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Fall Leonie

26 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tabletten, Leonie / Straffdusche, Verbrüht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fall Leonie

19.03.2016 um 08:51
Was sagt ihr zu dem Fall Leonie/ Strafdusche?

Am Freitag ist der Fall Leonie am Landesgericht Wien verhandelt worden. Die Zweijährige war 2014 gestorben, nachdem sie ihr Vater mit brühend heißem Wasser abgeduscht hatte. Der Vater wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.........

Urteil?
Verhalten der Eltern?

Was sagt Ihr dazu?


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Fall Leonie

19.03.2016 um 09:01
Vielleicht sollten wir erst einmal ein wenig Information bieten, für alle, die den Fall nicht kennen:

http://wien.orf.at/news/stories/2763401/
Am Freitag ist der Fall Leonie am Landesgericht Wien verhandelt worden. Die Zweijährige war 2014 gestorben, nachdem sie ihr Vater mit brühend heißem Wasser abgeduscht hatte. Der Vater wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Schöffensenat ging davon aus, dass der 28-Jährige seine knapp dreijährige Tochter einer „Strafdusche“ unterzogen hatte. „Die Todesfolge ist Ihnen zuzurechnen“, sagte die Richterin Elisabeth Reich. Auch die Mutter wurde im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Die 27-Jährige erhielt ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Senat sei „zweifelsfrei überzeugt, dass es geplant war, das Kind kalt zu duschen“, so Reich. Der 28-Jährige hatte bei seiner polizeilichen Einvernahme zugegeben, Leonie zweimal monatlich strafweise mit kaltem Wasser „abgespritzt“ zu haben, wenn sie nicht zu „beruhigen“ war.

Bei der letzten „Strafdusche“ wurde die knapp Dreijährige aber mindestens fünf Sekunden mit 60 Grad heißem Wasser - so die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen des Gerichts - verbrüht. „Weil Sie sich entweder am Regler vertan haben oder falsch angekommen sind. Ihnen ist bewusst geworden, dass es heiß wurde. Sie haben in Ihrem Ärger aber nicht unverzüglich darauf reagiert“, sagte Reich zu dem Angeklagten. Stattdessen habe der 28-Jährige die Verletzungsfolgen in Kauf genommen: „Dabei glauben wir aber nicht, dass Sie eine Tötungsabsicht hatten. Sonst wären wir vor Geschworenen.“

Für das Gericht war somit ein besonders schwerer Fall von Kindesmisshandlung gegeben, der den Tod des kleinen Mädchens zu Folge hatte. Ausdrücklich wies die Vorsitzende darauf hin, dass der Vater seit zumindest einem Jahr seine „Strafduschen“ praktiziert habe. Aus general- und spezialpräventiven Gründen bedürfe es ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit des Mannes eines „strengen Zeichens“. Viereinhalb Jahre seien bei einer Strafdrohung von ein bis zu zehn Jahren angemessen, betonte Reich: „Es ist wichtig, dass hier ein Zeichen gesetzt wird. So etwas ist intolerabel. Es darf niemand denken, dass das eine geeignete Erziehungsmaßnahme ist. Das ist menschenunwürdig.“
Verteidiger bat um Bedenkzeit

Beiden Elternteilen sei außerdem „hundertprozentig bewusst gewesen, dass das Kind im Krankenhaus versorgt gehört“, kam die Richterin auf das sogenannte Nachtatverhalten zu sprechen, das ebenfalls als Quälen und Vernachlässigen einer Unmündigen gewertet wurde. Die Mutter wurde für dieses Unterlassen zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt, wobei die Richterin andeutete, dass die 27-Jährige gute Chancen habe, den unbedingten Strafteil im elektronisch überwachten Hausarrest und nicht im Gefängnis verbringen zu müssen: „Das kann man so machen, dass Sie nicht in Haft müssen.“

Leonies Vater machte während der Urteilsverkündung am Freitag einen schockierten Eindruck, bemühte sich aber, ebenso Fassung zu bewahren wie seine ehemalige Lebensgefährtin. Verteidiger Roland Friis bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Schreie aus dem Badezimmer

Zu Beginn der Verhandlung versuchte die Richterin zu erörtern, warum die Eltern erst 28 Stunden nach der Dusche ins Spital gefahren waren. „Ich dachte nicht, dass das so schlimm ist. Es hat ausgeschaut wie ein Sonnenbrand“, erklärte die Mutter ihr Zögern. Sie habe in der Küche gebacken, als sie Schreie aus dem Badezimmer gehört habe. Dann habe sie sofort nachgesehen und ihren damaligen Lebensgefährten mit der weinenden Leonie am Arm vorgefunden.

Der Vater hatte in einer Nachtapotheke ein kühlendes Spray, Desinfektionsmittel und Verbandszeug besorgt. Damit wurde Leonie vorerst versorgt. „Sie hat geweint, aber sie hat sich schnell beruhigt“, sagte die Mutter, „sie hat schon ‚aua‘ gesagt, aber sie hat dann nicht mehr geweint und geschrien. Sie hat an dem Abend keine Schmerzen mehr gehabt.“

Brandblasen mit Kühlspray behandelt

Für den Vater war Leonie „am Abend relativ normal“, sie sei „ohne gröbere Schwierigkeiten eingeschlafen“. Laut der Mutter hatte das Mädchen am Tag darauf am Nachmittag zu wimmern begonnen. Da habe sie festgestellt, dass sich auf Leonies Rücken große Blasen gebildet hatten und sich die Haut teilweise abzulösen begann.

„Ich habe versucht, sie zu beruhigen. Ich bin mit ihr durch die Wohnung gegangen“, gab die Frau zu Protokoll. Auf die Frage der Richterin, weshalb sie in dieser Situation nicht ins Spital gefahren sei, erwiderte die 27-Jährige, sie habe noch das Heimkommen ihres Partners abwarten wollen - mehr dazu in Fall Leonie: Eltern werden angeklagt.

Verbrühung durch defekten Boiler?

Ursprünglich war der 26-Jährige verdächtigt worden, das Kind im Zuge einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht zu haben. Bei den Erhebungen stellte sich dann heraus, dass der Warmwasserboiler in der Wohnung der Familie in Floridsdorf defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler erhitzte das Wasser immer durchgehend auf 72 Grad - mehr dazu in Neues Gutachten im Fall Leonie.

Diese Version schilderte der Lebensgefährte am Freitag auch vor Gericht: Er habe die Zweijährige durch die Dusche nicht beruhigen, sondern sie ganz normal waschen wollen. Der Grund für die Verbrennungen sei ein Defekt der Therme gewesen, aus der eine Sekunde lang brühend heißes Wasser gekommen sei. Von seinen früheren Aussagen über eine Beruhigungs- bzw. Bestrafungsmaßnahme, gegen die sich das Mädchen auch gewehrt habe, wollte er nichts mehr wissen: „Ich weiß nicht, wie ich auf diese Geschichte gekommen bin.“
Kaltes Wasser bei „Strafduschen“

Leonies Mutter habe gewusst, dass ihr Freund das Mädchen regelmäßigen „Strafduschen“ unterzog. Ihre Tochter sei „ein aufgewecktes Kind, sehr lebhaft, ein Wirbelwind“ gewesen, meinte die 27-Jährige in ihrer Einvernahme. Manchmal sei sie „stur und trotzig“ gewesen. Um sie zu „beruhigen“, habe ihr Partner sie dann manchmal in die Badewanne gestellt und „kurz mit kaltem Wasser abgespritzt“.

Auf die Frage der Richterin, wie das Mädchen darauf reagiert hätte, meinte die Mutter: „Sie hat sich geschreckt.“ Ihr Partner habe seine Tochter dann hochgehoben und abgetrocknet: „Dann hat’s wieder gepasst.“ Die Frau trennte sich mittlerweile vom Vater ihrer zwei jüngsten Kinder und zog in eine andere Wohnung. Leonies jüngerer Bruder und ein Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung wachsen bei ihr auf.

Angeklagter korrigierte Aussagen

Zweimal im Monat soll es zu den „Strafduschen“ gekommen sein - das hatte Leonies Vater zumindest in seiner polizeilichen Einvernahme erklärt. Auch diese Aussage korrigierte der 28-Jährige in der Gerichtsverhandlung am Freitag.

Es sei höchstens einmal im Monat passiert, und auch das nicht immer. Das „Beruhigen“ des „aufgeweckten, sehr aktiven Kindes“ habe nicht immer funktioniert. „Wenn wir sie nicht beruhigen haben können, haben wir sie mit kaltem Wasser abgespritzt“, so der Angeklagte. Die „Strafduschen“ hätten „eine bis zwei Sekunden“ gedauert. Auf die richterliche Frage nach der Wirkung antwortete der Angeklagte: „Sie ist ruhiger geworden und hat aufgehört zu schreien.“
Schädigung durch Medikamente vorstellbar

Schon vor Prozessbeginn kam der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk zu dem Schluss, dass ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens „nicht erweisbar“ sei. Denk konnte nicht ausschließen, dass das Kind an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb. Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln und Opiaten behandelt worden.
Ansonsten erscheint mir hier leider einiges ungeklärt, zum Beispiel eben die eigentliche Todesursache etc. Das sollte bei so einem Fall eigentlich besser funktionieren.

Mir persönlich erscheint das Strafmass viel zu gering, aber es ist typisch für österreichische und auch deutsche Rechtssprechung.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 09:14
Hier ist noch ein Bericht des Kuriers, der natürlich weitaus dramatischer klingt, aber in diesem Fall wohl wirklich näher an der Wahrheit ist, wenn man von Verbrühungen dritten und vierten Grades ausgeht:

http://kurier.at/chronik/wien/strafdusche-war-fuer-leonie-nicht-toedlich/110.345.924
...

Die 27-seitige Expertise des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk ist jedenfalls ein Protokoll des Grauens: Am 25. Oktober des Vorjahrs gegen 18 Uhr stellt Alexander S. seine kleine Tochter Leonie – wie schon öfter – „für Beruhigungszwecke“ unter die Dusche. Angeblich will er sie kalt abbrausen, verwechselt aber beim Mischregler die Richtung und dreht das heiße Wasser auf. Er richtet den Strahl direkt auf Leonies Rücken. Es beginnt sofort zu dampfen, das Mädchen schreit auf und kippt nach vorne. Der Vater dreht das Wasser nach etwa 10 Sekunden ab, es ist zu diesem Zeitpunkt 60 Grad heiß.

Leonies Mutter hört in der Küche den „gellenden Aufschrei“ ihrer Tochter. Die Eltern sehen, dass sich die Haut am Rücken bereits abgelöst hat. Der Vater holt aus der Apotheke einen Verband. Leonie weint bitterlich und schreit am nächsten Tag bis 22 Uhr vor Schmerzen, dann verständigen die Eltern endlich die Rettung.
Künstlich beatmet

Im Spital bekommt Leonie schmerzstillende und entzündungshemmende Medikamente wie Paracetamol. Am 1. November steigen die Leberwerte an. Leonie kommt auf die Intensivstation, das Paracetamol wird abgesetzt, das Mädchen künstlich beatmet. Am 10. November um 11.51 Uhr ist das 97 cm große und 15 kg schwere Mädchen tot.

Gutachter Denk attestiert großflächige zweit-, dritt- und viertgradige Verbrühungen des Rückens, die mit einer Hitzeschädigung der Rückenmuskulatur einhergegangen sind. Schwere Dauerfolgen wären zurückgeblieben.

Die „sofort sichtbare, flächenhafte Ablösung der Haut stellt auch für medizinische Laien eine zwingende Aufforderung zur sofortigen Verständigung des Rettungsdienstes dar“, schreibt Denk an die Adresse der Eltern. Denn „die zeitliche Verzögerung hat das Risiko für Komplikationen“ und auch für den Todeseintritt „wesentlich erhöht.“ Gestorben ist Leonie aber wahrscheinlich an einer durch das von den Ärzten „sachgerecht“ verabreichte Medikament Paracetamol ausgelösten, „nicht vorhersehbaren“ Leberschädigung.



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Fall Leonie

19.03.2016 um 09:32
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Mir persönlich erscheint das Strafmass viel zu gering, aber es ist typisch für österreichische und auch deutsche Rechtssprechung.
Leider ist das so. Für mich wäre das schon ein Mindeststrafmaß für kaltes Abduschen.

Wie ferngesteuert muss man sein um lange 10 Sekunden nicht zu registrieren, dass man gerade ein Kind verbrüht?
Das mit dem Paracetamol verstehe ich auch nicht. Ich kenne keinen Arzt, der dieses Medikament einem Kind verschreiben würde. Man weiss doch schon sehr lange um die schlimmen Nebenwirkungen sogar bei Erwachsenen.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 09:40
@Frau.N.Zimmer

Ja, die 10 Sekunden irritieren mich auch zutiefst. Man halte einmal die Luft an und zähle langsam bis 10. - So lange will der Vater nicht reagiert haben? Das ist für mich dann kein Versehen mehr.

Es ist mir selbst ja schon manchmal in einem Hotel passiert, in dem ich keine Ahnung habe, wie heiss das Wasser ist, dass ich gutgläubig den Hebel in der Mitte positioniere und dann anstelle. Wenn dann da brühendes Wasser herauskommt, dann schalte ich aber weitaus schneller als erst nach 10 Sekunden auf kalt.

10 Sekunden sind viel zu lang für ein reines Versehen.

Mit Paracetamol ist mir auch einmal die Leber geschädigt worden, das war noch 1990 in einer deutschen Klinik.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 09:51
Mit Paracetamol ist mir auch einmal die Leber geschädigt worden, das war noch 1990 in einer deutschen Klinik.

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Mein Ex-Mann hat seine Leber auch damit dauerhaft geschädigt. Als seine Augäpfel gelb wurden, hat man ihm Alkoholismus unterstellt. Es war nicht der beste Ehemann von allen aber getrunken hat er keinen Tropfen. ;)
Damals griff man aber auch gern zu Paracetamol weil man dachte ein einziger Wirkstoff sei besser als Kombinationen. Aber wie Du sagst - das war vor 20- 30 Jahren.

Wir haben Heisswasser auf 50 Grad begrenzt weil ein Kind im Haus ist.Selbst 50 Grad strahlen doch schon eine spürbare Hitze aus wenn man dieses Duschteil in der Hand hält.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 09:56
Ungeheuerlich, dass da überhaupt Versuche gemacht werden diese abscheuliche Kindesmisshandlung bzw Kindesmord zu "erklären", zu "rechtfertigen" whatever.

Dieser Fall zeigt nur eines wieder ganz deutlich - Deutschland ist ein Täterstaat. Hier werden Täter geschützt und gebauchpinselt seit eh und je.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 10:01
Äh, das Ganze hat sich in Österreich abgespielt. Die grosse Mehrheit der Österreicher ist sehr froh darüber, nicht zu Deutschland zu gehören.

Ein Versehen ist ja durchaus möglich, aber bei 10 Sekunden glaube ich da nicht dran. Das Gericht hat das anders gesehen. Die Frage ist natürlich, ob das mit den 10 Sekunden so stimmt. In einer Extremsituation kommt einem manchmal die Zeit viel länger vor.

Aber die zugegebene Tendenz zum "Strafduschen" verbunden mit den "10 Sekunden" zeigt hier doch einige Abgründe auf. Ich jedenfalls denke, dass 4 1/2 Jahre, also weniger als die Hälfte des möglichen Strafmasses, doch ein wenig milde sind.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 10:03
@Rick_Blaine
ah danke

...same same - kann allgemein in beiden Systemen nicht viele Unterschiede sehen.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 10:11
so unglaublich grausig.. ich kenne dieses individuum über drei ecken. auch wenn er bis zu dieser grenzenlosen abscheulichkeit als unbescholten galt, genau wie seine damalige lebensgefährtin, finde ich das urteil einfach witzlos.
das nachtatverhalten zeigt doch ziemlich deutlich, dass diesen menschen nichts daran gelegen hat, dem armen froscherl zu helfen.
es ist in meinen augen (und ich weiß dass dies strafrechtlich keinen bestand hat) egal, ob das kind an folgen der unbehandelten verbrühung starb oder an einer leberschädigung aufgrund des paracetamols - die verabreichung war ja nur notwendig, weil der typ dem kind wissentlich leid angetan hat.
selbst kalt abgeduscht werden ist die reinste folter, ich kam öfters in den genuss.
und dass der boiler defekt war wussten diese idioten eben auch schon länger.. ahhh, ich könnt echt alle zustänge kriegen wenn ich die artikel lese.

dürfen die anderen zwei kinder eigentlich wirklich bei der mutter bleiben..? oO


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Fall Leonie

19.03.2016 um 10:18
Zitat von TheheistTheheist schrieb:egal, ob das kind an folgen der unbehandelten verbrühung starb oder an einer leberschädigung aufgrund des paracetamols - die verabreichung war ja nur notwendig, weil der typ dem kind wissentlich leid angetan hat.
Unbedingt! Ich hab mich halt nur gewundert, dass noch Paracetamol gegeben wird. An der Schuldfrage ändert es nichts. Man weiss ja auch nicht wie das Kind auf ein anderes Medikament reagiert hätte.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 10:19
@Frau.N.Zimmer
@Theheist

Richtig. Ich bin auch ein wenig entgeistert, wieviel Mitleid das Gericht hier hat - mit den Tätern. Nun will ich vorsichtig sein, da ich dem Prozess nicht beigewohnt habe, aber ich bin schon sehr erstaunt.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 10:37
@Frau.N.Zimmer
das war nicht auf dein post gemünzt, wollte meinem ärger über die urteilsbegründung lediglich luft machen. ;)
und wenn ich storys lese, dass das verhalten eines (2jährigen!! :( ) kindes mit kaltem oder in diesem falle noch schlimmer, mit heißem wasser "sanktioniert" wird, steigen unbändige hassgefühle in mir hoch. argh.

@Rick_Blaine
@Frau.N.Zimmer
"recht" und "recht haben" sind offenbar zwei paar schuhe..


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Fall Leonie

19.03.2016 um 11:15
"strafduschen"??? hab ich (gsd!) noch nie von gehört.

mich würde auch interessieren, woran das mädchen eigentlich gestorben ist. wenn sie an den folgen der medikamentengabe gestorben ist, ist das ja nicht die schuld des vaters sondern des krankenhauses bzw des behandelnden arztes. weiß jemand, ob diesbezüglich auch ein verfahren läuft?


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Fall Leonie

19.03.2016 um 11:25
@Janeway
So wie es in der Presse dargestellt wird, handelt es sich um eine medizinisch vertretbare Therapie und der Tod durch schwere Leberschädigung sei für die Ärzte so nicht vorhersehbar gewesen... so heisst es in der Presse. Als Nicht-Mediziner kann ich das nicht beurteilen.

Die Gabe starker Schmerzmittel sei durch die Verletzungen notwendig gewesen, das ist vollkommen nachvollziehbar. Es ist auch bekannt, dass bei Kleinkindern in diesem Alter eine effektive Schmerztherapie sehr schwierig ist, weil der Körper generell einfach mit diesen Belastungen nicht so leicht fertig wird, wie ein erwachsener.

Am Ende kann man als Arzt vor dem Problem stehen, die schrecklichen Schmerzen irgendwie lindern zu wollen, wissend, dass die Therapie eine Gefahr für die Gesundheit darstellt.

Juristisch entbindet den Vater und die Mutter das nicht von der Schuld am Tod, was die Richterin ja auch klargestellt hat. Denn die Tat der Eltern hat ja erst die medizinische Therapie notwendig gemacht. Solange die Ärzte nicht einen eklatanten Fehler gemacht haben, bleiben die Eltern verantwortlich.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 12:06
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das mit dem Paracetamol verstehe ich auch nicht. Ich kenne keinen Arzt, der dieses Medikament einem Kind verschreiben würde. Man weiss doch schon sehr lange um die schlimmen Nebenwirkungen sogar bei Erwachsenen.
Paracetamol wird durchaus auch heute noch bei Kindern eingesetzt. Die bekannten schlimmen Nebenwirkungen ergeben sich aus einer Überdosierung bis hin zum Leberausfallskoma, die dazugeführt haben, daß Paracetamol heute für Erwachsene (rezeptfrei) nur noch in kleineren Packungsgrößen abgegeben wird. Bei Kindern scheint es darüberhinaus schwierig zu sein, das Medikament adäquat zu dosieren.

@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Gestorben ist Leonie aber wahrscheinlich an einer durch das von den Ärzten „sachgerecht“ verabreichte Medikament Paracetamol ausgelösten, „nicht vorhersehbaren“ Leberschädigung.
Eine nicht vorhersehbare Leberschädigung (idiosynkratisch) kann durch Medikamente auch in kleinen Dosen erfolgen, dieser Mechanismus trifft aber typischerweise nicht für Paracetamol zu (toxische Leberschädigung), höchstens für eine Kombination mit weiteren Medikamenten. Daher verbleibt der zitierte Satz unklar. Es sollte also geklärt werden, ob die Dosierung des Paracetamols tatsächlich angemessen erfolgt ist.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 12:59
Ich habe in meinem ersten Berufsleben hunderte Akten zu Kindesmisshandlungen lesen müssen. Ich will die Täter auf keinen Fall in Schutz nehmen, aber immerhin konnten sie sich zu Hilfemaßnahmen aufraffen, vielleicht erklärt dass das geringe Strafmaß. Was ich aber nicht verstehe ist, dass das Gericht nicht auf die regelmäßigen Strafduschen stärker eingegangen ist. Das ist eine laufende Kindesmisshandlung gewesen. In meinen zweiten Berufsleben, in dem es so überhaupt nicht sozialpädagogisch Kuschelig zu geht, habe ich eine gestandene Geschäftsfrau kennen gelernt, die heute noch therapeutische Hilfen benötigt, weil sie als Kleinkind regelmäßg in einem DDR Kindergarten in den Genuß von Strafduschen kam...


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Fall Leonie

19.03.2016 um 13:22
Es fällt mir gerade schwer mich mit bösen Worten zurück zu halten.
Vorerst, ich finde das Strafmaß zu gering.

Mag ja sein, dass das heiße Wasser ein versehen war, mag sein das es nur 10 Sekunden waren, jeder der sich schon einmal beim kochen oder bügeln versehentlich verbrannt hat dürfte wissen, dass man sich nicht lange der Hitzequelle aussetzen muß um Brandblasen zu erleiden.

Fakt ist, es handelt sich um erwachsene Menschen, die vorher schon ihr Kind auf sadistische Weise gequält haben, denn auch eine kalte Dusche ist nun mal kein adäquates Mittel ein Kind zu beruhigen.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Boiler erst ab oder an diesem Tag defekt gewesen ist, sprich es musste schon vorher bekannt gewesen sein. Mal ganz abgesehen davon, dass jeder geistig normal tickende Mensch die Temperatur des Wassers überprüft ehe er sein Kind damit "nur" abduschen will (diese Behauptung sehe ich übrigens als reine Schutzbehauptung des Vaters)

Die Mutter hätte eingreifen können und meiner Meinung nach müssen!
Dazu noch die Tatsache, dass sie das Kind nicht sofort in eine Klinik brachten, denn bei einer so großflächigen Verletzung sollte die Fürsorge der Eltern überhaupt keinen anderen Schluss mehr zulassen als diese von einem Fachmann/-Frau behandeln zu lassen.

Ob nun schlussendlich die Medikamentengabe für den Tod verantwortlich war oder nicht, hätten die Eltern nicht zu solchen Methoden gegriffen wäre es überhaupt nicht nötig gewesen das Kind behandeln zu lassen. Die Eltern haben mindestens grob Fahrlässig gehandelt.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 13:27
Ich habe den Eindruck, das Versagen im Fall Leonie geht über ihren Tod hinaus weiter.

Mich würden noch paar weitere Fragen interessieren, die leider nicht beleuchtet wurden (zumindest nicht öffentlich):

Der Gang zur Nachtapotheke erweckt zumindest erstmal den Eindruck, dass man für einen Haushalt mit kleinen Kindern generell nicht ausreichend ausgestattet war. Trotzdem frage ich mich, ob geprüft wurde, ob dem Kind von seiten der Eltern eventuell nicht zusätzliche Schmerzmittel verabreicht wurden?


Das Kind wurde viel zu spät ins Krankenhaus gebracht! Hier wird es schwammig, denn beide oben zitierten Artikel weichen absolut von einander ab: Einmal redet die Mutter davon, dass es aussah wie ein Sonnenbrand, das Kind ruhig geschlafen hat. Die Brandblasen sollen erst am nächsten Tag sichtbar geworden sein.
Im anderen Artikel löst sich die bereits nach dem gellenden Schrei die Haut ab.
Ich vermute, dass der Gang zur Nachtapotheke hier die klarere Sprache spricht und dass die Eltern längst wussten, dass sie was erheblich falsch gemacht haben und das Kind behandelt werden muss.
Ich nehme an, dass durch das Schuldbewusstsein der Gang zum Krankenhaus so spät erfolgt ist, denn dann hätte man ja sofort zugeben müssen, was da passiert ist. Da die Aussage des Vaters sich im Nachhinein bzgl. des Strafduschens verändert, ist aus meiner Sicht erkennbar, dass generell "heruntergespielt wird". D.h. wir wissen nicht mal, ob es so war, wie es ausgesagt wurde.


Ich muss gestehen, dass ich geneigt bin zu vermuten, dass auch das Krankenhaus versagt hat. Allerdings habe ich kein medizinisches Fachwissen. Wenn das Medikament, Paracetamol, so extreme Auswirkungen auf die Leber bei Kindern hat, dann hätte man es nicht geben dürfen. Es gibt doch andere schmerzstillende Wirkstoffe und Möglichkeiten. Ok, ich bin medizinischer Laie. Ich kann Euch die Alternativmethoden, - medikamente nicht nennen. Aber hier müsste man mal nachhaken.


Und warum die Schuld weitergeht, weil die Mutter hier auch strafrechtlich anscheinend mit Samthandschuhen angepackt wird: "Die 27-Jährige erhielt ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt." (Was denn nun?) "Die Mutter wurde für dieses Unterlassen zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt, wobei die Richterin andeutete, dass die 27-Jährige gute Chancen habe, den unbedingten Strafteil im elektronisch überwachten Hausarrest und nicht im Gefängnis verbringen zu müssen: „Das kann man so machen, dass Sie nicht in Haft müssen.“"

Auch wenn die Mutter nicht die Verursacherin war, haben generell beide Elternteile zu 100% für das Wohlergehen ihrer Kinder zu sorgen. Die Mutter hat die Erziehungsmethode des Kaltduschens anscheinend akzeptiert/hingenommen/für erfolgreich befunden/ etc.
Dann kommt der Vater und verbrüht das Kind. Auch hier scheint die Mutter eine passive Rolle zu spielen, denn auch sie hat keinen Anlass gesehen, medizinische Hilfe zu holen.
Und genau deshalb begreife ich nicht, warum man die Mutter schon wieder in Watte zu packen scheint. Zumal sie jetzt diejenige ist, bei der Kinder aufwachsen.


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Fall Leonie

19.03.2016 um 13:30
Da nehmen sich Österreich und Deutschland nix. In Deutschland bekommen die Täter bei Kindesmisshandlung mit Todesfolge 3 bis 15 Jahre, durchschnittlich 7 bis 10. Das hier ist ja noch weniger. Abartig.


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