@kavinsky Ja, aber es geht ja darum, den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, dem Täter zu sagen, was sie von ihm und seiner Tat halten, ihm zu sagen, was er ihnen angetan hat. Auch wenn das bei demjenigen vielleicht dann nicht ankommt im Herzen und Verstand, oder er diese Aufmerksamkeit noch genießt - den Hinterbliebenen geht es aber danach trotzdem ETWAS besser, weil dieses Bedürfnis, den Täter mit der Tat zu konfrontieren und der eigenen Wut und Verzweifung, die man wegen ihm empfindet, das haben viele Hinterbliebene. Man liest das auch so oft in Berichten über Ermordete, dass Hinterbliebene in Interviews sagen: "Ich würde dem Täter gern sagen, was er uns angetan hat!" oder dass man ihn gern was fragen würde - diese Gelegenheit wird Angehörigen in deutschen Gerichten aber leider nicht gegeben. Es ist ja keine Pflicht, das dann auch zu tun, wenn man es nicht möchte, aber wer es möchte, sollte es tun dürfen, öffentlich und offiziell während der Verhandlung.