@kleinundgrün Zum Beispiel, ja. Kommt auch drauf an, wie das genau abläuft: wenn er z.b. hin und zurück mit einem Firmenwagen fährt und dabei das Messematerial transportiert, ist es durchaus auch möglich, die Fahrtzeit als Arbeitszeit zu werten (er arbeitet dann ja quasi als Transportfahrer). Auch bei Außendienstmitarbeitern ist es ja so, dass die Wege von Kunde zu Kunde durchaus auch zur Arbeitszeit gezählt werden. Um hier genaueres zu sagen, müsste man aber genauer über das Anstellungsverhältnis und den Ablauf informiert sein.
Unabhängig von der rechtlichen Situation: es ist dem Mann nicht zuzumuten, nach so langer Arbeit auch noch die lange Fahrt auf sich zu nehmen, das Haftungsrisiko ist schon angesprochen worden. Und versicherungstechnisch zählt die Anfahrt zur Arbeit auch als Arbeitszeit, wenn es z.b. zu einem sog. Wegeunfall kommt, kann das als Arbeitsunfall zählen, soweit ich weiß.
V.a. ist es auch aus menschlicher Sicht nicht denkbar, dem Mann die genannten Belastungen ohne Ausgleich aufzubürden; ich gehe wie einige Vorposter stark davon aus, dass die GFA hier nur unüberlegt gesprochen hat und ihre Forderungen so garantiert nicht mit dem Chef abgesprochen sind.