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BIELEFELD
Anklage im Fall des "Maskenmörders" erhoben
Vorwurf: Aus Mordlust und grausam getötet
Täter trug Horrormaske
Bielefeld. Am 29. März dieses Jahrs hatte sich an der Eickumer Straße in Jöllenbeck ein grausames Verbrechen ereignet. Eine 82-jährige Frau war mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Der Tatverdächtige, ein 18-jähriger Nachbar des Opfers, muss sich demnächst vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus Mordlust und grausam getötet zu haben.
Folgt man der Staatsanwaltschaft, so hatte Fabian K. kurz vor der Tat den Film "Saw" gesehen, in dem unter anderem die Tötung eines Menschen mit einem Messer dargestellt wird. K. lebte seit zwölf Jahren gemeinsam mit seiner Familie in der Wohnung über der Vermieterin L. (82). Soweit bekannt, hatte es zuvor nie irgendwelche Probleme zwischen den beiden Parteien gegeben.
Laut Anklage nahm K. zwischen 21 Uhr und 21.30 Uhr des 29. März ein Messer aus der Küche und zog sich eine auffällige Horrormaske aus Latex, die unter dem Namen "Justin, der Serienkiller" erhältlich ist, über das Gesicht. Er begab sich zur Wohnung der Seniorin, wo er in einem kleinen Flur neben der Eingangstür mindestens 40 Mal auf sie einstach. Die Frau, die unter anderem eine Verletzung am Herz erlitt, verblutete.
Blutspuren an Maske und Messer
Gegen 21.30 Uhr alarmierte K., der erst kurz zuvor eine Ausbildung zum Rettungshelfer begonnen hatte, die Rettungsleitstelle der Feuerwehr. Als die Rettungskräfte eintrafen, fanden sie K. über das Opfer gebeugt, als er eine Herzdruckmassage an der Frau durchführte. K. gab an, er habe bereits geschlafen und sei durch einen Schrei aus der Wohnung unter ihm wach geworden. Er habe dann die Nachbarin aufgefunden und sei wieder in die eigene Wohnung gegangen, um den Notarzt zu rufen. Anschließend habe er festgestellt, dass die Haustür einen Spalt offen gestanden habe.
Diese Aussage deckt sich jedoch nicht mit dem Ergebnis eines rechtsmedizinischen Gutachtens: Sowohl die Kleidung des Tatverdächtigen als auch die sichergestellte Maske und ein Messer aus dessen Wohnung wiesen Blutspritzer des Opfers auf. Diese Anhaftungen fanden sich unter anderem auch auf der Rückseite von K.s Kleidung und seien laut Gutachten somit nicht mit seinen Wiederbelebungsversuchen in Einklang zu bringen.
Direkt nach der Tat bestritt K., diese begangen zu haben und gab an, er könne sich das alles nicht erklären. Seither schweigt er zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus reiner Freude einen Menschen in Todesangst versetzt und aus reiner Lust getötet und einem Menschen beim Sterben zugesehen zu haben.
Quelle:
http://www.nw-news.de/owl/6936019_Anklage_im_Fall_des_Maskenmoerders_erhoben.html