Mich interessiert das und ich gucke gerade, was ich dazu finde.
Es gibt verschiedene Gründe, auch bei erwachsenen Ageklagten, einen Prozess nicht öffentlich abzuhalten.
Zum Bespiel auch, um den Angeklagten zu schützen:
Wird der persönliche Lebensbereich eines Beteiligten (also auch des Angeklagten) erörtert, ist ebenfalls ein Ausschluss möglich. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass heute – mehr als früher – die beteiligten Personen im Mittelpunkt eines Prozesses stehen und nicht mehr nur die objektive Tat. Wenn das Gericht aber die Persönlichkeit des Täters oder auch die Folgen für das Opfer einer Straftat genau feststellen muss, dringt es dabei nicht selten in sehr intime Thematiken ein.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-aus-gerichtsverhandlungen_137107.htmlEin weiter Grund könnte sein, dass der Angeklagte in die Psychiatrie eingewiesen wird.
So ganz begreife ich das nicht.
Es mag Gründe gegeben haben, den Prozess nicht öffentlich zu führen. Als Erstes denkt man natürlich an das Opfer.
Vielleicht wollte man das Opfer (und damit die Angehörige schützen)
Gut. Das ist der Bereich Gerichtsverhandlung.
Aber das keine Zeitung schreibt, wie die Urteile ausgefallen sind?
Vielleicht ist es einfach so, dass die Presse den Prozess vergessen hat, weil nicht öffentlich verhandelt wurde.
Weil kein Prozessbeoachter hingeschickt werden konnte
Das wäre meine Erklärung, denn die Tat war absolut schrecklich.