Vermisste Kinder
Alle Minderjährigen werden als vermisst betrachtet, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt (dem Sorgeberechtigten) unbekannt ist. Solange die Ermittlungen nichts anderes ergeben, wird vorsichtshalber von einer Gefahr für das Leben oder die körperlicher Unversehrtheit des Betroffenen ausgegangen.
Das Thema "vermisste Kinder" hat in der deutschen Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert. Durch die intensive Berichterstattung der Medien bei aktuellen Einzelfällen wird ein hohes Gefährdungspotential für alle Kinder suggeriert.
So entsteht mitunter der Eindruck, dass
die Anzahl nicht wieder aufgefundener Kinder bzw. nicht aufgeklärter Fälle dramatisch hoch sei,
eine maßgebliche Anzahl vermisster und nicht wieder aufgefundener Kinder Opfer sog. Kinderpornografie-Ringe seien
die Polizei nicht genug unternehme, um dem Einhalt zu gebieten.
Im Jahr 2010 galten in Deutschland insgesamt 5,733 Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) als vermisst, davon wurden bis heute (10.04.2013) 5,676 Fälle aufgeklärt.
Dies entspricht einer Aufklärungsquote von über 99 %. Die 57 noch nicht geklärten Fälle beinhalten 31 Fälle von Kindesentziehung und 3 Fälle sogenannter unbegleiteter Flüchtlingskinder.
Im Jahr 2011 wurden 6.387 Kinder (bis 14 Jahre, also höchstens 13 Jahre) als vermisst registriert. Bis heute (10.04.2013) wurden 6.272 Fälle aufgeklärt.
Im Jahr 2012 wurden 6.378 Kinder (bis 14 Jahre, also höchstens 13 Jahre) als vermisst registriert. Bis zum 10.04.2013 wurden 6.254 Fälle aufgeklärt.
Am 10. April 2013 waren - gerechnet ab dem frühesten Vermisstendatum 03.03.1951 bis heute (01.03.2012) - insgesamt 872 vermisste Kinder (bis 14 Jahre, also höchstens 13 Jahre) erfasst. Ein Großteil dieser Kinder sind Flüchtlingskinder oder wurden ihren Sorgeberechtigten entzogen.
Streitigkeiten der Eltern über die Ausübung des Sorgerechts sind typische Fälle von Kindesentziehungen, insbesondere wenn die Eltern aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen. Die der Polizei angezeigten Fälle von Kindesentziehung werden als "Vermisstenfälle" erfasst, solange eine Gefahr für die Kinder im polizeilichen Sinn nicht ausgeschlossen werden kann. In aller Regel besteht in diesen Fällen jedoch keine Gefahr für die Kinder.
Bei dem verbleibenden Teil der vermissten Kinder ist zu befürchten, dass diese Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls wurden, sich in einer Situation der Hilflosigkeit befinden oder nicht mehr am Leben sind.
Hierzu zählen auch die Kinder, die vermutlich ertrunken sind, deren Leiche aber nie gefunden werden konnte.
Insgesamt kann man sagen, dass tagtäglich zwar viele Kinder verschwinden, dass aber glücklicherweise das Schicksal nur weniger auch nach längerer Zeit nicht geklärt werden kann.
http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung__node.html?__nnn=true (Archiv-Version vom 24.09.2013)