Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
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Vermisst, Ungelöst, Gelsenkirchen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
17.01.2015 um 20:08@Schorfheide: Ich habe nie behauptet, dass ich mich auskenne. Ich stelle nur in Frage, ob eine eventuelle Sicherheitsverwahrung den jetzigen Gesetzen entspricht oder nicht.
Ich gebe Dir Recht, weder Ihr noch ich können es beurteilen.
@diegraefin: Wir kennen aber auch die gesamte Akte nicht.
Ich bin ja im Prinzip bei Euch. Mich macht diese Tat genauso sprachlos und wütend.
Die generelle Frage hier ist doch: Hat die Tat mit der bisherigen Familie zu tun und war ein Einzelfall oder würde er es noch mal tun?
Fakt ist: Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist daran gebunden, zu vermeiden, dass die "Allgemeinheit" gefährdet wird. Und das sehe ich in diesem Fall nicht.
Ich bin aber auch froh, dass ich als "Laie" dieses nicht beurteilen muss.
Ich hoffe nur, dass dieser Typ sein Leben lang weggesperrt wird. Lebenslänglich heißt im Gesetz, mit den Füßen voraus den Knast zu verlassen. Ich bin auch dafür, die Schwere der Schuld zu erkennen, so dass ihm die Möglichkeit der Halb- bzw. Dreiviertelstrafenanträge genommen wird.
Ich gebe Dir Recht, weder Ihr noch ich können es beurteilen.
@diegraefin: Wir kennen aber auch die gesamte Akte nicht.
Ich bin ja im Prinzip bei Euch. Mich macht diese Tat genauso sprachlos und wütend.
Die generelle Frage hier ist doch: Hat die Tat mit der bisherigen Familie zu tun und war ein Einzelfall oder würde er es noch mal tun?
Fakt ist: Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist daran gebunden, zu vermeiden, dass die "Allgemeinheit" gefährdet wird. Und das sehe ich in diesem Fall nicht.
Ich bin aber auch froh, dass ich als "Laie" dieses nicht beurteilen muss.
Ich hoffe nur, dass dieser Typ sein Leben lang weggesperrt wird. Lebenslänglich heißt im Gesetz, mit den Füßen voraus den Knast zu verlassen. Ich bin auch dafür, die Schwere der Schuld zu erkennen, so dass ihm die Möglichkeit der Halb- bzw. Dreiviertelstrafenanträge genommen wird.
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
17.01.2015 um 20:09Schorfheide schrieb:du hast mal gelesen was ich bzgl. in einigen Jahrhunderten dazu schrieb?Nein, habe ich nicht.
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17.01.2015 um 20:14Machtbesessen und dominant
Als voll schuldfähig hatte Gutachterin Saimeh Günther O. bereits in einem ersten Gutachten bezeichnet. Hat er aber „einen Hang, eine intensive Neigung zu Rechtsbrüchen“? Nahlah Saimeh wies auf die dissozialen Charakterzüge hin. Günther O. sei ein „ausgesprochen machtbesessener, dominanter Mensch“, der sein Umfeld rücksichtslos kontrolliere. Saimeh: „Er hält sich nicht an Regeln, wenn sie ihm lästig sind.“
Andererseits habe er sich einem Gespräch mit ihr verweigert, so dass sie auf sehr begrenzte Informationsquellen zurückgreife, schränkte sie den Wert ihres Gutachtens ein. Dass er noch einmal töten werde, wenn er später die Haft verlasse, stufte sie als eher unwahrscheinlich ein. Auch als Vergewaltiger sah sie ihn nicht: „Das geht gegen seine persönliche Ehre.“ Bei Madeleine W. sei er anders vorgegangen. Sie hätte er durch Privilegien abhängig gemacht und sie für seine sexuellen Bedürfnisse quasi als seinen „Familienbesitz“ gesehen.
lawine schrieb:Hier nochmal der Ausschnitt wo erwähnt wird, dass es zu keinem Gespräch mehr kam, als es um die Sicherheitsverwahrung geht. Also nimmt mal eben begrenzte Informationen her und fällt damit ein Urteil... Nein so darf es nicht sein!http://www.derwesten.de/staedte/essen/madeleine-prozess-noch-keine-entscheidung-id10208223.html
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17.01.2015 um 20:21Ich frage mich wie kann man glauben, dass ein erwachsener Mann, der eine Minderjährige vielfach missbraucht hat, noch irgendeinen Funken Ehrgefühl in sich trägt. Also so etwas kann aus meiner Sicht wirklich nur einem Psychologen gelingen. Traurig!!!
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17.01.2015 um 20:22@jane.marple
jane.marple schrieb:Fakt ist: Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist daran gebunden, zu vermeiden, dass die "Allgemeinheit" gefährdet wird. Und das sehe ich in diesem Fall nicht.Und wie definiert man Allgemeinheit? Zählen da seine Frau, Sohn, Tochter und andere aus seinen Kreisen nicht dazu? Wer hat das Recht diesen Personenkreis aus der Allgemeinheit auszuschließen?
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17.01.2015 um 20:22@Schorfheide:
Schorfheide schrieb:Also Lebenslänglich ohne anschl. Sicherh. Verwahrung bedeutet max. 15 Jahre, richtig."Falsch.
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17.01.2015 um 20:26@obskur: Ich sehe es so, dass es doch einen Unterschied gibt zu Serienmördern oder "gewöhnlichen" Sexualstraftätern. Die Frage ist, kommt er aus dem Knast und rennt direkt los, weil er nicht anders kann, als Menschen umzubringen oder gibt es bestimmte Konstellationen, die zur Tat geführt haben. Also spezielle Fälle. So wie dieser - nur meine Meinung.
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17.01.2015 um 20:27Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
17.01.2015 um 20:38jane.marple schrieb: Die Frage ist, kommt er aus dem Knast und rennt direkt los, weil er nicht anders kann, als Menschen umzubringen oder gibt es bestimmte Konstellationen, die zur Tat geführt haben.Ja wer soll diese Frage beantworten? Das hatten wir schon. Meiner Meinung nach kann das keiner ausschließen und ja ich sorge mich um den Teil seiner Familie, die nicht mehr zu ihm steht und sehe sie in großer Gefahr. Die Gefahr schon jetzt auszuschließen, fahrlässig.
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17.01.2015 um 21:19Schorfheide schrieb:Also Lebenslänglich ohne anschl. Sicherh. Verwahrung bedeutet max. 15 Jahre, richtig."@Schorfheide
So ganz falsch liegst Du da nicht. Wenn sich dieser Typ jetzt so gibt als wenn er reumütig sei (und so tuen wird er fast garantiert), dann ist der nach 15 Jahren wieder frei und kann Jagd auf den nächsten Menschen machen, der nicht nach seiner Pfeife getanzt ist. Bei uns geht man davon aus, dass jeder Straftäter resozialisierbar ist. Die Psychologie macht's möglich. Armes Deutschland...
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17.01.2015 um 21:29Leute, schaut doch mal ins Gesetz:
§ 211 StGB:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
In meinem Studium wurde mir beigebracht, dass lebenslänglich auch lebenslänglich heißt und auch so vollzogen wird. Viele Straftäter werden wirklich erst nach dem Tode in der Zelle aus der Haft entlassen.
Es gibt die Möglichkeit der Halbstrafen- bzw. Dreiviertelstrafenanträge. Bei besonderer Schwere der Schuld und weiterer Begutachtung werden diese Anträge beschieden.
§ 211 StGB:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
In meinem Studium wurde mir beigebracht, dass lebenslänglich auch lebenslänglich heißt und auch so vollzogen wird. Viele Straftäter werden wirklich erst nach dem Tode in der Zelle aus der Haft entlassen.
Es gibt die Möglichkeit der Halbstrafen- bzw. Dreiviertelstrafenanträge. Bei besonderer Schwere der Schuld und weiterer Begutachtung werden diese Anträge beschieden.
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18.01.2015 um 05:43@jane.marple
den musst du mir nochmal erklären:
"In meinem Studium wurde mir beigebracht, dass lebenslänglich auch lebenslänglich heißt und auch so vollzogen wird. Viele Straftäter werden wirklich erst nach dem Tode in der Zelle aus der Haft entlassen. "
Darüber hinaus siehst du das sehr dem aktuellen Gesetz entsprechend, was mir eine ordentliche u. saubere Anwendung zeigt, nur wo bleibt hier die Person @jane.marple die hoffentlich auch mehr menschliche als gesetzliche Züge hat, nicht wahr!?
den musst du mir nochmal erklären:
"In meinem Studium wurde mir beigebracht, dass lebenslänglich auch lebenslänglich heißt und auch so vollzogen wird. Viele Straftäter werden wirklich erst nach dem Tode in der Zelle aus der Haft entlassen. "
Darüber hinaus siehst du das sehr dem aktuellen Gesetz entsprechend, was mir eine ordentliche u. saubere Anwendung zeigt, nur wo bleibt hier die Person @jane.marple die hoffentlich auch mehr menschliche als gesetzliche Züge hat, nicht wahr!?
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
18.01.2015 um 09:07Es ist schon erschreckend was hier abgeht. Der TV kommt aus Österreich u. war dort mehrmals polizeilich aufgefallen. Er hat in Ö einen Bankraub verübt u. hat eine "Ministrafe" abgesessen. Nun hat er ein abscheuliches Tötungsdelikt begangen. Es sollte mMn nie wieder in Freiheit kommen.
Unfassbar wie viel Geld für Straftäter aufgewendet wird u. unter dem Deckmantel Resozialisierung vergeudet wird.
Die Politik sollte das den vielen Tausend Harz4 Empfängern u. Rentnern mit geringer Pension erklären.
Es gibt sehr viele Menschen die von bzw. an diesem System sehr gut leben u. enorm viel verdienen.
Unfassbar wie viel Geld für Straftäter aufgewendet wird u. unter dem Deckmantel Resozialisierung vergeudet wird.
Die Politik sollte das den vielen Tausend Harz4 Empfängern u. Rentnern mit geringer Pension erklären.
Es gibt sehr viele Menschen die von bzw. an diesem System sehr gut leben u. enorm viel verdienen.
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
18.01.2015 um 18:11@Schorfheide: Ich habe sehr viele menschliche Züge, vielleicht sogar zu viele. Natürlich hört sich das alles sehr abgeklärt an, so bin ich aber nicht. Ich habe auch schon öfter erwähnt, dass, wenn es nach mir ginge, solche Verbrecher nie mehr auf die Menschheit losgelassen werden sollten.
Aber so sind die Gesetze nun mal und ich denke, wir werden sie hier nicht ändern können.
Es ging auch hier um die Frage der Sicherheitsverwahrung und da muss man eben klar definieren. Man kann die Gesetze nicht - so schlimm das auch hier in dem Fall ist - nicht biegen, wie man sie will.
Ich habe aber auch eigentlich genau das Gegenteil in meinem letzten Beitrag zitiert, nämlich, dass das Gesetz ganz klar vorsieht, eine lebenslängliche Haftstrafe bei Mord zu verhängen, die auch eingehalten werden kann und schlussendlich die Täter wirklich bis zu ihrem Lebensende weggeschlossen bleiben und anderen nie mehr etwas antun können.
Vorzeitige Haftentlassungsanträge werden öfter abgelehnt, als die Allgemeinheit denkt, das meinte ich damit.
Aber so sind die Gesetze nun mal und ich denke, wir werden sie hier nicht ändern können.
Es ging auch hier um die Frage der Sicherheitsverwahrung und da muss man eben klar definieren. Man kann die Gesetze nicht - so schlimm das auch hier in dem Fall ist - nicht biegen, wie man sie will.
Ich habe aber auch eigentlich genau das Gegenteil in meinem letzten Beitrag zitiert, nämlich, dass das Gesetz ganz klar vorsieht, eine lebenslängliche Haftstrafe bei Mord zu verhängen, die auch eingehalten werden kann und schlussendlich die Täter wirklich bis zu ihrem Lebensende weggeschlossen bleiben und anderen nie mehr etwas antun können.
Vorzeitige Haftentlassungsanträge werden öfter abgelehnt, als die Allgemeinheit denkt, das meinte ich damit.
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
18.01.2015 um 19:46Die Realität sieht bei lebenslänglich auch wirklich sein Leben lang doch ganz anders aus, schaut man sich die Statistiken dazu an, sieht das bei doch wenigen in der Tat so aus.
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18.01.2015 um 23:10obskur schrieb:Die Realität sieht bei lebenslänglich auch wirklich sein Leben lang doch ganz anders aus, schaut man sich die Statistiken dazu an, sieht das bei doch wenigen in der Tat so aus.@obskur
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Statistik besagt, dass die meisten zu lebenslänglicher Haft verurteilten Straftäter nach absitzen von 2/3 der Strafe wieder in die Freiheit entlassen werden?
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
18.01.2015 um 23:30@Xtralarge
Lebenslänglich sind 15. Jahre mind. Erst ab da kann eine Entlassung erstmals geprüft werden. Ich meine die meisten werden laut Statistik nach 17/18 Jahren entlassen. Müsste es aber selber nochmals nachlesen. Auf jeden Fall ist es eher ein geringer Teil, der tatsächlich bis zum Tode drin bleibt. Aber wie gesagt Statistik, wohl eine von vielen... aber Richtungsweisend.
Lebenslänglich sind 15. Jahre mind. Erst ab da kann eine Entlassung erstmals geprüft werden. Ich meine die meisten werden laut Statistik nach 17/18 Jahren entlassen. Müsste es aber selber nochmals nachlesen. Auf jeden Fall ist es eher ein geringer Teil, der tatsächlich bis zum Tode drin bleibt. Aber wie gesagt Statistik, wohl eine von vielen... aber Richtungsweisend.
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
18.01.2015 um 23:42Wollte nochmal die Frage in die Runde werfen, ob jemand weiß, wie es mit dem Sohn weiter geht, wird er im selben Prozess behandelt oder bekommt er einen separaten Prozess? Anfangs hat man noch über ihn und seine Aussage gelesen, jetzt kommt er in den Berichten garnicht mehr vor.
Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
18.01.2015 um 23:44Ähnliche Diskussionen
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