skeptikerin
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Kann ein Arbeitgeber das verlangen?
25.04.2013 um 16:52Mein Lebensgefährte soll, wie schon häufiger, seine Firma auf einer Messe vertreten. Bei größeren Messen wird ein Messebauer engagiert, bei kleineren muß er auch mal alleine ran. Wie in diesem Fall auch.
Er reist einen Tag vorher an und baut den Stand auf.
Am nächsten Tag ist er dann von 8 - 20 Uhr auf der Messe im Einsatz, ohne eine entsprechende ordentliche Pause. Essen, Toilettengänge etc. wird alles nebenher erledigt. So weit ist für ihn alles im grünen Bereich.
Nun hat er heute 2 Übernachtungen gebucht (Donnerstag Anreise, Freitag Messe, Samstag Messestandabbau), worauf die Assistentin der GF ihn fragte, warum denn 2 Übernachtungen. Er könnte doch am Freitag Abend den Stand abbauen und anschließend nach Hause fahren. Bedeutet: Messe bis 20 Uhr, Abbau und Auto beladen bis ca. 22.15 Uhr, um sich danach für die Heimreise mind. 4,5 Stunden (lt. Routenplaner, also ohne Pausen) ins Auto zu setzen.
Wenn ich das mal annähernd realistisch überdenke, wird er zwischen 3.15 Uhr und 3.30 Uhr in der Nacht zurück sein.
Das wird so nicht passieren, da der Chef meines Lebensgefährten eher ein Mensch ist, der seinen Mitarbeitern noch einen Tag in dem Örtchen vorschlägt. Da wollte die GF-Assistentin nur ihre Daseinsberechtigung zeigen.
Aber dennoch meine Frage:
Ist es erlaubt, den AN nach einem so langen Arbeitstag zu einer längeren Rückfahrt zu zwingen bzw. ihn zu veranlassen, die Unterkunft für die 2. Übernachtung aus eigener Tasche zu bezahlen?
Übringens hat mein Lebensgefährte der GF-Assistentin daraufhin geantwortet, dass er unter den Umständen nicht zu der Messe fahren würde und das persönlich mit seinem Chef abklärt. ;)
Er reist einen Tag vorher an und baut den Stand auf.
Am nächsten Tag ist er dann von 8 - 20 Uhr auf der Messe im Einsatz, ohne eine entsprechende ordentliche Pause. Essen, Toilettengänge etc. wird alles nebenher erledigt. So weit ist für ihn alles im grünen Bereich.
Nun hat er heute 2 Übernachtungen gebucht (Donnerstag Anreise, Freitag Messe, Samstag Messestandabbau), worauf die Assistentin der GF ihn fragte, warum denn 2 Übernachtungen. Er könnte doch am Freitag Abend den Stand abbauen und anschließend nach Hause fahren. Bedeutet: Messe bis 20 Uhr, Abbau und Auto beladen bis ca. 22.15 Uhr, um sich danach für die Heimreise mind. 4,5 Stunden (lt. Routenplaner, also ohne Pausen) ins Auto zu setzen.
Wenn ich das mal annähernd realistisch überdenke, wird er zwischen 3.15 Uhr und 3.30 Uhr in der Nacht zurück sein.
Das wird so nicht passieren, da der Chef meines Lebensgefährten eher ein Mensch ist, der seinen Mitarbeitern noch einen Tag in dem Örtchen vorschlägt. Da wollte die GF-Assistentin nur ihre Daseinsberechtigung zeigen.
Aber dennoch meine Frage:
Ist es erlaubt, den AN nach einem so langen Arbeitstag zu einer längeren Rückfahrt zu zwingen bzw. ihn zu veranlassen, die Unterkunft für die 2. Übernachtung aus eigener Tasche zu bezahlen?
Übringens hat mein Lebensgefährte der GF-Assistentin daraufhin geantwortet, dass er unter den Umständen nicht zu der Messe fahren würde und das persönlich mit seinem Chef abklärt. ;)