@geeky Ich kannte eine älte Wahrsagerin in Ort X, bei der ich war;
natürlich wurde ich vorher instruiert, dass es auf meine eigene Gefahr geschieht,
wenn ich dort hingehe.
Die Frau war damals 96 Jahre alt und hat aufgrund Ihrer Tätigkeit schon mehrere
polizeiliche Wahrsageverbote erhalten.
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Es wird bei Wahrsagern nicht generell ein Warhsageverbot verhängt;
dies geschieht nur wenn sich ein Kunde später auf der Polizei meldet.
Und melden tun sich Leute dort erst, wenn etwas negatives eingetreten ist,
und die Leute dann behaupten, die Wahrsagerin wäre Schuld, dass jemand z.B.
plötzlich nach der Prophezeihung verstorben sei.
Polizeiakten dazu können nicht mehr eingesehen werden weil die Akten zu solchen
Vorgängen nicht ewig in der Aservatenkammer lagern.
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Im übringen solltest Du nicht von Geschwafel reden,
wenn Du selbst irgendwo in der Luft hängst und keine Erfahrungswerte besitzt.