@Hammurapi:
Bitte angesichts des Anlass nicht falsch verstehen, aber um mal bei sauberer Wortwahl zu bleiben: Ersticken in Folge von Strangulation gibt es nicht. Zum Strangulieren gehören Erwürgen, Erdrosseln, Erhängen. Wobei die typischen Einblutungen in Lider und Kopfbereich durch die plötzliche und vollständige Blutzirkulationsunterbrechung (Stase) beim Erdrosseln und Erhängen auftreten. Unser Rechtsmedizinprof. sagte damals, DAS bekäme man beim Erwürgen fast nicht hin.
Ersticken ist dagegen eine induzierte Sauerstoffschuld im Hirn und geht nicht mit einer Blutflußunterbrechung einher.
Im Fall von Hanna muss man also entweder von Ersticken ausgehen (da müsste der Täter aber sehr kräftig gewesen sein, um einen gesunden Erwachsenen im Todeskampf längerfristig in Position zu halten) oder von Erdrosseln (Werkzeug!) bzw. Erwürgen (Hände). Rechtsmedizinisch leicht zu unterscheiden, weshalb die mannigfaltige Beschreibung der Presse eher von Unkenntnis in jeglicher Hinsicht zeugt.
@obskur:
Das meinte ich ja. Für mich wird damit ein gezieltes Auflauern aus welchen Beweggründen auch immer (Zurückweisung? Kränkung? Enttäuschung? Eifersucht?) wahrscheinlicher. Es ist natürlich viel weniger wahrscheinlich, aber in dem Fall könnte es auch ein anderes Mädchen gewesen sein!?
@Asimo:
Unwahrscheinlich mit der Schwangerschaft, aber das wäre dann der dritte Fall in kürzester Zeit (Adlershof, Aschaffenburg). Gruselig diese ganzen Gestörten.