verde69 schrieb:Das muss die Staatsanwaltschaft bewerten, weil die Freundin angeblich vom eigenen Freund (Tatverdächtigen) gedroht wurde, wenn sie darüber spricht oder die Polizei informiert, werde er sie auch umbringen. Das zu Belegen wird schwierig weil es sicherlich ohne Zeugen vor Ort und nur „ausgesprochen“ wurde.
Es dürfte sich eher strafverschärfend auf das Urteil des Verdächtigen auswirken, wenn es sich so abgespielt hat.
Die Freundin musste die Drohung ja durchaus Ernst nehmen, da der Verdächtige durch die Tötung des Opfers schon bewiesen hatte, wozu er anscheinend fähig ist.
Auch hat die Polizei ja verlautet, dass sie auch durch Aussagen aus dem Umfeld auf die Verdächtigen kamen. Eventuell haben da einige ihre Angst besiegt und gegenüber der Polizei Hinweise gegeben haben.