@sanatorium Fakt ist, der Kerl hat wohl, was ihm nachgewiesen werden konnte, einen Jungen auf die Wange geküsst.
Besagter Junge wollte das offenbar nicht und der Typ wurde angezeigt.
Soweit alles zurecht.
Vor gericht wollte man den Zeugen, alle minderjährig, nicht zumuten, aussagen zu müssen.
Ich schließe daraus, es gab zeugen, ebenfalls Kinder, und daher ist das ganze im beisein anderer passiert.
Würde jemand im beisein anderer Kinder, dazu eine person, die in der öffentlichkeit steht, ein Kind missbrauchen wollen?
Ist eher unwarscheinlich.
Ich schließe daraus, dass der typ zwar definitiv seine Grenzen überschritten hat und zurecht verurteilt worden ist, aber weiterhin geht es hier um einen kuss auf die wange im beisein anderer, also nicht irgendwie entführt und besoffen gemacht, nein, im beisein anderer kinder ein kuss auf die wange, der offenbar die grenzen des jungen überschritt.
Dafpr muss er jetzt 5000 Euro bezahlen auf Grund eines vergleiches, dem beide Seiten zugestimmt haben.
Ich erkenne nicht, wie man sich hier darüber aufregen kann, dass er keine Geäfngnisstrafe bekam.
Unschuldsvermutung usw. zählt wohl nicht, wenn die bild behauptet, der sei ein Kinderschänder.