@O.G. Ich hab ja auch nicht gesagt, dass Armbrust oder Jagdpfeilspitzen verboten sind.
Sondern ich schrieb eben nur als Anmerkung: Es ist auch erlaubt, bei Notwehr verbotene Waffen zu benutzen.
In diesem Fall bekommt man keinen Ärger wegen der
Notwehrhandlung, sondern wegen der Tatsache, dass man eine verbotene Waffe besitzt.
Das sind zwei verschiedene Dinge.
Zu deinem Fall: Dass es eine Untersuchung und eine Verhandlung gibt, ist ja erstmal nichts schlimmes.
Das dient einfach dazu, um den Sachverhalt zu klären - wurden verbotene Waffen benutzt? Hätte der Verteidiger auch anders handeln können oder ist das vertretbar?
O.G. schrieb:Also ich würde zu nächst besten Waffe greifen wenn jemand bei mir Einbricht.
Das ist eine Schreckschusswaffe (9mm PA ) mit einer Leuchtkugel im abschussbecher!
Und der Feuerlöscher ist im Hausgang .
Dem kann ich ehrlich gesagt nicht so ohne weiteres zustimmen, dem ,,die beste Waffe nehmen".
Es steht außer Frage, dass ein Einbrecher im Unrecht ist bei seiner Tat.
Man sollte aber folgendes nicht vergessen: Es ist immer ein Mensch! Und auch, wenn er im Unrecht ist, sollte man ihn als Menschen behandeln und sein Leben achten, sprich ihm nicht absichtlich größtmöglichen Schaden zufügen.
Genau das wäre aber bei deinem implizierten ,,in Brand schießen" der Fall, muss ich sagen.
Weiss ich nicht, ob du gerne mit der Vorstellung leben möchtest, dass du eventuell einem Menschen ohne einen anderen Ausweg lebenslang schwerste Verletzungen zugefügt oder ihn sogar damit getötet hast.
Das sollte man bedenken.