Gewaltverbrechen Nicole Pupo aus Nünschweiler
15.04.2015 um 13:04Südwestdeutsche Zeitung
Voll schuldfähig
Keine Anzeichen für eine psychische Krankheit – zu diesem Fazit kommt ein Gutachter. Er hat einen jungen Mann untersucht, der in Zweibrücken wegen Totschlags angeklagt ist. Er soll im Sommer seine Frau erstickt und im Wald vergraben haben.
Zweibrücken (gana). Der Sachverständige der Uni Homburg hat den Prozess vor dem Landgericht seit Dezember selbst verfolgt, saß jeden Verhandlungstag nur wenige Meter vom Angeklagten entfernt. Sein Gutachten stützt sich auf die Beweisaufnahme und zu großen Teilen auf eine Untersuchung aus dem August. Damals besuchte der Mediziner den Mann in der Justizvollzugsanstalt.
Der Professor zeichnete gestern ein Bild des jungen Italieners, der ihm gegenüber beteuert habe, nichts mit der Tat zu tun zu haben. Der Angeklagte kam in Kalabrien auf die Welt, wanderte in den 1990er Jahren in die Westpfalz aus. Sein Geld verdiente er anfangs in der Gastronomie, später mit Gelegenheitsjobs. Mit seiner Ehefrau hatte er zwei Kinder. Die Trennung konnte er offenbar nur schwer verschmerzen (wir berichteten).
Gegenüber dem Sachverständigen habe er mehrfach betont, wie sehr er an seiner Familie hänge und dass sie ihm sehr wichtig sei. Deshalb habe er alles versucht, um sie zurückzugewinnen. Letztlich waren die Anstrengungen aber erfolglos. Die junge Frau aus Nünschweiler (Kreis Südwestpfalz) wollte sich scheiden lassen und das alleinige Sorgerecht beantragen.
Mit Blick auf seine Herkunft und die familiären Umstände, in denen er aufwuchs, konstatierte der Gutachter beim Angeklagten eine unauffällige Entwicklung. Der junge Mann sei zwar Raucher, aber sonst sei kein regelmäßiger Drogenkonsum bei ihm festzustellen. Allerdings wollte der Sachverständige nicht ausschließen, dass der Tatverdächtige in der für ihn schwierigen Situation nach der Trennung von seiner Frau hin und wieder andere Drogen konsumiert habe. Es gibt ein toxikologisches Gutachten, in dem von Amphetaminen die Rede ist.
Der Angeklagte sei bei der Untersuchung im Gefängnis zwar niedergeschlagen gewesen, aber durchaus kooperativ und ihm gegenüber zugewandt, erklärte der Gutachter. Allerdings seien weitergehende Tests nicht möglich gewesen, weil der Angeklagte nicht gut genug deutsch kann, um die entsprechenden Fragebögen ausfüllen zu können. Der Mediziner sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine psychische Krankheit. Er habe schlichtweg keine Hinweise auf eine Gemütserkrankung, Geisteskrankheiten oder Intelligenzmangel feststellen können.
Zudem zeigte sich der Sachverständige überzeugt, dass der junge Mann nicht an einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ leide. Sollte das nämlich der Fall sein, könnte er möglicherweise im Affekt gehandelt und so seine Frau getötet haben, also in psychisch gestörtem Zustand. Damit wäre er nur vermindert schuldfähig.
Da der Angeklagte die Tat aber offenbar vorbereitet hatte, indem er beispielsweise die Grube im Wald ausgehoben hatte, sei nicht mehr von einer affektiven Handlung auszugehen, so der Experte. Zudem führten affektive Taten oft zu Depressionen bei den Tätern. Bisweilen sei auch eine Distanzierung zu erkennen, beispielsweise, indem sie kurz nach der Tat die Polizei oder Rettungsdienste verständigten. Aber auch das sei bei dem jungen Mann nicht der Fall. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes erklärte der Homburger Mediziner, dass er beim Tatverdächtigen keinen Anlass für eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen könne. Für kommende Woche sind die Plädoyers geplant.
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Westricher Rundschau - Nr. 87
Datum Mittwoch, den 15. April 2015
Seite 13
Voll schuldfähig
Keine Anzeichen für eine psychische Krankheit – zu diesem Fazit kommt ein Gutachter. Er hat einen jungen Mann untersucht, der in Zweibrücken wegen Totschlags angeklagt ist. Er soll im Sommer seine Frau erstickt und im Wald vergraben haben.
Zweibrücken (gana). Der Sachverständige der Uni Homburg hat den Prozess vor dem Landgericht seit Dezember selbst verfolgt, saß jeden Verhandlungstag nur wenige Meter vom Angeklagten entfernt. Sein Gutachten stützt sich auf die Beweisaufnahme und zu großen Teilen auf eine Untersuchung aus dem August. Damals besuchte der Mediziner den Mann in der Justizvollzugsanstalt.
Der Professor zeichnete gestern ein Bild des jungen Italieners, der ihm gegenüber beteuert habe, nichts mit der Tat zu tun zu haben. Der Angeklagte kam in Kalabrien auf die Welt, wanderte in den 1990er Jahren in die Westpfalz aus. Sein Geld verdiente er anfangs in der Gastronomie, später mit Gelegenheitsjobs. Mit seiner Ehefrau hatte er zwei Kinder. Die Trennung konnte er offenbar nur schwer verschmerzen (wir berichteten).
Gegenüber dem Sachverständigen habe er mehrfach betont, wie sehr er an seiner Familie hänge und dass sie ihm sehr wichtig sei. Deshalb habe er alles versucht, um sie zurückzugewinnen. Letztlich waren die Anstrengungen aber erfolglos. Die junge Frau aus Nünschweiler (Kreis Südwestpfalz) wollte sich scheiden lassen und das alleinige Sorgerecht beantragen.
Mit Blick auf seine Herkunft und die familiären Umstände, in denen er aufwuchs, konstatierte der Gutachter beim Angeklagten eine unauffällige Entwicklung. Der junge Mann sei zwar Raucher, aber sonst sei kein regelmäßiger Drogenkonsum bei ihm festzustellen. Allerdings wollte der Sachverständige nicht ausschließen, dass der Tatverdächtige in der für ihn schwierigen Situation nach der Trennung von seiner Frau hin und wieder andere Drogen konsumiert habe. Es gibt ein toxikologisches Gutachten, in dem von Amphetaminen die Rede ist.
Der Angeklagte sei bei der Untersuchung im Gefängnis zwar niedergeschlagen gewesen, aber durchaus kooperativ und ihm gegenüber zugewandt, erklärte der Gutachter. Allerdings seien weitergehende Tests nicht möglich gewesen, weil der Angeklagte nicht gut genug deutsch kann, um die entsprechenden Fragebögen ausfüllen zu können. Der Mediziner sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine psychische Krankheit. Er habe schlichtweg keine Hinweise auf eine Gemütserkrankung, Geisteskrankheiten oder Intelligenzmangel feststellen können.
Zudem zeigte sich der Sachverständige überzeugt, dass der junge Mann nicht an einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ leide. Sollte das nämlich der Fall sein, könnte er möglicherweise im Affekt gehandelt und so seine Frau getötet haben, also in psychisch gestörtem Zustand. Damit wäre er nur vermindert schuldfähig.
Da der Angeklagte die Tat aber offenbar vorbereitet hatte, indem er beispielsweise die Grube im Wald ausgehoben hatte, sei nicht mehr von einer affektiven Handlung auszugehen, so der Experte. Zudem führten affektive Taten oft zu Depressionen bei den Tätern. Bisweilen sei auch eine Distanzierung zu erkennen, beispielsweise, indem sie kurz nach der Tat die Polizei oder Rettungsdienste verständigten. Aber auch das sei bei dem jungen Mann nicht der Fall. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes erklärte der Homburger Mediziner, dass er beim Tatverdächtigen keinen Anlass für eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen könne. Für kommende Woche sind die Plädoyers geplant.
Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Westricher Rundschau - Nr. 87
Datum Mittwoch, den 15. April 2015
Seite 13