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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

1.396 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Drogen, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

06.02.2015 um 23:37
N'abend zusammen, ich verfolge den Thread hier nur am Rande, wollte aber in der WhatsApp Sache was einwerfen. Man muss nicht in einer bestimmten Gruppe schreiben oder jeden einzeln anschreiben, um so ein Bild weit zu streuen. In WA gibt es die "Broadcast" Funktion. Ein Klick darauf, sendet die Nachricht an alle Kontakte im Telefonbuch des Besitzers, die auch WA haben.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

06.02.2015 um 23:41
@Lolla
Ok, danke für die Info. Das wußte ich nicht. Hab ich noch nie gemacht.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

06.02.2015 um 23:51
Mord auf Reme-Gelände in Mönchengladbach Erstochener 17-Jähriger: Eltern bekamen Leichen-Fotos via WhatsApp



Als wäre der Tod des 17-jährigen Mönchengladbachers nicht schon tragisch genug. Nun sind Fotos der Leiche bei WhatsApp aufgetaucht. Zwei Bilder, die den erstochenen jungen Mann zeigen, wurden über den Nachrichtendienst weiterverbreitet. Schrecklich: Jemand schickte die Fotos sogar an die Eltern des Toten.

„Wir waren entsetzt“, sagt auch Polizeisprecher Jürgen Lützen über den Fall. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um den Urheber der Fotos ausfindig zu machen.

Der 17-Jährige war am vergangenen Samstag erstochen worden, erst tags darauf fand man die Leiche auf dem Reme-Gelände in Mönchengladbach. Die Mordkommission sucht weiterhin nach dem Täter.


Kein Zusammenhang zur Tat

Dass es einen Zusammenhand zwischen der Bluttat und den Fotos gibt, glauben die Ermittler nicht. Auf den Fotos sei zu erkennen, dass diese erst später gemacht wurden, so Lützen.

Die Ermittler suchen nach wie vor nach einem Mann, der nach dem Fund der Leiche in der Nähe gesehen wurde, wie er wegrannte. Ob er womöglich die Fotos machte – unklar.

Nicht nur dem Urheber der Bilder droht jedoch Ärger. Dabei verhalte es sich wie bei Kinderpornografie, erklärt Polizeisprecher Lützen, schon das Weiterverbreiten der Bilder, wie in diesem Fall leider geschehen, ist strafbar.
http://www.express.de/duesseldorf/mord-auf-reme-gelaende-in-moenchengladbach-erstochener-17-jaehriger--eltern-bekamen-leichen-fotos-via-whatsapp,2858,29771350.html


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 00:23
Damit festigt sich mein Verdacht, der Urheber der Fotos KÖNNTE der Gesuchte wegrennende gewesen sein...

In manchen Fällen ist es ja so, dass ein Täter zum späteren Zeitpunkt noch einmal an den Tatort zurückkehrt. Evtl war das auch hier so?
Womöglich um zu sehen, ob man die Leiche schon entdeckt hat?!

Oder aber, es fand ihn jemand, fotografierte ihn und rannte anschließend davon, weil sich weitere Zeugen näherten und er mit dem Mord nicht in Verbindung gebracht werden wollte.
Anschließend versendete er die Bilder.
Ob nun mit dem Handy des Opfers, oder mit dem eigenen... Das steht ja weiterhin noch nicht (öffentlich) fest.
Allerdings kann ich mir schon gut vorstellen, dass es das Handy des Opfers war. Die Fotos erreichten ja auch die Familie des Opfers. Und deren Nummern waren wohl am ehesten beim Opfer eingespeichert, als bei allen anderen der Jugendlichen.

Was ich mich aber die ganze Zeit fragte... Und insgeheim auch hoffte war, dass alle, die diese Fotos weiter in Umlauf brachten, bestraft werden.
Bei solchen Bildern hört der Spaß echt auf. Das sind keine Streiche mehr, die man als Jugendlicher halt mal macht!


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 00:25
@Masterblunt
.. Dank deinem eingestellten Artikel weiß ich nun, dass das weiterverbreiten der Bilder folgen hat.
Danke!

Ich hatte meinen letzten Beitrag zu früh abgeschickt. Sry.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 00:38
Sorry falls die Frage sehr blöd ist, welchen Straftatbestand erfüllt das denn?
Dass es geschmacklos und unfassbar ist, keine Frage, aber ich hätte jetzt ehrlich gesagt nicht gedacht, dass es tatsächlich auch gegen das Gesetz ist. :o


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 01:14
@salome26
Schau mal hier was ähnliches :

http://m.welt.de/regionales/muenchen/article126839874/Altenpflegerin-machte-Handyfotos-von-Toten.html (Archiv-Version vom 21.11.2014)


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 01:29
Störung der Totenruhe
könnte der strafbare Teil sein


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 08:24
Die Verbreitung von Bildern eines Toten in sozialen Netzwerken, wie z.B. WhatsApp, Facebook etc gilt als öffentliche Zurschaustellung eines Toten und ist verboten.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 08:53
@salome26

In erster Linie handelt es sich um einen Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht nach § 22 S.3 KUG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Je nach Umständen kommt auch der Straftatbestand der Störung der Totenruhe in Frage:
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/168.html

Das Verbreiten solcher Bilder würde in dem Fall als "beschimpfender Unfug" gemäss Abs.1 gewertet. Es würde davon ausgegangen, dass die Handlung grob ungebührlich ist und die Menschenwürde missachtet und somit das allgemeine Pietätsgefühl verletzt.
Beschimpfender Unfug (§ 168 StGB)

In der Rechtsprechung und in der Literatur wird "Unfug" als "grobe Ungebühr" (Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 9 S. 399) oder als eine rohe Gesinnung zeigende, grob ungehörige Handlung definiert (RGSt 39, 155, 157; RGSt 42 145, 146; BGH, Urt. v. 22.4.2005 - 2 StR 310/04 - BGHSt 50, 80 - NJW 2005, 1876; Hörnle in MünchKomm § 168 Rdn. 20).

Nach dem Wortlaut des Gesetzes muß hinzukommen, daß die geschilderte Behandlung "beschimpfend", also höhnend oder herabsetzend ist. Wann dies der Fall ist, richtet sich danach, welches Rechtsgut durch die Vorschrift geschützt wird. Geht es um den postmortalen Achtungsanspruch, ist dementsprechend ein beschimpfender Charakter gegeben, wenn der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (BGH, Beschl. v. 24.2.1981 - 1 StR 834/80 - NStZ 1981, 300; RGSt 39, 155, 157; RGSt 42, 145, 146; Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 9 S. 399, 400). Geht es hingegen um das Pietätsgefühl der Allgemeinheit, so kommt es darauf an, ob der Täter dem Menschsein seine Verachtung bezeigen bzw. die Menschenwürde als Rechtsgut an sich mißachten will. Denn die Vorstellungen der Allgemeinheit hinsichtlich des Umgangs mit Toten gründen letztlich in dem Bewußtsein der jedem Menschen zukommenden und über den Tod hinauswirkenden Würde (BVerfG NJW 2001, 2957, 2959; BVerfGE 30, 173, 196; BGH, Urt. v. 22.4.2005 - 2 StR 310/04 - BGHSt 50, 80 - NJW 2005, 1876).



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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:12
Hallo zusammen,auch ich habe hier im Hintergrund gelesen und hab mich dann Angemeldet da ich einen Gedanken zu der Sache im Kopf habe der mich nicht loslässt.
Als erstes die Worte " er hat es verdient "
Sowas sagt man doch nur wenn man einen Grund hat . Hat D. etwas gemacht von dem nicht alle was wissen?
Zum anderen ein Stich in den Hals , sowas passiert nicht einfach so meiner Meinung nach. Denke das dies eine gezielte Strafe für die unbekannte Tat war.
Dann die Bilder über WhatsApp, Ich vermute auch das sie von seinem Handy gekommen sind, und sollten sie vielleicht eine Warnung für Leute sein die wissen was D. gemacht hat?
Jemand hat hier geschrieben das in Facebook ein Bild der Leiche kurz gezeigt wurde. So hab ich es zumindest verstanden.
Und es wurde auch Berichtet hier das er Bedroht wurde.
Ich glaube nicht das der Flüchtige dort erst das Handy suchte und dann Bilder damit machte. Nein er hatte das Handy und machte die Bilder als er Überrascht wurde.
Meiner Meinung nach ist er der Täter,der an den Tatort zurück gekommen ist.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:33
Zitat von HexeliliHexelili schrieb:Hat D. etwas gemacht von dem nicht alle was wissen?
Sicherlich.
Die aller meisten Menschen, machen Sachen von denen nicht alle wissen.
So auch D. seine Mutter wusste z.B. nicht wo er ist und meldet ihn verrmisst.
Zitat von HexeliliHexelili schrieb:Zum anderen ein Stich in den Hals , sowas passiert nicht einfach so meiner Meinung nach.
Aha, andere tödliche Stiche, z.B. in Brust oder Bauch passieren also auch schon mal einfach so?
Zitat von HexeliliHexelili schrieb:Denke das dies eine gezielte Strafe für die unbekannte Tat war.
Auf diese, dem Opfer zumindest eine Teilschuld, wenn nicht eine Straftat unterstellende Schlussfolgerung kommst du wie? Durch deine von mir zitierten Überlegungen?

Ich weiß ja nicht...


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:40
@Kodama
es gibt schon Verfechter eines Unfallgeschehens :
Auch wenn ein Messer im Spiel war, kann es
durch einen Unfall passiert sein. Ebenso kann es
bei einer Auseinandersetzung, bei der ein Messer
im Spiel war, zu tödlichen Verletzungen kommen,
die nicht beabsichtigt waren.
Zitat inci


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:42
@Kodama
Vielleicht hab ich mich da nicht so verständlich ausgedrückt.
Sicherlich passieren andere Stichwunden nicht einfach so, nur gerade ein Stich in den Hals empfinde ich schon als etwas gezielteres als eine Stichwunde z.B. in den Bauch , die man bei einem gerangel entstehen.
Ich unterstelle garnichts! Nur wenn ich das ganze hier lese kommt mir der Gedanke das es naheliegend ist.
Ja vielleicht liege ich ja voll daneben , aber das ist doch ein Forum zum Diskutieren oder?


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:46
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:es gibt schon Verfechter eines Unfallgeschehens :
Ich bin kein Verfechter davon. Nicht immer diese Übertreibungen.. :)

Ich habe es lediglich als mögliche Ablaufvariante ins Spiel gebracht.
Denn wie und was genau geschehen ist, weiß ja keiner von uns.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:54
Ich weiß nicht, ich bin kein Freund solcher im “Handgemenge traf ihn das Messer bzw. löste sich ein Schuss"-Geschichten. Wer sich bewaffnet in eine Auseinandersetzung mit einem Unbewaffneten begibt nimmt seinen möglichen Tod zumindest in Kauf.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:57
@Kodama
So sehe ich das zwar auch... Aber in manchen Gegenden ist es Normalität, dass man kleinere Waffen grundsätzlich mit sich führt, weil es "cool" ist.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:57
Zitat von KodamaKodama schrieb:Ich weiß nicht, ich bin kein Freund solcher im “Handgemenge traf ihn das Messer bzw. löste sich ein Schuss"-Geschichten.
Oder noch besser: "Er rannte unvorsichtigerweise in eine abgeschossen Pistolenkugel" , oder "Fiel in seiner Unachtsamkeit in ein offenes Messer".

:-D


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 10:57
@Kodama
Da gebe ich dir Recht. Die Polizei hat ja auch klar von Mord gesprochen. Ich denke das da kein Zweifel besteht. Ein Stich in den Hals ist für mich schon etwas nicht Alltägliches.


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Mord? in Mönchengladbach - Leichenfund auf ehemaligen REME-Gelände

07.02.2015 um 11:00
@Kodama
Zitat von KodamaKodama schrieb:Wer sich bewaffnet in eine Auseinandersetzung mit einem Unbewaffneten begibt nimmt seinen möglichen Tod zumindest in Kauf.
Eine Waffe kann durchaus auch zum Selbstschutz und nicht wegen
eines geplantes Angriffs mitgeführt werden.

Und auch eine tödliche Stichverletzung am Hals kann während eines
Handgemenges entstehen. Da wir nichts genaues über Stichverlauf,
tiefe des Stichkanals, etc. kennen, kann es zumindest nicht ausgeschlossen
werden, daß es während eines Handgemenges dazu gekommen ist.

Und soweit ich mich erinnere, sprachen die Medien davon, daß die
Polizei von Mord gesprochen habe.


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