Opferprävention - Kann man sich vor Verbrechen im Vorhinein schützen?
10.05.2014 um 18:53@Granola
Ja, das habt ihr du gut gemacht.Bei unverheirateten Paaren ist es eben einfacher, die Trennung .
Der Lehrer hat wohl auch befürchtet, der Stiefvater könnte bei ihm aufkreuzen, dann wäre alles aus dem Ruder gelaufen.
Es ist schon richtig, dass die Hilfe am besten von aussen und anonym kommt.
Aber ich habe das Gefühl, bei Kinder, mehr in Städten, bei denen von vorne herein feststeht, dass sie nicht mehr zurück können nach der Inobhutnahme , wie bei den bekannten Fällen wie Jessica aus Hamburg, Kevin aus Bremen und etliche gemeldete Fälle ,bei denen man nichts gemerkt haben will, das Gewalt und Vernachlässigung im Spiel sind, habe ich das Gefühl , hier bremst man mit der Inobhutnahme ganz gewaltig durch Sparmaßnahmen.
Ist mir aufgefallen im Fall von Jessica in Hamburg, weil sie schon Schülerin war.......zumindest hier hätte das nicht passieren dürfen.
Die Schule hätte zögerlich Meldung gemacht beim Jugendamt, aber wurde da nichts unternommen oder zuspät ,weil da möglicherweise nicht nur ein Fernbleiben der Schule vorlag , sondern weil es zu einer Inobhutnahme hätte führen müssen ??
Ja, das habt ihr du gut gemacht.Bei unverheirateten Paaren ist es eben einfacher, die Trennung .
Der Lehrer hat wohl auch befürchtet, der Stiefvater könnte bei ihm aufkreuzen, dann wäre alles aus dem Ruder gelaufen.
Es ist schon richtig, dass die Hilfe am besten von aussen und anonym kommt.
Aber ich habe das Gefühl, bei Kinder, mehr in Städten, bei denen von vorne herein feststeht, dass sie nicht mehr zurück können nach der Inobhutnahme , wie bei den bekannten Fällen wie Jessica aus Hamburg, Kevin aus Bremen und etliche gemeldete Fälle ,bei denen man nichts gemerkt haben will, das Gewalt und Vernachlässigung im Spiel sind, habe ich das Gefühl , hier bremst man mit der Inobhutnahme ganz gewaltig durch Sparmaßnahmen.
Ist mir aufgefallen im Fall von Jessica in Hamburg, weil sie schon Schülerin war.......zumindest hier hätte das nicht passieren dürfen.
Die Schule hätte zögerlich Meldung gemacht beim Jugendamt, aber wurde da nichts unternommen oder zuspät ,weil da möglicherweise nicht nur ein Fernbleiben der Schule vorlag , sondern weil es zu einer Inobhutnahme hätte führen müssen ??