kittyka schrieb:Man wollte sich gegenseitig absichern als Hauptmotiv? Warum? Damals waren doch die Gesetze nicht so wie heute? Eine Ehe unter Gleichgeschlechtlichen war hier nicht anerkannt, ergo konnte man sich auch nicht "absichern"?
Ehe zwar nicht, aber die eingetragene Lebenspartnerschaft gab es in Deutschland seit 2001. Allerdings waren die Rechte damals noch nicht so weitgehend der Ehe angeglichen.
Ich weiß aber nicht, wie das in den Niederlanden geregelt war, ich glaube, dass es dort schon damals so eine Art Zivilbündnis gab, das wirklich mehr auf rechtliche Basis gestellt war und z. B. auch von entfernteren Verwandten oder Freunden eingegangen werden konnte um bestimmte rechtliche Möglichkeiten zu haben. Und gerade das scheint es ja gewesen zu sein, worauf die beiden aus waren, nicht auf ein Liebesbündnis. Trotzdem wäre eine Lebenspartnerschaft in Deutschland einfacher gewesen - außer vielleicht, der Mitbewohner war Niederländer und daraus ergaben sich Vorteile/Möglichkeiten.
sakuro schrieb:Verschiedene Krankheitsbilder konnten auch in der Vergangenheit dazu führen, dass man ein recht einsames Leben führt, und selbst die Familie sich distanziert.
An eine bestimmte Krankheit, auf die Du vermutlich hinaus willst, glaube ich da aber nicht so recht: Grund für den Herauswurf zu Hause kann das nicht gewesen sein, damals gab es ja noch kaum Behandlung dafür, dann hätte er sicher nicht so lange überlebt. Und 2003 war das nun wiederum mit der Medizin schon so weit, dass man daran nicht mehr zwangsläufig sterben musste.
kittyka schrieb:Aus dem Xy Fall geht nur hervor, dass der Mitbewohner Jahre später eines natürlichen Todes starb.
Und dass er in seiner Wohnung starb. Das spricht eher gegen eine längere Krankheit, bei der man dann eher ins Krankenhaus kommt. Ich würde auf Herzinfarkt oder so tippen.