und der Täter selber sich auch:
http://steiermark.orf.at/news/stories/2701144/Wegen Mordes steht ab Montag ein 17-jähriger Schüler in Graz vor einem Jugendgeschworenengericht. Der Grazer hatte im Juni 2014 in einer Kellerwohnung einen gleichaltrigen Bekannten erschossen und die Leiche mit seinem Großvater nach Ungarn gebracht und dort verscharrt.
Der Jugendliche soll im vergangenen Juni bei einer Drogenparty in einem Keller einen gleichaltrigen Kärntner erschossen haben. Der Bursche hatte sich zunächst damit gerechtfertigt, dass er von seinem späteren Opfer dazu genötigt worden sei, ein Mädchen zu vergewaltigen. In der Anklageschrift ist davon aber keine Rede mehr. Die Anklage war im November 2014 fertig - mehr dazu in Bluttat im Keller: Mordanklage gegen 16-Jährigen.
14-Jährige vergewaltigt
Mit vorgehaltener Pistole habe ihn sein Freund dazu gezwungen, eine damals 14-Jährige zu vergewaltigen, so der mittlerweile 17-Jährige in den ersten Einvernahmen über sein Motiv. Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen allerdings zu einem anderen Ergebnis: Laut Anklage haben die beiden Burschen dem Mädchen Schlafmittel ins Getränk gegeben. Daraufhin sollen beide das Mädchen vergewaltigt haben, ohne dass sie es bemerkte. Später habe sie sich nur vage daran erinnern können, dass sie an Händen und Füßen gefesselt war.
Drei Delikte
Wie Rumpold erklärte, werden dem 16-Jährigen drei Delikte vorgeworfen. Er soll zugegeben haben, den Kärntner erschossen zu haben, weil ihn dieser zuvor mit einer Pistole bedroht und gezwungen habe, seine 14-jährige Freundin zu vergewaltigen. Anschließend holte der nunmehr Beschuldigte ein Kleinkalibergewehr aus der Wohnung seines Großvaters und erschoss damit den Burschen.
Leiche in Ungarn im Wald vergraben
Zusammen mit seinem Großvater - der gesondert verfolgt wird - entsorgte er die Leiche, indem er sie in einen Plastiksack verpackt in Ungarn vergrub. Die beiden fuhren dann nach Niederösterreich, wo die Mutter des Jugendlichen auf Kur war. Dort wurden sie schließlich verhaftet. Die Leiche wurde erst gefunden, nachdem der 16-Jährige Wochen später die Ermittler an die richtige Stelle führte. Die Leiche des 16-Jährigen wurde am 1. Juli von Ermittlern in einem Wald in Ungarn ausgegraben.
Auch weiterer Vorfall mitangeklagt
Mitangeklagt ist ein Vorfall, der einige Monate vor der Bluttat lag. Damals soll der 16-Jährige einem 13-jährigen Burschen mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen und diesen schwer verletzt haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte hat 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Sollte keiner erfolgen, wird ein Termin für den Geschworenenprozess festgesetzt. Der Strafrahmen beträgt ein bis 15 Jahre.
Termin noch offen
Wann es zu einem Geschworenenprozess kommt, ist laut der Staatsanwaltschaft Graz noch nicht absehbar. „Es kommt auch darauf an, ob die Verteidigung einen Einspruch gegen die Anklageschrift erheben wird oder nicht, und wann dann in weiterer Folge das Landesgericht für Strafsachen in Graz eine Hauptverhandlung ausschreiben wird“, so Rumpold.
14 Tage Zeit für Einspruch
Der Verteidiger des 16-Jährigen, der Grazer Anwalt Bernhard Lehofer, hat die etwa 20 Seiten umfassende Anklageschrift bereits erhalten. Er sagte, er wolle sie jetzt in Ruhe analysieren und dann gemeinsam mit seinem Mandanten über einen möglichen Einspruch entscheiden. 14 Tage hat man dafür Zeit.