Ich habe gespendet, zunächst einen kleineren Betrag und falls der ankommt, beabsichtige ich einen größeren Betrag zu spenden. Ich möchte im folgenden meine Gründe dafür angeben und den Diskutanten hier die Möglichkeit geben, das zu kommentieren.
Die Tatsachen:
Die 12/13-jährige Antonya wurde gegen Ihren Willen von Staatsorganen aus ihrer Familie genommen und in einer behördlichen Einrichtung untergebracht. In den 7 Monaten bis zu ihrer Flucht bestand die letzten 5 Monate völlige Kontaktsperre zu Eltern, selbst zur Großmutter, die zwischenzeitlich verstarb. Das geschah im "Namen des Deutschen Volkes" und bezahlt auch von meinem Steuergeld.
Als Begründung für den Eingriff wurde von den Behörden "Kindeswohlgefährdung" angegeben.
http://www.kinderhaus-marbede.de/stellungnahme-jugendamt-osterholz.pdfLiebe Antonya, falls Du dass lesen solltest, dann möchte ich, dass Du weisst, dass das nicht in meinem Namen geschehen ist.
Durch das staatliche Eingreifen wurde eine mögliche Kindes-Wohl-Gefährdung zu einer tatsächlichen massiven Kindes-Wohl-Beeinträchtigung.
Was die Behörden meiner Meinung nach hätten tun sollen:
Hauptauslöser war wohl die Anzeige wegen häusslicher Gewalt. Nach dieser hätte die Behörde das Kind in Augenschein nehmen und befragen sollen, um festzustellen ob Anzeichen für eine akute Gefährdung tatsächlich vorliegen. Es hätte dann - wenn solche Anzeichen nicht vorliegen (etwa durch blaue Flecken oder Aussagen des Kindes selbst) - dem Kind die Möglichkeit ANBIETEN sollen, auf EIGENEN WUNSCH, eventuell auch zu einem späteren Zeitpunkt sich anzuvertrauen und in ein Kinderheim gehen zu KÖNNEN. Die Behörde hätte das Kind nicht gegen ihren Willen und gegen den Willen der Eltern aus der Familie nehmen sollen.
Keinesfalls hätten die Behörden ein totales Kontaktverbot verfügen sollen. Selbst wenn nach Meinung einer Behörde durch das Kontaktverbot - gegen den Willen von Kind und Eltern - ein "schlechter Einfluss" (oder was auch immer) auf das Kind verhindert werden sollte, so ist das nach meiner Auffassung ein so gravierender Eingriff, dass selbst ein möglicherweise "schlechter Einfluss" durch einen einstündigen täglichen Kontakt zu tolerieren sein muss, immerhin hat die Behörde im Gegenzug mindestens 12 Stunden täglich Zeit, um "guten Einfluss" auf das Kind zu nehmen.
Es hat der Behörde nicht gereicht, dass sie bereits den überwiegenden Teil ihrer Interessen gegenüber Kind und Eltern durchsetzen konnte, sondern die Machtposition wurde misbraucht, um dem letzten Rest der Interessen von Kind und Eltern abzuschmettern (totales Kontaktverbot).
Das ist das Kennzeichen von totalitären Regimen und ich möchte so etwas nicht unterstützen.
Ich werde ja leider nicht gefragt, wie mit meinem Steuergeld "im Namen des Deutschen Volkes" - also auch in meinem Namen - zu verfahren ist. Ich denke das beste, was ich tun kann ist, ich Spende etwas für Antonya, um das auszugleichen. Dem Kind und der Familie ist ja leider unnötigerweise ziemliches Leid zugefügt worden und ich hoffe, dass das ein kleiner Ausgleich ist.
"Kindeswohlgefährdung" ist etwas, was in gewissen Grenzen auch toleriert werden muss.
"Kindeswohlgefährdung" besteht auch, wenn ein Kind im Auto mitfährt. Es gab bereits Verkehrsunfälle mit toten Kinder, trotzdem ist es nicht verboten für Kinder, in Autos mitzufahren. Es ist wichtig, dass Interessen abgewogen werden - wie gross ist denn die Gefährdung und wie groß ist denn der Eingriff (gegen den Willen der Betroffenen) der im Gegenzug erforderlich ist, um die Gefährdung abzuwenden. Und was im Fall Antonya geschehen ist - Herausnahme des Kindes aus der Familie und totales Kontaktverbot - stand nach den mir vorliegenden Informationen in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem dadurch verursachten Leid.
Bitte berücksichtigt die Wünsche der Kinder.
Und damit meine ich das, was Kinder selbst äußern und nicht das,
was Experten für das beste für das Kind halten.