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Kann ein Arbeitgeber das verlangen?

52 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geschäftsreisen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kann ein Arbeitgeber das verlangen?

25.04.2013 um 16:52
Mein Lebensgefährte soll, wie schon häufiger, seine Firma auf einer Messe vertreten. Bei größeren Messen wird ein Messebauer engagiert, bei kleineren muß er auch mal alleine ran. Wie in diesem Fall auch.

Er reist einen Tag vorher an und baut den Stand auf.
Am nächsten Tag ist er dann von 8 - 20 Uhr auf der Messe im Einsatz, ohne eine entsprechende ordentliche Pause. Essen, Toilettengänge etc. wird alles nebenher erledigt. So weit ist für ihn alles im grünen Bereich.

Nun hat er heute 2 Übernachtungen gebucht (Donnerstag Anreise, Freitag Messe, Samstag Messestandabbau), worauf die Assistentin der GF ihn fragte, warum denn 2 Übernachtungen. Er könnte doch am Freitag Abend den Stand abbauen und anschließend nach Hause fahren. Bedeutet: Messe bis 20 Uhr, Abbau und Auto beladen bis ca. 22.15 Uhr, um sich danach für die Heimreise mind. 4,5 Stunden (lt. Routenplaner, also ohne Pausen) ins Auto zu setzen.
Wenn ich das mal annähernd realistisch überdenke, wird er zwischen 3.15 Uhr und 3.30 Uhr in der Nacht zurück sein.

Das wird so nicht passieren, da der Chef meines Lebensgefährten eher ein Mensch ist, der seinen Mitarbeitern noch einen Tag in dem Örtchen vorschlägt. Da wollte die GF-Assistentin nur ihre Daseinsberechtigung zeigen.

Aber dennoch meine Frage:
Ist es erlaubt, den AN nach einem so langen Arbeitstag zu einer längeren Rückfahrt zu zwingen bzw. ihn zu veranlassen, die Unterkunft für die 2. Übernachtung aus eigener Tasche zu bezahlen?

Übringens hat mein Lebensgefährte der GF-Assistentin daraufhin geantwortet, dass er unter den Umständen nicht zu der Messe fahren würde und das persönlich mit seinem Chef abklärt. ;)


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Kann ein Arbeitgeber das verlangen?

25.04.2013 um 16:55
Verlangen kann der AG viel, aber sowas ist laecherlich. Was isn das fuerne Saftschubse da? direkt mit dem Chef klaeren sowas.
@skeptikerin


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25.04.2013 um 16:58
Zitat von skeptikerinskeptikerin schrieb:GF-Assistentin
Was ist das? :D
Zitat von skeptikerinskeptikerin schrieb:Übringens hat mein Lebensgefährte der GF-Assistentin daraufhin geantwortet, dass er unter den Umständen nicht zu der Messe fahren würde und das persönlich mit seinem Chef abklärt. ;)
Guter Ansatz

Würde die Fahrt dorthin nicht wie Arbeit zählen?
Es ist ja keine normale Fahrtzur Arbeit, sondern eine Sonderfahrt - dazu wird es bestimmt bestimmungen geben. Bin gespannt was rauskommt...


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25.04.2013 um 17:00
@Puschelhasi
Ja, wird er ja auch klären. Ist ja völliger Humbug, was sie da erzählt.

@RobbyRobbe
GF=Geschäftsführung

Ja eben. Die Bestimmungen würden mich hier auch mal interessieren.


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25.04.2013 um 17:02
@skeptikerin
Schade - dachte schon "Girlfriend Assistentin"
Das würde es auch erklären :P:


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25.04.2013 um 17:08
Zitat von skeptikerinskeptikerin schrieb:da der Chef meines Lebensgefährten eher ein Mensch ist, der seinen Mitarbeitern noch einen Tag in dem Örtchen vorschlägt.
Da hat immer noch der Chef das Sagen!
Er sollte das von der GF mal dem Chef vortragen, vielleicht weiss der Chef das nicht einmal, was die GF verlangen.

Ob es erlaubt ist oder nicht, kann ich nicht sagen, dein Lebensgefährte sollte einfach auf sein Bauchgefühl hören, nicht dass noch etwas passiert, wenn er übermüdet Auto fährt


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25.04.2013 um 17:09
Fahrkosten, Spesen, Hotelrechnung alles einreichen. das ist so ueblich.


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25.04.2013 um 17:11
Zitat von Dr.AllmyLogoDr.AllmyLogo schrieb:Ob es erlaubt ist oder nicht, kann ich nicht sagen, dein Lebensgefährte sollte einfach auf sein Bauchgefühl hören, nicht dass noch etwas passiert, wenn er übermüdet Auto fährt
Das war ja für ihn der Grund für die 2. Übernachtung. Nach einem so langen Arbeitstag diese Strecke noch zu fahren, halte ich für unverantwortlich und er auch. Er wird das schon positiv abklären. Mich interessiert auch die Gesetzeslage.


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25.04.2013 um 17:13
@skeptikerin
Wenn er von morgens 8:00h - abends ca. 22:00h für die Firma
tätig war (sprich länger als 10h), DARF er sich (gesetzlich) gar
nicht mehr hinters Steuer setzen. Da kann der Chef auch nicht
gegenan, denn er hat seinen Mitarbeitern gegenüber auch eine
Fürsorgepflicht (auch wenn das viele AG vergessen wollen).


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25.04.2013 um 17:14
@skeptikerin
Vielleicht mal in einem Forum für Arbeitsrecht nachfragen?
Da bekommst du mit ziemlicher Sicherheit qualifiziertere Antworten.


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25.04.2013 um 17:17
@der-Ferengi
Ich denke auch, dass er das nicht darf. Fürsorgepflicht ist hier bestimmt das Thema. Hab nur dazu nichts googeln können und gehofft, dass hier jemand genau Bescheid weiß.

@Heide_witzka
Ja vermutlich, aber hier sind oft User, die passende Quellen/Links zur Hand haben :)


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25.04.2013 um 17:24
@skeptikerin
Ich war mal Kraftfahrer (nat./int.) und kenne mich von daher
auch nur in den Lenkzeiten aus.

Das von @Heide_witzka vorgeschlagene Forum ist da sicher eine
bessere Adresse, als ein Mystik-Forum.


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25.04.2013 um 17:28
@skeptikerin

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

Dort § 3 und § 14

Also kurz: Nein, er darf nicht. 18 Stunden Arbeit sind jehnseits des rechtlich zulässigen.

Außer bei Ärzten, @Heide_witzka :D :D


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25.04.2013 um 17:33
@kleinundgrün
Danke

Auf jemanden wie Dich hatte ich gehofft :)


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25.04.2013 um 17:39
@skeptikerin
Die Frage ist, wie Dein Mann damit umgeht. Er kann seinem Chef z.B. erklären, dass dieser sich einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzt, wenn Dein Mann auf dessen Heimfahrt einen Unfall aufgrund seiner Übermüdung verursacht.

Da sind die Hotelkosten ein Klacks.


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25.04.2013 um 17:44
@kleinundgrün

Sein Chef wird das niemals von ihm verlangen. Es geht ihm darum, die "nette" Chefsekretärin in ihre Schranken zu weisen und das möglichst fundiert.
Sie kam ihm auch noch mit dem Argument, dass sie auch nie vor 0 Uhr ins Bett gehen würde.

Das hatte ihm dann doch die Sprache verschlagen ... erst einmal.


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Kann ein Arbeitgeber das verlangen?

25.04.2013 um 17:46
Zitat von skeptikerinskeptikerin schrieb:Ist es erlaubt, den AN nach einem so langen Arbeitstag zu einer längeren Rückfahrt zu zwingen bzw. ihn zu veranlassen, die Unterkunft für die 2. Übernachtung aus eigener Tasche zu bezahlen?
Nein, es ist nicht erlaubt.

Meines Wissens nach sind 10 Stunden Arbeit pro Tag maximal zulässig (MIT entsprechenden Pausen).

Alles darüber hinaus ist gesetzlich unzulässig.

Hotelzimmer auf eigene Kosten kann er dem Arbeitnehmer NICHT aufzwingen.

Aber:
Obwohl es gesetzlich nciht erlaubt ist, ist die Arbeitszeitverletzung für Messepersonal ganz normal und Gang und Gäbe.


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25.04.2013 um 17:47
Zitat von skeptikerinskeptikerin schrieb:Sie kam ihm auch noch mit dem Argument, dass sie auch nie vor 0 Uhr ins Bett gehen würde.
Da möchte man sich facepalmen oder gleich mit dem Kopf auf dem Tisch hauen.


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25.04.2013 um 17:50
@CurtisNewton

Ja, das kennt er auch schon, gerade auf den kleinen Messen, wo nur einer präsent ist. Das ist zwar auch anstrengend für ihn aber okay.

@Saphira
Allerdings. Da fragt man sich wirklich, in welcher fernen Realität sie gerade lebt.


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25.04.2013 um 17:52
@skeptikerin

Ja, Vorwerk-Vertreter haben es NOCH schwerer :)


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