Susanna F. (14) in Wiesbaden getötet aufgefunden
09.06.2018 um 12:11Wird denn nur der TV nach Frankfurt zurückgeholt oder kommt die ganze Sippe wieder mit ?
warum sollte denn "die Sippe" ausgeliefert werden?Svensvenson schrieb:Wird denn nur der TV nach Frankfurt zurückgeholt oder kommt die ganze Sippe wieder mit ?
Ja, stimmt. Die Frage ist, warum Susanna die Polizei rufen wollte.Photographer73 schrieb:Ich könnte mir das, was er da anscheinend ausgesagt hat, sehr gut als Motiv für den Mord vorstellen.
Wenn es einen eskalierenden Streit gegeben haben sollte, könnte das zb der Anlass für den Anruf bei der Polizei gewesen sein. Vielleicht gab es vor dem Mord schon Gewalt(androhung)?seneca22 schrieb:Ja, stimmt. Die Frage ist, warum Susanna die Polizei rufen wollte.
Angehörige machen sich in der Regel nicht strafbar bei einer Strafvereitelung.Svensvenson schrieb: weitere Ermittlungen wegen Fluchthilfe und Unterstützung möglich/nötig sind
Eben. Sollten Befragungen einzelner Familienmitglieder gewünscht/nötig sein könnte das die Bundespolizei auch vor Ort machenTussinelda schrieb:und Sippenhaft gibt es hier auch nicht und es gibt auch keine Haftbefehle, von daher
Ja, das ist die derzeitige Gesetzeslage (§258 Abs. 6 dStGB), wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Regelung bei Kapitalverbrechen auch so ohne weiteres anwendbar ist. Wissen Sie da Näheres ?Pfolvosten schrieb:Angehörige machen sich in der Regel nicht strafbar bei einer Strafvereitelung.
Warum sollte er sich deswegen verändern? Der Status hing ja eh in der Schwebe. Es gab einen abgelehnten Asylantrag gegen den Widerspruch eingelegt wurdeSvensvenson schrieb:ob sich der Status durch die Ausreise verändert hat und eine Rückkehr deshalb aktuell nicht mehr möglich ist
Bei Bivsi, der schülerin, die mit ihren eltern nach Nepal abgeschoben wurde, war es so.Svensvenson schrieb:Warum sich der Status ändern sollte?
Durch die Ausreise und den möglicherweise verknüpften Bedingungen Deutschlands die mit diesem Status verbunden sind und ggf.eine Neubewertung der Situation und des Status mit sich ziehen, in einem Widerspruchsverfahren mit schwebenden Status dürfte das sicherlich etwas schwerer sein aber genau das war ja meine Frage
Das kann man doch in keinster Weise vergleichen. Bei Bivsi wurde die Familie abgeschoben, alle Rechtsmittel waren ausgeschöpft. Außerdem spielte kein Kapitalverbrechen eine Rolle. Beim TV im Fall Susanna kommt noch hinzu, daß er volljährig ist. Da gibt es keinerlei Parallelen, die man zum Vergleich heranziehen könnte.frauZimt schrieb:Bei Bivsi, der schülerin, die mit ihren eltern nach Nepal abgeschoben wurde, war es so.
Die Familie hätte auf normalem Weg nicht mehr zurückgekonnt.
Man hat doch dann den Weg über ein Schülerspendium gefunden und da sie erst 14/15 war, durften die Eltern ihre Tochter begleiten
https://www.welt.de/politik/deutschland/article165136158/14-Jaehrige-aus-Unterricht-geholt-und-abgeschoben.html
Kein Thema, alles gut. :Y:Nev82 schrieb:Ups, sorry @Photographer73 wollte dich als Edit noch zitieren, hat nicht richtig geklappt
Genau. Darum schrieb ich:Photographer73 schrieb:Das kann man doch in keinster Weise vergleichen. Bei Bivsi wurde die Familie abgeschoben, alle Rechtsmittel waren ausgeschöpft. Außerdem spielte kein Kapitalverbrechen eine Rolle. Beim TV im Fall Susanna kommt noch hinzu, daß er volljährig ist. Da gibt es keinerlei Parallelen, die man zum Vergleich heranziehen könnte.
Eine unerlaubte Ausreise wird Konsequenzen nach sich ziehen.frauZimt schrieb:Der Status wird sich durch eine unerlaubte Ausreise (in diesem Fall) massiv geändert haben.
Die Familie hatte doch auch nur noch den Duldungsstatus, wie ich verstanden habe.