Kelheimerin
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Schwere Körperverletzung und Belästigung in Kelheim
05.12.2018 um 08:20An der Berufsschule in Kelheim haben sich in den vergangenen Monaten zwei strafrechtlich relevante Vorfälle ereignet:
https://www.donaukurier.de/lokales/riedenburg/Schuelerin-in-Ruecken-getreten;art602,3743776
Kurz nach dem Tritt erfolgte ein Gespräch mit der Schulleitung, wobei auch die Erstattung einer Anzeige thematisiert wurde. Zentral ging es um die Frage, ob der Täter aus Vorsatz handelte. Dies wurde von der Schulleitung, trotz konträrer Tatsachenlage - Zeugenberichte, Heftigkeit des Tritts - angezweifelt und mithin wurde von der Erstattung der Anzeige indirekt abgeraten. Der Täter konnte mittlerweile ausfindig gemacht werden und die Ermittlungen der Polizei dauern weiter an. Es handelt sich um einen Flüchting aus Syrien, der bis heute keine Konsequenzen - Schulverweis, etc. - erfahren hat und weiterhin den Unterricht am BSZ Kelheim besuchen darf.
Vor den Faschingsferien wurde ein Lehrer der FOS/BOS von einer größeren Gruppe - 10 bis 15 - Flüchtlingen bedroht und körperlich bedrängt, nachdem dieser eingeschritten war, als eine Schülerin von selbiger Gruppe verbal belästigt wurde. Die Situation wurde vom Lehrer als lebensbedrohlich empfunden. Ihm wurden leichte Verletzungen an den Armen beigebracht. Seit diesem Vorfall befand bzw. befindet sich der Lehrer im Krankenstand.
Schülerinnen des betroffenen Lehrers suchten das Gespräch mit der Schulleitung. Die Intention war die Aufklärung des Sachverhalts, auch um rechtliche Konsequenzen zu ziehen, und die Beseitigung von Gerüchten, die am BSZ kursierten.
Von der Schulleitung wurde die Kleidungsweise des Mädchens als ursächlich für die Belästigung insinuiert und der gesamte Vorfall bagatellisiert.
Die Polizei wurde bis dato nicht eingeschaltet. Laut Bayerischen Schulgesetz besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Schulleitung von gemeinschaftlich begangenen Straftaten Kenntnis erlangt.
Brisanz erhalten beide Vorkommnisse durch die Vorgehensweise der Schulleitung bei der Aufklärung. Es darf vermutet werden, dass die Schulleitung aufgrund des Migrationshintergrunds der Täter in beiden Fällen öffentliches Aufsehen scheute. Lediglich der „Donaukurier“ veröffentlichte daraufhin am 16.04.18 einen beschönigenden Artikel, in dem der Schulleiter die beiden Vorfälle bagatellisiert.
Kurz nach dem Tritt erfolgte ein Gespräch mit der Schulleitung, wobei auch die Erstattung einer Anzeige thematisiert wurde. Zentral ging es um die Frage, ob der Täter aus Vorsatz handelte. Dies wurde von der Schulleitung, trotz konträrer Tatsachenlage - Zeugenberichte, Heftigkeit des Tritts - angezweifelt und mithin wurde von der Erstattung der Anzeige indirekt abgeraten. Der Täter konnte mittlerweile ausfindig gemacht werden und die Ermittlungen der Polizei dauern weiter an. Es handelt sich um einen Flüchting aus Syrien, der bis heute keine Konsequenzen - Schulverweis, etc. - erfahren hat und weiterhin den Unterricht am BSZ Kelheim besuchen darf.
Vor den Faschingsferien wurde ein Lehrer der FOS/BOS von einer größeren Gruppe - 10 bis 15 - Flüchtlingen bedroht und körperlich bedrängt, nachdem dieser eingeschritten war, als eine Schülerin von selbiger Gruppe verbal belästigt wurde. Die Situation wurde vom Lehrer als lebensbedrohlich empfunden. Ihm wurden leichte Verletzungen an den Armen beigebracht. Seit diesem Vorfall befand bzw. befindet sich der Lehrer im Krankenstand.
Schülerinnen des betroffenen Lehrers suchten das Gespräch mit der Schulleitung. Die Intention war die Aufklärung des Sachverhalts, auch um rechtliche Konsequenzen zu ziehen, und die Beseitigung von Gerüchten, die am BSZ kursierten.
Von der Schulleitung wurde die Kleidungsweise des Mädchens als ursächlich für die Belästigung insinuiert und der gesamte Vorfall bagatellisiert.
Die Polizei wurde bis dato nicht eingeschaltet. Laut Bayerischen Schulgesetz besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Schulleitung von gemeinschaftlich begangenen Straftaten Kenntnis erlangt.
Brisanz erhalten beide Vorkommnisse durch die Vorgehensweise der Schulleitung bei der Aufklärung. Es darf vermutet werden, dass die Schulleitung aufgrund des Migrationshintergrunds der Täter in beiden Fällen öffentliches Aufsehen scheute. Lediglich der „Donaukurier“ veröffentlichte daraufhin am 16.04.18 einen beschönigenden Artikel, in dem der Schulleiter die beiden Vorfälle bagatellisiert.