich gut aus!


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