Luminarah schrieb:Oder hätte ihm aufgrund der Menschenrechtsverletzung eine höhere Summe zugesprochen werden müssen?
Ich finde ja.
außerdem hätten die Polizisten ins Gefängnis gehört, nicht Gäfgen.
Die haben eindeutig das Grundgesetz gebrochen.
Eigentlich gehören die vor den Internationalen Strafgerichtshof.
Die werden eh arbeitslos da ja nun fast alle Massenmörder aus Jugoslawien gefasst sind.
Also:
Freiheit für Gäfgen!
Plus Millionenentschädigung!!!!
Also ehrlich, es mag rechtlich in Ordnung sein- moralisch ist es ein Schlag ins Gesicht des toten Opfers, der Eltern und der Polizei.
Ich fordere den höchsten Orden der BRD für Wolfgang Daschner!!!!!
Den wird er nicht bekommen, aber wir müssen ihm und den anderen Polizisten das Gefühl geben das sie ihn verdient haben.
Weitere Info:
Im Juni 2005 legte Gäfgen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Er berief sich auf eine Verletzung der Art. 3 EMRK (Folter- und Misshandlungsverbot) und Art. 6 EMRK (faires Verfahren). Nach Auffassung Gäfgens wurde die Folterdrohung im späteren Strafverfahren gegen ihn nicht ausreichend berücksichtigt. Das Verfahren hätte wegen der Folterdrohung eingestellt werden müssen. Er sei daher immer noch ein Folteropfer. Darüber hinaus seien durch sein Geständnis Beweismittel erlangt worden, die nur infolge dieser Aussagen von den Behörden hätten sichergestellt und verwertet werden können (vgl. Früchte des verbotenen Baumes). Dies verletze seinen Anspruch auf ein faires Verfahren.
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