Rick_Blaine schrieb:Juristisch entbindet den Vater und die Mutter das nicht von der Schuld am Tod, was die Richterin ja auch klargestellt hat. Denn die Tat der Eltern hat ja erst die medizinische Therapie notwendig gemacht. Solange die Ärzte nicht einen eklatanten Fehler gemacht haben, bleiben die Eltern verantwortlich.
ach so, ich dachte, das "mit todesfolge" bezog sich auf die unterlassene hilfeleistung (also dass sie viel zu spät zum arzt sind und der zustand des mädchens schon sehr schlecht war, was dann eben auch stärkere medikamentengabe nötig machte) und nicht auf die notwendigkeit der behandlung an sich.