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Timo Kraus (HSV Mitarbeiter) tot aufgefunden
28.03.2017 um 09:49hoptimistin schrieb:Wie bereits erwähnt, wäre es wohl sehr einfach gewesen, ein Phantombild des Taxifahrers zu veröffentlichen, wenn ihn angeblich mehrere Kollegen gesehen haben und - wie oben erwähnt - man ihm sogar geholfen hat, die Adresse ins Navi zu geben.Warum von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird - darüber kann man nur spekulieren.Da braucht man nicht spekulieren. Die Veröffentlichung von Abbildungen (dazu zählen auch Phantombilder) eines Zeugen ist nur im Rahmen eines Strafverfahrens bei Straftaten von erheblicher Bedeutung erlaubt, siehe § 131b Abs. 2 StPO. Bei einem Vermisstenfall liegen diese Voraussetzungen nicht vor.